Nutzungsdauer Musterklauseln

Nutzungsdauer. Die Raumnutzung ist nur für die im Vertrag und in der Mietsatzregelung angegebene Zeit möglich. Die Zeit des Schlüsselbesitzes berechtigt nicht zur unbegrenzten Raumnutzung. Bei verspäteter Schlüsselrückgabe von 2 Stunden und mehr erfolgt ein Teileinbehalt der Kaution ohne Rückzahlungsanspruch.
Nutzungsdauer. Die Adressen dürfen ab Kauf beliebig oft für eine beliebige Zeit genutzt werden.
Nutzungsdauer. Die Rechteeinräumung gemäß Pkt. 2. und 3. schließt die Erlaubnis ein, die vertragsgemäß her- gestellten digitalen Kopien der Zeitungsartikel zeitlich befristet zu archivieren und gemäß diesem Vertrag zur Nutzung bereit zu halten. Die zulässige Nutzungsdauer ist der Tarifliste zu entnehmen. Eine Rechtseinräumung für eine darüber hinausgehende Archivnutzung kann auf Anfrage und gegen entsprechende Lizenzgebühr erteilt werden. Das Recht zur Archivierung reprographischer Kopien der Zeitungsartikel bleibt unberührt.
Nutzungsdauer. Das Nutzungsrecht tritt mit der Zahlung der Lizenzgebühr an die Lizenzgeberin in Kraft. a) Bei Kauf der Software wird die Nutzungsdauer auf unbestimmte Dauer erteilt. Wird das Nutzungsrecht durch den Lizenznehmer nicht mehr ausgeübt oder ist es widerrufen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Produkt-Software einschließlich der Dokumentation zu vernichten oder auf seine Kosten an die Lizenzgeberin zurückzusenden. Der Lizenznehmer ist auch über die Nutzungsdauer hinaus zur Wahrung der Schutzrechte der Lizenzgeberin verpflichtet. b) Bei Subskription der Software ist die Nutzungsdauer beschränkt auf ein Vertragsjahr, beginnend ab dem 1. Kalendertag des Folgemonats der Bereitstellung der Software. Die Nutzungsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn diese nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Lizenznehmer oder - geber in Schriftform gekündigt wird. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Die Nutzungsdauer endet durch fristlose Kündigung des Lizenzgebers, u.a., wenn der Lizenznehmer (i) trotz zweifacher Mahnung seiner Verpflichtung zur Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr nicht nachkommt, (ii) die Software in unzulässiger Weise nutzt oder durch eine sonstige Verletzung des Urheber- bzw. Nutzungsrechts oder (iii) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmer gestellt wird. Zum Ende der Nutzungsdauer ist der Lizenznehmer verpflichtet, Originaldatenträger dem Lizenzgeber zurückzugeben und sämtliche Kopien der Software einschließlich der Dokumentation zu deinstallieren/löschen und unwiederbringlich zu vernichten. Auf Anforderungen des Lizenzgebers kann dieser eine schriftliche Versicherung über die Deinstallation und Löschung vom Lizenznehmer verlangen.
Nutzungsdauer. 5.1. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Veranstaltungsvertrag. 5.2. Überschreitungen der vereinbarten Dauer (früherer Nutzungsantritt und / oder längere Nutzungsdauer) bedürfen der schriftlichen und vorherigen Zustimmung der Eventpark AG. Der Veranstalter trägt alle mit einer Überschreitung verbundenen Kosten. 5.3. Bei Unterschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer (späterer Nutzungsantritt und / oder kürzere Nutzungs- dauer) bleibt das im Veranstaltungsvertrag vereinbarte Nutzungsentgelt vollumfänglich geschuldet. 5.4. Mit einem Veranstaltungsvertrag entsteht kein un- befristetes Vertragsverhältnis, selbst wenn die Parteien das Vertragsverhältnis stillschweigend fortsetzen. Das Recht zur Benutzung der Infrastrukturen ist ins-besondere kein Dauerschuldverhältnis im Sinne des Mietrechts (Art. 253 ff. OR). Dem Veranstalter steht lediglich an den zu vereinbarenden Terminen gemäss Veranstaltungsvertrag ein temporäres und limitiertes Nutzungsrecht an den Infrastrukturen der THE HALL zu.
Nutzungsdauer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Zimmer ab 15.00 Uhr am Anreisetag bezugsbereit. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Abgabe des Zimmers für dessen vertragsüber-schreitende Nutzung von bis zu zwei Stunden 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) verrechnen. Ab mehr als zwei Stunden verspäteter Abgabe verrechnen wir 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Hotel entstandene Mehrkosten werden dem Verursacher weiterverrechnet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Nutzungsdauer. 1. Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit, seine beabsichtigte Charterung über das Internet bei ONRES 24, entweder selbst oder über einen anderen Berechtigten vormerken zu lassen. 2. Für die Charterung von mehr als einem Tag ist das Einverständnis des FSVE einzuholen (Erster oder Zweiter Vorsitzender oder Referent für Motorflug bzw. Motorsegler/Segelflug bzw. Ultraleicht). 3. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm gecharterte Luftfahrzeug/ Luftsportgerät nach der reservierten Zeit an seinem Heimatflugplatz (Eggenfelden) wieder zur Verfügung steht. Sollte dies dem Charterer aus div. Gründen (z.B. Wetter, Planung) nicht möglich sein, hat er für die Kosten des Rücktransports aufzukommen. Die Rückführung durch einen dritten Piloten bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den FSVE. (Erster oder Zweiter Vorsitzender oder Referent für Motorflug bzw. Motorsegler/Segelflug bzw. Ultraleicht). 4. Wird das Luftfahrzeug / Luftsportgerät im geplanten Reservierungszeitraum nicht benötigt, hat der Charterer die Pflicht, die Reservierung zu stornieren oder jemanden damit zu beauftragen. Wird nicht - oder zu spät (= 15 Min nach Beginn der Reservierungszeit) - storniert, wird der Flug als durchgeführt berechnet. Berechnet wird ¼ der reservierten Zeit zum Charter-Trockenpreis, d.h.ohne Treibstoffanteil. Der Reservierungsanspruch erlischt, wenn der Charterer nicht zum Zeitpunkt der Reservierung + 15 Min. Kulanzzeit am Flugplatz erschienen ist und auch kein Anruf erfolgt ist. 5. Der Reservierungsmodus gilt auch für die Fluglehrer bzw. deren Flugschüler. 6. Die für die Schulung deklarierten Luftfahrzeuge / Luftsportgeräte stehen vorzugsweise der vereinseigenen Flugschule zur Verfügung.
Nutzungsdauer. Reservierte Seminarräume stehen dem ▇▇▇▇ nur während der im Vertrag vereinbarten Zeit und Preise zur Verfügung. Eine andere Nutzungsdauer bedarf der Einwilligung des Hotel Stadthaus. Reservierte Zimmer stehen dem ▇▇▇▇ während der vereinbarten Zeit ab 14.00 Uhr am Anreisetag bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfü- gung. Eine längere Nutzung am Abreisetag kann vereinbart werden.
Nutzungsdauer. Das Nutzungsverhältnis beginnt ……..……… / ….….. und endet ……….…… / (Datum/Uhrzeit).
Nutzungsdauer. Das iPad wird der Schülerin / dem ▇▇▇▇▇▇▇ für die Zeit vom ……….. bis zum zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Nutzungszeitraumes ist das Leihgerät in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand zu übergeben. Entsprechende Zugangsdaten sind mitzuteilen.