Nutzungsdauer Musterklauseln

Nutzungsdauer. Die Raumnutzung ist nur für die im Vertrag und in der Mietsatzregelung angegebene Zeit möglich. Die Zeit des Schlüsselbesitzes berechtigt nicht zur unbegrenzten Raumnutzung. Bei verspäteter Schlüsselrückgabe von 2 Stunden und mehr erfolgt ein Teileinbehalt der Kaution ohne Rückzahlungsanspruch.
Nutzungsdauer. Die Adressen dürfen ab Kauf beliebig oft für eine beliebige Zeit genutzt werden.
Nutzungsdauer. Die Rechteeinräumung gemäß Pkt. 2. und 3. schließt die Erlaubnis ein, die vertragsgemäß her- gestellten digitalen Kopien der Zeitungsartikel zeitlich befristet zu archivieren und gemäß diesem Vertrag zur Nutzung bereit zu halten. Die zulässige Nutzungsdauer ist der Tarifliste zu entnehmen. Eine Rechtseinräumung für eine darüber hinausgehende Archivnutzung kann auf Anfrage und gegen entsprechende Lizenzgebühr erteilt werden. Das Recht zur Archivierung reprographischer Kopien der Zeitungsartikel bleibt unberührt.
Nutzungsdauer. Das Nutzungsrecht tritt mit der Zahlung der Lizenzgebühr an die Lizenzgeberin in Kraft. a) Bei Kauf der Software wird die Nutzungsdauer auf unbestimmte Dauer erteilt. Wird das Nutzungsrecht durch den Lizenznehmer nicht mehr ausgeübt oder ist es widerrufen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindliche Produkt-Software einschließlich der Dokumentation zu vernichten oder auf seine Kosten an die Lizenzgeberin zurückzusenden. Der Lizenznehmer ist auch über die Nutzungsdauer hinaus zur Wahrung der Schutzrechte der Lizenzgeberin verpflichtet. b) Bei Subskription der Software ist die Nutzungsdauer beschränkt auf ein Vertragsjahr, beginnend ab dem 1. Kalendertag des Folgemonats der Bereitstellung der Software. Die Nutzungsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn diese nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres vom Lizenznehmer oder - geber in Schriftform gekündigt wird. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Die Nutzungsdauer endet durch fristlose Kündigung des Lizenzgebers, u.a., wenn der Lizenznehmer (i) trotz zweifacher Mahnung seiner Verpflichtung zur Zahlung der jährlichen Lizenzgebühr nicht nachkommt, (ii) die Software in unzulässiger Weise nutzt oder durch eine sonstige Verletzung des Urheber- bzw. Nutzungsrechts oder (iii) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmer gestellt wird. Zum Ende der Nutzungsdauer ist der Lizenznehmer verpflichtet, Originaldatenträger dem Lizenzgeber zurückzugeben und sämtliche Kopien der Software einschließlich der Dokumentation zu deinstallieren/löschen und unwiederbringlich zu vernichten. Auf Anforderungen des Lizenzgebers kann dieser eine schriftliche Versicherung über die Deinstallation und Löschung vom Lizenznehmer verlangen.
Nutzungsdauer. 5.1. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Veranstaltungsvertrag und entspricht dem Zeitraum zwischen dem Nutzungsbeginn und dem Nutzungsende (wie im Veranstaltungsvertrag bestimmt). 5.2. Überschreitungen der vereinbarten Dauer (früherer Nutzungsantritt und / oder längere Nutzungsdauer) können durch den Veranstalter in schriftlicher Absprache mit dem Vor- und/oder Nachbenutzer und der AGH, im Umfang bis zu max. zwei Stunden gemacht werden. 5.3. Bei Unterschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer (späterer Nutzungsantritt und / oder kürzere Nutzungsdauer) bleibt das im Veranstaltungsvertrag vereinbarte Nutzungsentgelt vollumfänglich geschuldet. 5.4. Mit einem Veranstaltungsvertrag entsteht kein unbefristetes Vertragsverhältnis, selbst wenn die Parteien das Vertragsverhältnis stillschweigend fortsetzen. Das Recht zur Benutzung der Infrastrukturen ist insbesondere kein Dauerschuldverhältnis im Sinne des Mietrechts (Art. 253 ff. OR). Dem Veranstalter steht lediglich an den zu vereinbarenden Terminen gemäss Veranstaltungsvertrag ein temporäres und limitiertes Benutzungsrecht an den Infrastrukturen der AGH zu. Die Beendigungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit werden im Veranstaltungsvertrag und in den vorliegenden AGB abschliessend geregelt.
Nutzungsdauer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Zimmer ab 15.00 Uhr am Anreisetag bezugsbereit. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Abgabe des Zimmers für dessen vertragsüber-schreitende Nutzung von bis zu zwei Stunden 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) verrechnen. Ab mehr als zwei Stunden verspäteter Abgabe verrechnen wir 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Hotel entstandene Mehrkosten werden dem Verursacher weiterverrechnet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Nutzungsdauer. Reservierte Zimmer stehen dem Xxxx von spätestens 17.00 Uhr des Anreisetages bis um 10.00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung. Sofern nicht anderes vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Xxxx hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Abweichende Zeiten können vereinbart werden. Reservierte Seminarräume stehen dem Xxxx nur während der im Vertrag vereinbarten Zeiten zur Verfügung.
Nutzungsdauer. Das iPad wird der Schülerin / dem Xxxxxxx für die Zeit vom ……….. bis zum zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Nutzungszeitraumes ist das Leihgerät in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand zu übergeben. Entsprechende Zugangsdaten sind mitzuteilen.
Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer für die Mitbenutzung der in Anlage 4 („Regeln für den Eisenbahnbetrieb – Anlagenbeschreibung“)beschriebenen Gleisanlagen beschränkt sich auf die in Ziffer 1.1 genann- ten Zeiträume. Etwaige Anpassungen der dort genannten Zeiträume sind zwischen den VER- TRAGSPARTNERN frühzeitig abzustimmen.
Nutzungsdauer. Lizenzen mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer müssen nach Ablauf kostenpflichtig verlängert werden; eine Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS ist nach Ablauf der Lizenz nicht erlaubt und kann durch entsprechende Programmierung verhindert werden. Lizenzen ohne begrenzter Gültigkeitsdauer können zeitlich unbeschränkt benutzt werden. Die Lauffähigkeit veralteter Version auf aktuellen Betriebssystemen kann nicht garantiert werden; es sollte daher beim Einsatz ein evtl. kostenpflichtiges Update auf eine aktuelle Version geprüft werden.