Softwarenutzung Musterklauseln
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
Softwarenutzung. An Software von FeRe jeglicher Art und der dazugehörigen Dokumentation erhält der Kunde gegen Entgelt ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht auf einem bestimmten bzw. im Einzelfall festzulegenden Hardware-Produkt. XxXx bleibt Inhaberin des Urheberrechts sowie aller anderen gewerblichen Schutzrechte. Das Recht Vervielfältigungen anzufertigen ist nur zum Zwecke der Datensicherung gegeben. Copyright- Vermerke dürfen nicht entfernt werden. FeRe liefert Installations- und Inbetriebnahmeanleitungen mit entsprechenden Sicherheitshinweisen für ihre Software in gedruckter Form. Alle weiteren Dokumentationen werden nur in Form von Softwaredaten mit Online-Hilfe mitgeliefert. Mit der Nachlieferung neuer Software-Releases werden auch die entsprechenden Online-Dokumentationen übersandt. Die Weitergabe an Dritte bedarf in jedem Fall unserer Zustimmung. Bei Überlassung von Software zum Zwecke der Weiterveräußerung ist die Anerkennung dieser Bedingungen durch den Dritten sicherzustellen. Veränderungen sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen hat der Besteller für jeden Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe in Höhe des 10- fachen des Auftragswertes zu entrichten. Diese Vertragsstrafe ist auf einen eventuellen Schadenersatzanspruch anzurechnen. Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind unverzüglich zurück zu geben. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht für eine ausschließlich kundenspezifisch, auf der Grundlage einer vom Kunden beigestellten Pflichtenheftes, entwickelten Software für deren Entwicklung auch ein entsprechendes, im Vertrag vereinbartes Entgelt gezahlt wurde. Diese, im Rahmen der vertragsmäßig erstellten Komplettsteuerung, entwickelte Software ist von FeRe unter Einsatz modularer, von FeRe für eine Vielzahl von Anwendungsfällen geschaffenen Softwarebausteinen (Standard- Softwaremodule), kundenspezifisch zusammengesetzt und auf die vertraglichen Leistungserfordernisse angepasst worden (kundenspezifisches Anwendungsprogramm). Vorstehende Bedingungen gelten ebenfalls nicht für kundenspezifisch erstellte Lernsoftware. Mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für das kundenspezifische Anwendungsprogramm überträgt FeRe dem Kunden hieran das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, ohne das dem Kunden an den einzelnen, der kundenspezifischen Anpassung zugrunde liegenden Standard- Softwaremodulen irgendwelche Rechte, gleich welcher Art, zustehen. FeRe bleibt...
Softwarenutzung. 12.1 Soweit wir mit der Kaufsache Software ausliefern, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Software im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine Nutzung der Software außerhalb der dafür bestimmten Kaufsache und/oder über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist untersagt. Ziff. 12.1 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen.
12.2 Alle Rechte an der von uns mit der Kaufsache ausgelieferten Software bleiben bei uns bzw. bei unserem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig. Ziff. 12.2 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen.
Softwarenutzung. XXXX stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die KIS.MANAGER Software in der jeweils aktuellen Version ab Anmeldung des Kunden im System und Registrierung des jeweiligen Hardware-Xxxxxx über das Internet entgeltlich (bzw. in der „Trial“-Version unentgeltlich) zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet RAFI die KIS.MANAGER Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Vor Nutzung sind der entsprechende Quick-Start-Guide und das Handbuch zu beachten. Der Quick-Start Guide liegt jeweils der Hardware bei, das Handbuch ist online einsehbar unter xxx.xxxxx.xxx.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Be- steller ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Doku- mentation ausschließlich auf dem dafür bestimmten Lieferge- genstand im Staat, in dem der Liefergegenstand vereinba- rungsgemäß zu liefern war, zu nutzen. Eine Nutzung der Soft- ware auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 40d f UrhG) im Rahmen der bestimmungsmäßigen Nutzung im Staat, in dem der Liefergegenstand vereinbarungsgemäß zu liefern war, vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Dem Besteller ist es jedoch jedenfalls nicht gestattet, außer für Archivzwecke Kopien der Software anzufertigen, die Software zu verändern, zu dekompilieren oder eine Form von „Reverse Engineering“ zur Anwendung zu bringen. Der Lieferant stellt die für die In- teroperabilität benötigten Informationen auf Anforderung zur Verfügung. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lie- feranten bzw. beim Softwarelieferanten. Im Übrigen gilt Punkt IX. sinngemäß.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschlieflliches und nicht übertragbares Recht einger‰umt, die gelieferte Software einschliefllich ihrer Dokumentation zu nut- zen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Lieferge- genstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zul‰ssigen Umfang (ßß 65 ff. UrhG) vervielf‰ltigen, über- arbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbe- sondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorheri- ge schriftliche Zustimmung von JUNKER zu ver‰ndern. Alle sonsti- gen Rechte an der Software und an den Dokumentationen ein- schliefllich der Kopien bleiben bei JUNKER bzw. beim Softwareliefe- ranten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul‰ssig.
Softwarenutzung. 14.1 Soweit in den Lieferungen Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen für die Lieferungen zu nutzen.
14.2 Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde wird die Herstellerangaben des Verkäufers – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht entfernen oder ohne die vorherige ausdrückliche Zustim- mung des Verkäufers verändern.
14.3 Alle sonstigen Rechte an der Software und den Doku- mentationen einschließlich der Kopien verbleiben beim Verkäufer. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zulässig.
Softwarenutzung. Soweit die Leistung auch die Erstellung von Software enthält, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht , eingeräumt, die Software einschließlich ihrer Dokumentation ausschließlich im Zusammenhang mit der erworbenen Leistung zu nutzen. Soweit die Leistung in der Erstellung von Software besteht, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, eingeräumt, die Software zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 69 a ff. UrhG) nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyrightvermerke – nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige schriftliche ausdrückliche Zustimmung zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich Kopien bleiben uns vorbehalten.
Softwarenutzung. 13.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller bzw. Endabnehmer ein nicht-ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software inklusive ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür überlassenen Liefergegenstand bereitgestellt. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
13.2 Die Nichteinhaltung allfälliger Installationsbedingungen und Installationsanweisungen führt zum sofortigen endgültigen Verlust diesbezüglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers.
13.3 Wurde die Nutzung der gelieferten Software durch uns zeitlich befristet, so darf der Besteller die Software nach Ablauf dieser Frist nicht mehr benutzen oder sonst wie gebrauchen.
13.4 Die Dekompilierung der gelieferten Software ist vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich untersagt und darf nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durchgeführt werden.
13.5 Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von uns zu verändern.
13.6 Alle sonstigen Rechte an der Software, dem Sourcecode und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.