Common use of Nutzung der Ladestation Clause in Contracts

Nutzung der Ladestation. 5.1 Das Laden an der Ladeinfrastruktur der SWG und der Partner erfolgt zu den jewei- ligen Nutzungsbedingungen der SWG bzw. der Partner. Der Kunde hat diesen stets Folge zu leisten. Der Kunde hat die Ladestation entsprechend den daran angebrachten Angaben zu den technischen Bedingungen der Ladestation und unter Verwendung der zulässigen Stecker mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. 5.2 Die Entnahme von elektrischer Energie an den Ladeeinrichtungen ist nur zum La- den von zugelassenen Elektrofahrzeugen entsprechend dem Elektromobilitätsgesetz (EmobG) gestattet. Der Kunde wird die an der Ladeinfrastruktur zum Laden bereitge- stellte elektrische Energie ausschließlich für seinen eigenen Bedarf zu nutzen. Eine Weiterleitung der elektrischen Energie an Dritte ist nur nach entsprechender Verein- barung oder Zustimmung der SWG gestattet. 5.3 Das Laden erfolgt durch den Kunden nach dessen eigenverantwortlichem An- schließen des Elektrofahrzeuges an die Ladeinfrastruktur des jeweiligen Ladeinfra- strukturbetreibers. 5.4 Der Kunde darf sein Fahrzeug nur mit einem für sein Fahrzeug geeigneten, fehler- freien und unbeschädigten Ladekabel mit der Ladestation verbinden. 5.5 Der Kunde ist für den funktionsfähigen Zustand seiner Geräte, z.B. der Batterie, des Ladekabels und des sonstigen relevanten Zubehörs verantwortlich. 5.6 Der Kunde hat die Ladestation so zu nutzen, dass störende Rückwirkungen auf Ein- richtungen Dritter, der Partner oder der SWG ausgeschlossen sind. 5.7 Sind Schäden oder Störungen an der Ladestation sichtbar, so darf sie vom Kunden nicht benutzt werden. Der Kunde hat Schäden und Störungen an einer Ladestation der SWG unter der Servicenummer: 0800 0320020 unverzüglich zu melden. Schäden und Störungen an der Ladestation eines Partners sind dem jeweiligen Partner zu mel- den. 5.8 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation ist die SWG zur Lieferung in Wech- selstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) berechtigt. 5.9 Fahrzeuge die ausschließlich mit Wechselstrom oder Gleichstrom beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden Ladestationen beladen werden. 5.10 SWG und der jeweilige Partner ist zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließ- lich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Modernisierung o- der aus anderen betriebsnotwendigen Gründen jederzeit berechtigt, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevor- gang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen. 5.11 Soweit gegenüber dem Kunden eine Verpflichtung zur Leistung entstanden ist, ruht diese soweit und solange SWG und der jeweilige Partner an der vertragsgemä- ßen Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung SWG und/oder dem jeweiligen Partner nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei der Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromver- sorgung ist SWG und/oder der jeweilige Partner, soweit es sich um Folgen einer Stö- rung durch höhere Gewalt oder sonstiger Umstände des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses der Ladestation handelt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden befreit.

