Common use of Nutzung des Apartments sowie der Möbel Clause in Contracts

Nutzung des Apartments sowie der Möbel. 2.1 Die dem Mieter zur Benutzung anvertrauten Mieträume sind sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu beschützen. 2.2 Notwendige Reparaturen und Defekte sind unverzüglich beim House Manager zu melden. Der Mieter haftet für durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehende Schäden. 2.3 Die Nutzung der technischen Geräte im Mietraum hat entsprechend der ausgegebenen Bedienungsanleitungen zu erfolgen. 2.4 Veränderungen, insbesondere Ein- und Umbauten, Installationen oder Ähnliches in Bezug auf das Apartment darf der Mieter nur mit Erlaubnis des Vermieters vornehmen; sie sind vor Rückgabe des Apartments durch den Mieter auf Kosten des Mieters zurückzubauen. Aus Sicherheitsgründen ist es dem Mieter untersagt, eigene Schlösser oder Schlosszylinder in die Apartmenttür einzubauen. Für Möbel gilt: Substanzveränderungen sind nicht zulässig. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Veränderungen, die nicht in die Substanz der Möbel eingreifen und ohne mehr als unwesentlichem Aufwand rückgängig gemacht werden können. Der Mieter ist verpflichtet, von ihm vorgenommene Veränderungen der Möbel bei Beendigung des Vertrages rückgängig zu machen. 2.5 Das Anbringen von Plakaten, Bildern und Aufklebern, Transparenten, Beschriftungen, etc. an den Wänden ist im gesamten Gebäude untersagt. Ausgenommen hiervon sind die Wände des Apartments. 2.6 Die Reinigung und Pflege hinsichtlich der Mietsache obliegt dem Mieter; darin eingeschlossen sind die Außenfenster und Außenfensterbänke (bezüglich derjenigen Fenster, die sich öffnen lassen). Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, ist der Vermieter nach Ablauf einer erfolglosen Fristsetzung berechtigt, auf Kosten des Mieters eine Firma mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Böden, Fenster, Türen und die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände dürfen nur mit handelsüblichen und dafür geeigneten Mitteln gereinigt werden. Pflegehinweise sind zu beachten. 2.7 In das WC oder die sonstigen Abflüsse dürfen keine Gegenstände/Speisereste geworfen werden, die geeignet sind, eine Verstopfung herbeizuführen. 2.8 Der Gebrauch von ätzenden Rohrreinigern ist wegen der dadurch drohenden Gefahr für die Abflussrohre untersagt. 2.9 Türen und Fenster sind bei Unwetter und Abwesenheit ordnungsgemäß verschlossen zu halten. 2.10 Bei Ungezieferbefall in den Mieträumen hat der Mieter unverzüglich dem House Manager Anzeige zu erstatten. 2.11 Das Grillen auf dem Balkon/der Terrasse ist nicht zulässig. 2.12 Der Vermieter haftet nicht für das Abhandenkommen von Eigentum und Wertsachen des Mieters, soweit sie nicht auf einem Mangel der Mietsache beruhen. 2.13 Mit Wasser, Strom, Warmwasser und Wärmeenergie ist sparsam umzugehen. 2.14 Der Mieter hat für ausreichende Heizung und Lüftung zu sorgen; er haftet für durch schuldhafte Verletzung dieser Pflichten entstehende Schäden. Während der Heizperiode eignet sich hierzu mehrmalige tägliche Stoßlüftung zum Luftaustausch. Ständige Kippstellung des Fensterflügels verursacht erhebliche Energieverluste, die zu vermeiden sind. 2.15 Für die Benutzung der Rundfunk- und Fernsehsteckdosen sind entsprechend genormte Anschlusskabel zu verwenden. Manipulationen an der Anschlusssteckdose sind zu unterlassen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Miet , Service Und Internetnutzungsvertrag