Nutzung eigener Telekommunikations- endeinrichtungen durch den Kunden. 38.1 Nutzt der Kunde für die Telekommunikationsdienste von EnBW (Telefonie, Internet-Access usw.) eigene Tele- kommunikationsendeinrichtungen (siehe § 2 Nr. 2 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikations- endeinrichtungen), gelten unbeschadet der sonstigen Regelungen in den vorliegenden AGB folgende beson- deren Regelungen und Hinweise: 38.2 Telekommunikationsendeinrichtungen und Empfangs- geräte sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Kunden und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen von EnBW oder Dritter ausgeschlossen sind. Die Einrich- tungen des Kunden haben den jeweils gültigen und ein- schlägigen Normen des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen zu entsprechen. 38.3 Nutzt und betreibt der Kunde solche eigenen Tele- kommunikationsendeinrichtungen, ist er ausschließlich selbst für deren ordnungsgemäßen Betrieb und deren Sicherheit und Störungsfreiheit verantwortlich. Dies bedeutet, dass der Kunde insbesondere selbst für die erforderlichen Einstellungen, Sicherheitsmerkmale und Updates zu sorgen hat. Nach den anerkannten Regeln der Technik und Sicherheit erfordert dies eine regelmäßi- ge Information beim Hersteller der Endeinrichtungen über mögliche Updates und mögliche bekanntgewordene Sicherheitslücken. EnBW weist ausdrücklich darauf hin, dass weder die Information über solche Sicherheitslücken noch deren Beseitigung im Verantwortungsbereich von EnBW liegen. 38.4 Der Kunde wir zudem darauf hingewiesen, dass er nach der aktuellen Rechtsprechung die missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu vertreten hat, wenn er diese in zurechenbarer Weise ermöglich hat und EnBW keine Pflicht zum Hinweis auf einen möglichen Missbrauch trifft. 38.5 EnBW wird dem Kunden die notwendigen Zugangs- daten und Informationen für den Anschluss von Tele- kommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste in Textform unaufgefor- dert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung stellen. 38.6 Zur vorgenannten Information ist EnBW gesetzlich verpflichtet. Diese Information bedeutet nicht, dass EnBW dem Kunden die Nutzung eigener Telekommunikations- endeinrichtungen empfiehlt. Die vorgenannten Informa- tionen beziehen sich auch nicht auf alle weiteren erfor- derlichen Sicherheitseinstellungen, die der Kunde in Abhängigkeit der von ihn genutzten Einrichtungen selbst vornehmen muss. 38.7 EnBW empfiehlt den Kunden nur dann von dem Recht auf den Anschluss eigener Telekommunikations- endeinrichtungen und insbesondere eigener Router Gebrauch zu machen, wenn der Kunde über den hierfür erforderlichen technischen Sachverstand verfügt und/ oder diesen selbst durch Dritte bereitstellt. Es obliegt alleine dem Kunden selbst zu beurteilen, ob er von seinem Recht auf Betrieb eigener Telekommunikations- endeinrichtungen Gebrauch machen will. Will er diesen Gebrauch ausüben, wird EnBW diesen selbstverständ- lich ermöglichen und gestatten, ist aber nicht für die- sen Betrieb und die Nutzung durch den Kunden verant- wortlich.
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