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Samples: Ladeinfrastrukturvertrag

Nutzung der Ladestation. 5.1 Das Laden an 8.1 Kunden haben das Recht zur Benutzung der Ladeinfrastruktur der SWG Ladestation. Dies umfasst das Parken des Fahrzeugs auf den jeweils gekennzeichneten Parkflächen und der Partner erfolgt gleichzeitigen Verbindung des Fahrzeugs mittels zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation. 8.2 Die Benutzung der Stellfläche ohne die Verbindung des Fahrzeuges und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die auch als solche von dem jeweils zuständigen Ordnungsamt geahndet wird. Die SW-Bad ist berechtigt das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen. Bei einem wiederholten Verstoß kann die SW-Bad den jewei- ligen Nutzungsbedingungen Kunden von der SWG bzw. der Partner. weiteren Benutzung ihrer Ladestationen ausschließen. 8.3 Der Kunde hat diesen bei der Benutzung einer Ladestation stets Folge die erforderliche Sorgfalt walten zu leistenlassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend beim Betreiber der Ladestation zu informieren. Eine Bedingungsanleitung befindet sich auf der Homepage der SW-Bad (www.stadtwerke-baden- xxxxx.xx). 8.4 Der Kunde hat die Ladestation entsprechend den daran angebrachten Angaben dafür Sorge zu den technischen Bedingungen tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und unter Verwendung der zulässigen Stecker mit der den Ladevorgang erforderlichen Sorgfalt zu benutzentechnischen Voraussetzungen erfüllt. 5.2 Die Entnahme von elektrischer Energie 8.5 Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an den Ladeeinrichtungen ist nur zum La- den von zugelassenen Elektrofahrzeugen entsprechend dem Elektromobilitätsgesetz (EmobG) gestattetLadepunkt, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird die Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Ladeinfrastruktur zum Laden bereitge- stellte elektrische Energie ausschließlich für seinen eigenen Bedarf zu nutzen. Eine Weiterleitung der elektrischen Energie an Dritte ist nur nach entsprechender Verein- barung Buchse/Steckdose oder Zustimmung der SWG gestattetam Stecker. 5.3 Das Laden erfolgt durch den Kunden nach dessen eigenverantwortlichem An- schließen des Elektrofahrzeuges an die Ladeinfrastruktur des jeweiligen Ladeinfra- strukturbetreibers. 5.4 Der Kunde darf sein Fahrzeug nur mit einem für sein Fahrzeug geeigneten, fehler- freien und unbeschädigten Ladekabel mit der Ladestation verbinden. 5.5 Der Kunde ist für den funktionsfähigen Zustand seiner Geräte, z.B. der Batterie, des Ladekabels und des sonstigen relevanten Zubehörs verantwortlich. 5.6 Der Kunde hat die Ladestation so zu nutzen, dass störende Rückwirkungen auf Ein- richtungen Dritter, der Partner oder der SWG ausgeschlossen sind. 5.7 Sind Schäden oder Störungen an der Ladestation sichtbar, so darf sie vom Kunden nicht benutzt werden. Der Kunde hat Schäden und Störungen an einer Ladestation der SWG unter der Servicenummer: 0800 0320020 unverzüglich zu melden. Schäden und Störungen an der Ladestation eines Partners sind dem jeweiligen Partner zu mel- den. 5.8 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation ist die SWG zur Lieferung in Wech- selstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) berechtigt. 5.9 Fahrzeuge die ausschließlich mit Wechselstrom oder Gleichstrom beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden Ladestationen beladen werden. 5.10 SWG und der jeweilige Partner ist zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließ- lich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Modernisierung o- der aus anderen betriebsnotwendigen Gründen jederzeit berechtigt, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevor- gang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen. 5.11 Soweit gegenüber dem Kunden eine Verpflichtung zur Leistung entstanden ist, ruht diese soweit und solange SWG und der jeweilige Partner an der vertragsgemä- ßen Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung SWG und/oder dem jeweiligen Partner nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei der Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromver- sorgung ist SWG und/oder der jeweilige Partner, soweit es sich um Folgen einer Stö- rung durch höhere Gewalt oder sonstiger Umstände des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses der Ladestation handelt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden befreit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Elektromobilität

