Softwarenutzung Musterklauseln

Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Softwarenutzung. 12.1 Soweit wir mit der Kaufsache Software ausliefern, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Software im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine Nutzung der Software außerhalb der dafür bestimmten Kaufsache und/oder über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist untersagt. Ziff. 12.1 Satz 1 und Satz 2 dieser AGB gelten entsprechend für etwaige von uns dem Besteller mit der Software überlassene (Software-) Dokumentationen.
Softwarenutzung. (1) XXXX stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die KIS.MANAGER Software in der jeweils aktuellen Version ab Anmeldung des Kunden im System und Registrierung des jeweiligen Hardware-Xxxxxx über das Internet entgeltlich (bzw. in der „Trial“-Version unentgeltlich) zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet RAFI die KIS.MANAGER Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Vor Nutzung sind der entsprechende Quick-Start-Guide und das Handbuch zu beachten. Der Quick-Start Guide liegt jeweils der Hardware bei, das Handbuch ist online einsehbar unter xxx.xxxxx.xxx.
Softwarenutzung. 14.1 Soweit in den Lieferungen Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen für die Lieferungen zu nutzen.
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
Softwarenutzung. 1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nach den Regelungen des Lieferumfangs befristetes Recht eingeräumt, die Software einschließlich ihrer Dokumentation in Verbindung mit dem dafür bestimmten Liefergegenstand zu nutzen. Eine Nutzung der Software in Verbindung mit mehr als einem Liefergegenstand ist untersagt. Die Vergabe von Unterlizenzen ist unzulässig.
Softwarenutzung. 13.1 Soweit im Liefergegenstand Software enthalten ist, räumen wir dem Besteller ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwen- dung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand ein. Eine weiter- gehende Nutzung der Software, insbesondere auf mehr als einem System, ist untersagt.
Softwarenutzung. 11.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird nur zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist dem Kunden untersagt.
Softwarenutzung. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschlieflliches und nicht übertragbares Recht einger‰umt, die gelieferte Software einschliefllich ihrer Dokumentation zu nut- zen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Lieferge- genstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zul‰ssigen Umfang (ßß 65 ff. UrhG) vervielf‰ltigen, über- arbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbe- sondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorheri- ge schriftliche Zustimmung von LTA zu ver‰ndern. Alle sonstigen Rechte an der Software und an den Dokumentationen einschliefllich der Kopien bleiben bei LTA bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul‰ssig.