Nicht zulässige Nutzung von Software Musterklauseln

Nicht zulässige Nutzung von Software. Sofern nicht durch die Exportgesetze oder entsprechende behördliche Lizenzen oder Genehmigungen gestattet, darf der Kunde nicht (i) die Software von einem Ort herunterladen, installieren, darauf zugreifen oder nutzen, der durch umfassende Sanktionen verboten ist oder diesen unterliegt oder gemäß den Exportgesetzen einer Lizenzpflicht unterliegt; (ii) die Software einer juristischen Person, Person oder Organisation zugänglich machen, übertragen, exportieren, reexportieren (einschließlich jeglicher „fiktiver Exporte“) oder anderweitig zur Verfügung stellen, die auf einer Liste mit eingeschränkten Parteien in den Exportgesetzen aufgeführt ist oder sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer gelisteten Partei befindet; (iii) die Software für einen nach den Exportgesetzen verbotenen Zweck verwenden (z. B. Rüstung, Nukleartechnologie, Waffen), (iv) eine der vorgenannten Aktivitäten eines Nutzers unterstützen. Der Kunde stellt allen Nutzern alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Exportgesetze zu gewährleisten.