Nutzung der Ladestation. 5.1 Das Laden an 8.1 Kunden haben das Recht zur Benutzung der Ladeinfrastruktur der SWG Ladestation. Dies umfasst das Parken des Fahrzeugs auf den jeweils gekennzeichneten Parkflächen und der Partner erfolgt gleichzeitigen Verbindung des Fahrzeugs mittels zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation. 8.2 Die Benutzung der Stellfläche ohne die Verbindung des Fahrzeuges und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die auch als solche von dem jeweils zuständigen Ordnungsamt geahndet wird. Die ASE ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen. Bei einem wiederholten Verstoß kann die ASE den jewei- ligen Nutzungsbedingungen Kunden von der SWG bzw. der Partner. weiteren Benutzung ihrer Ladestationen ausschließen. 8.3 Der Kunde hat diesen bei der Benutzung einer Ladestation stets Folge die erforderliche Sorgfalt walten zu leistenlassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend beim Betreiber der Ladestation zu informieren. Eine Bedingungsanleitung befindet sich auf der Homepage der ASE (xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx). 8.4 Der Kunde hat die Ladestation entsprechend den daran angebrachten Angaben dafür Sorge zu den technischen Bedingungen tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und unter Verwendung der zulässigen Stecker mit der den Ladevorgang erforderlichen Sorgfalt zu benutzentechnischen Voraussetzungen erfüllt. 5.2 Die Entnahme von elektrischer Energie 8.5 Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an den Ladeeinrichtungen ist nur zum La- den von zugelassenen Elektrofahrzeugen entsprechend dem Elektromobilitätsgesetz (EmobG) gestattetLadepunkt, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird die Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Ladeinfrastruktur zum Laden bereitge- stellte elektrische Energie ausschließlich für seinen eigenen Bedarf zu nutzen. Eine Weiterleitung der elektrischen Energie an Dritte ist nur nach entsprechender Verein- barung Buchse/Steckdose oder Zustimmung der SWG gestattetam Stecker. 5.3 Das Laden erfolgt durch den Kunden nach dessen eigenverantwortlichem An- schließen des Elektrofahrzeuges an die Ladeinfrastruktur des jeweiligen Ladeinfra- strukturbetreibers. 5.4 Der Kunde darf sein Fahrzeug nur mit einem für sein Fahrzeug geeigneten, fehler- freien und unbeschädigten Ladekabel mit der Ladestation verbinden. 5.5 Der Kunde ist für den funktionsfähigen Zustand seiner Geräte, z.B. der Batterie, des Ladekabels und des sonstigen relevanten Zubehörs verantwortlich. 5.6 Der Kunde hat die Ladestation so zu nutzen, dass störende Rückwirkungen auf Ein- richtungen Dritter, der Partner oder der SWG ausgeschlossen sind. 5.7 Sind Schäden oder Störungen an der Ladestation sichtbar, so darf sie vom Kunden nicht benutzt werden. Der Kunde hat Schäden und Störungen an einer Ladestation der SWG unter der Servicenummer: 0800 0320020 unverzüglich zu melden. Schäden und Störungen an der Ladestation eines Partners sind dem jeweiligen Partner zu mel- den. 5.8 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation ist die SWG zur Lieferung in Wech- selstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) berechtigt. 5.9 Fahrzeuge die ausschließlich mit Wechselstrom oder Gleichstrom beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden Ladestationen beladen werden. 5.10 SWG und der jeweilige Partner ist zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließ- lich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Modernisierung o- der aus anderen betriebsnotwendigen Gründen jederzeit berechtigt, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevor- gang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen. 5.11 Soweit gegenüber dem Kunden eine Verpflichtung zur Leistung entstanden ist, ruht diese soweit und solange SWG und der jeweilige Partner an der vertragsgemä- ßen Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung SWG und/oder dem jeweiligen Partner nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei der Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromver- sorgung ist SWG und/oder der jeweilige Partner, soweit es sich um Folgen einer Stö- rung durch höhere Gewalt oder sonstiger Umstände des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses der Ladestation handelt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden befreit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung der Ladestation. 5.1 Das Laden an 8.1 Kunden haben das Recht zur Benutzung der Ladeinfrastruktur der SWG Ladestation. Dies umfasst das Parken des Fahrzeugs auf den jeweils gekennzeichneten Parkflächen und der Partner erfolgt gleichzeitigen Verbindung des Fahrzeugs mittels zugelassenem Ladekabel mit der Ladestation. 