Vertragspartner Musterklauseln

Vertragspartner. Voraussetzung für den Abschluss des Betreibervertrages ist, dass der Betreiber als Unternehmer gewerblich tätig ist und, im Falle von natürlichen Personen, das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
Vertragspartner. Vertragspartner ist die Basler Versicherung AG (nachfolgend Basler genannt), Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxx, XX-0000 Xxxxx. Im Internet ist die Basler unter xxx.xxxxxxx.xx zu finden.
Vertragspartner. Energieversorgung Mittelrhein AG (evm), Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Xxxxx Xxxxxxx Vorstand: Xxxxx Xxxx (Vorsitzender), Dr. rer. pol. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Koblenz Eingetragen beim Amtsgericht Koblenz, Handelsregister-Nr. HRB 17 USt-IdNr.: DE148720917 Haben Sie noch Fragen (Beanstandungen) zur Rechnung oder zur Energielieferung? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns: evm-Kundenservice, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Telefon: 0000 000-00000 (Mo. - Fr.: 07:00 - 22:00 Uhr und Sa.: 07:00 - 16:00 Uhr), Fax: 0000 000-00000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktda- ten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Ei- senbahnen Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 (Mo. - Fr.: 09:00 - 12:00 Uhr), Fax: 000 00000-000, E-Mail: verbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlich- tungsstelle Energie e. V. beantragt werden. Die Teilnahme ist für die evm verpflichtend. Voraussetzung dafür ist, dass unser evm-Kundenservice angerufen und keine beidsei- tig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e. V., Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Fax: 000 0000000-00, xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt ei- ne Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Sie finden diese unter: xxxxx://xxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxx/xxxx/xxxxx.xxx?xxxxx=xxxx.xxxx.xxxxxxXxxxxxxx Nur verwenden, wenn Sie den Vertragsschluss widerrufen wollen. Senden Sie Ihren Widerruf an: AGB_9201801 Energieversorgung Mittelrhein AG, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Fax 0000 000-00000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Energieliefervertrag mit der evm bestellt am /Lieferbeginn am Vorname/Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort Kundennummer Zählernummer Ort/Datum Unterschrift
Vertragspartner. Stadtwerke Düren GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx
Vertragspartner. Zwischen der Christian-von-Bomhard Stiftung Uffenheim, vertreten durch den Gesamtschulleiter der Xxxxxxxxx-xxx-Xxxxxxx Schule Uffenheim, und Herrn / Frau als volljährige(n) Xxxxxxx/in wohnhaft in wird der nachstehende Schulvertrag geschlossen.
Vertragspartner. Stadtwerke Düren GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx SWD-Kundenservice: Bei Fragen zu Produkten und Rechnungen von SWD kann der Kunde sich jederzeit an den Kundenservice von SWD wenden. Dieser ist wie folgt erreichbar: Stadtwerke Düren GmbH, Kundenservice, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxx Telefon: 02421 / 126-233, telefonisch: Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr Telefax: 02421 / 126-269, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx
Vertragspartner. Ihr Vertragspartner ist die AXA Krankenversicherung AG, Colonia Allee 10-20, 51067 Köln, Postanschrift: 00000 Xxxx, eingetragen im Handelsregister Köln unter der Registernummer HR B Nr. 1012. Die vertretungsberechtigten Vorstände entnehmen Sie bitte der Fußzeile des Schreibens, mit dem Ihnen der Versicherungsschein übersandt wird. Unsere ausschließliche Geschäftstätigkeit ist der Betrieb der Kranken- und Pflegeversicherung.
Vertragspartner. Vertragspartner für das gesamte Tarifwerk Der und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) Xxxxx-Xxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxx Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG BAU) Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Gewerkschaft der Polizei (GdP) Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx Inhalt 04 05 Inhalt Entgeltrahmentarifvertrag Entgelttarifvertrag Manteltarifvertrag Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung Der iGZ-Ethik-Kodex Branchenzuschläge Die Branchenzuschläge werden in separaten Tarifverträgen für einzelne Branchen ausgehandelt. Sie sind in individuellen Tarifbroschüren niedergelegt und komplettieren die Tarifland- schaft der Zeitarbeit.
Vertragspartner. Versicherer: XXX Xxxxxxxxxxxx AG, Xxxxxxx-Xxxxx 00-00, 00000 Xxxx, Postanschrift: 00000 Xxxx Vorsitzender des Vorstandes: Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Sitz der Gesellschaft: Xxxx – Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxx XX X Xx. 00000 (nachfolgend auch „AXA“)
Vertragspartner. Versicherer: Generali Versicherung AG, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0–3 Finanzmarktaufsicht, 0000 Xxxx, Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0 Sehr geehrter Kunde! Wir freuen uns, Sie zu unseren Kunden zählen zu dürfen, die eine Rechtsschutzversicherung mit Europadeckung abgeschlossen haben, und danken Ihnen für das damit bewiesene Vertrauen. Das beiliegende Dokument und diese Vertragsgrundlagen sind maßgebend für die von Ihnen beantragte Versicherung; der beim Abschluss des Versicherungsvertrages angestrebte Versicherungsschutz kann gemäß Versicherungsvertragsgesetz erst mit Bezahlung der ersten oder einmaligen Prämie voll wirksam werden. Wird die Prämie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach Aufforderung zur Prämienzahlung bezahlt, erlischt auch eine gegebenenfalls gewährte vorläufige Deckung. Damit der Versicherungsschutz keine Unterbrechung erfährt, zahlen Sie auch bei Zahlscheinzahlung die Folgeprämie stets zeitgerecht. Naturgemäß können nicht alle denkbaren Schadenfälle unter Versicherungsschutz gestellt werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass auch im Rahmen Ihres Rechtsschutzvertrages verschiedene Einschränkungen bestehen (siehe Artikel 7,16,17). Um etwaige Deckungsprobleme von vornherein zu vermeiden, bitten wir folgende wichtige Hinweise zu beachten: - Informieren Sie uns prompt über wesentliche Änderungen beim versicherten Risiko (z. B. Adressenänderung, Wechselkennzeichen usw.) - Eine Anwaltseinschaltung erfolgt ausschließlich in der in den Bedingungen angeführten Weise (Artikel 8). Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall vor Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes die ÖAMTC-Rechtsabteilung oder die zuständige Regionaldirektion der Generali Versicherung AG. - Verständigen Sie uns in Ihrem Interesse unverzüglich von einem Schadenfall. Beachten Sie bitte, dass eine etwaige Kostenübernahme erst ab Vorliegen Ihrer Schadenmeldung erfolgen kann. Insbesondere weisen wir auf die gesetzlich sehr kurzen Fristen im Zusammenhang mit Bescheiden, Ladungen und dergleichen hin. - Bitte benachrichtigen Sie unverzüglich die ÖAMTC-Rechtsabteilung oder die zuständige Regionaldirektion der Generali Versicherung AG von der Einleitung eines allfälligen Straf- oder Zivilverfahrens oder von der Zustellung einer Ladung oder eines Bescheides. Selbstverständlich stehen Ihnen die ÖAMTC-Rechtsabteilung oder die zuständige Regionaldirektion der Generali Versicherung AG für alle Fragen im Schadenfall gerne zur Verfügung.