8.2 Die Benutzung der Stellfläche ohne die Verbindung des Fahrzeuges und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die auch als solche von dem jeweils zuständigen Ordnungsamt geahndet wird. Die ewb ist berechtigt das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen zu lassen. Bei einem wiederholten Verstoß kann die ewb den jewei- ligen Nutzungsbedingungen Kunden von der SWG bzw. der Partner. weiteren Benutzung ihrer Ladestationen ausschließen. 8.3 Der Kunde hat diesen bei der Benutzung einer Ladestation stets Folge die erforderliche Sorgfalt walten zu leistenlassen. Er hat sich vor Beginn der Nutzung über die richtige Bedienweise der Ladestation und des Ladepunktes zu informieren. Bei Zweifeln über die richtige Bedienung hat sich der Kunde zunächst hinreichend beim Betreiber der Ladestation zu informieren. 8.4 Der Kunde hat die Ladestation entsprechend den daran angebrachten Angaben dafür Sorge zu den technischen Bedingungen tragen, dass das aufzuladende Elektrofahrzeug sowie das Ladekabel – sofern dieses nicht als Teil der Ladestation fest mit dieser verbunden ist – die für den Ladepunkt und unter Verwendung der zulässigen Stecker mit der den Ladevorgang erforderlichen Sorgfalt zu benutzentechnischen Voraussetzungen erfüllt. 5.2 Die Entnahme von elektrischer Energie 8.5 Jede erkennbare Beschädigung der Ladestation insbesondere Schäden an den Ladeeinrichtungen ist nur zum La- den von zugelassenen Elektrofahrzeugen entsprechend dem Elektromobilitätsgesetz (EmobG) gestattetLadepunkt, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird die Ladevorgänge dürfen im Falle erkennbarer Beschädigungen des Ladepunktes/Ladekabels nicht begonnen werden. Begonnene Ladevorgänge sind sofort zu beenden. Das gleiche gilt im Falle erkennbarer Fremdkörper am oder im Ladepunkt insbesondere an der Ladeinfrastruktur zum Laden bereitge- stellte elektrische Energie ausschließlich für seinen eigenen Bedarf zu nutzen. Eine Weiterleitung der elektrischen Energie an Dritte ist nur nach entsprechender Verein- barung Buchse/Steckdose oder Zustimmung der SWG gestattetam Stecker. 5.3 Das Laden erfolgt durch den Kunden nach dessen eigenverantwortlichem An- schließen des Elektrofahrzeuges an die Ladeinfrastruktur des jeweiligen Ladeinfra- strukturbetreibers. 5.4 Der Kunde darf sein Fahrzeug nur mit einem für sein Fahrzeug geeigneten, fehler- freien und unbeschädigten Ladekabel mit der Ladestation verbinden. 5.5 Der Kunde ist für den funktionsfähigen Zustand seiner Geräte, z.B. der Batterie, des Ladekabels und des sonstigen relevanten Zubehörs verantwortlich. 5.6 Der Kunde hat die Ladestation so zu nutzen, dass störende Rückwirkungen auf Ein- richtungen Dritter, der Partner oder der SWG ausgeschlossen sind. 5.7 Sind Schäden oder Störungen an der Ladestation sichtbar, so darf sie vom Kunden nicht benutzt werden. Der Kunde hat Schäden und Störungen an einer Ladestation der SWG unter der Servicenummer: 0800 0320020 unverzüglich zu melden. Schäden und Störungen an der Ladestation eines Partners sind dem jeweiligen Partner zu mel- den. 5.8 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation ist die SWG zur Lieferung in Wech- selstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) berechtigt. 5.9 Fahrzeuge die ausschließlich mit Wechselstrom oder Gleichstrom beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden Ladestationen beladen werden. 5.10 SWG und der jeweilige Partner ist zum Zwecke notwendiger Arbeiten einschließ- lich der Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Modernisierung o- der aus anderen betriebsnotwendigen Gründen jederzeit berechtigt, die Benutzung einer Ladestation zu verweigern bzw. die Ladestation zu sperren, oder einen Ladevor- gang zu unterbrechen sowie die Leistung zu reduzieren bzw. zu begrenzen. 5.11 Soweit gegenüber dem Kunden eine Verpflichtung zur Leistung entstanden ist, ruht diese soweit und solange SWG und der jeweilige Partner an der vertragsgemä- ßen Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung SWG und/oder dem jeweiligen Partner nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, gehindert ist. Bei der Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromver- sorgung ist SWG und/oder der jeweilige Partner, soweit es sich um Folgen einer Stö- rung durch höhere Gewalt oder sonstiger Umstände des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses der Ladestation handelt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden befreit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Von Elektroladestationen