Common use of Onlineauftritte und Technik Clause in Contracts

Onlineauftritte und Technik. 1. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. 1.9 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos Logos, Schriften u.Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Webprojekte Lierse GmbH ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Webprojekte Lierse GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Webprojekte Lierse GmbH gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Webprojekte Lierse GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Webseiten-Erstellung Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 Webprojekte Lierse GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Webprojekte Lierse GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Webprojekte Lierse GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Webprojekte Lierse GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den ParteienParteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Im Übrigen finden Webprojekte Lierse GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die gesetzlichen Vorschriften Anwendungdurch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional und dem Kunden individuell abgeschlossenen abge- schlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung Beschrei- bung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos Logos, Schriften u.Ä. sind vorbehalt- lich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere insbe- sondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation vierdimensional ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen vierdimensional rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist vierdimensional gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plug-ins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von vierdimensional nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich verein- bart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Webseiten-Erstellung Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur ge- schuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 vierdimensional ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den ParteienKunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Im Übrigen finden Es obliegt daher dem Kunden, sich über die gesetzlichen Vorschriften Anwendungfür seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeich- nungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web- /Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Hochhardt & Partner und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Hochhardt & Partner und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Hochhardt & Partner zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Xxxxxxxxx & Partner dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Xxxxxxxxx & Partner wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen GeeignetheitEignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Xxxxxxxxx & Partner und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Hochhardt & Partner nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Xxxxxxxxx & Partner den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Xxxxxxxxx & Partner ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Hochhardt & Partner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Hochhardt & Partner gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Hochhardt & Partner nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.Entwicklungs-

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen GeeignetheitEignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Main-Netz Media GmbH ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Main-Netz Media GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Main-Netz Media GmbH gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Main-Netz Media GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 Main-Netz Media GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Main-Netz Media GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Main-Netz Media GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Main-Netz Media GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Main-Netz Media GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking). 4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft) 4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Main-Netz Media GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 4.3 Maßgeblich für den Umfang der von Main-Netz Media GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Main-Netz Media GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Main-Netz Media GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Main-Netz Media GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Main-Netz Media GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Main-Netz Media GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil. 4.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Main-Netz Media GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Main-Netz Media GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist Gegenstand berechtigt, das von Main-Netz Media GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Main-Netz Media GmbH verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Main-Netz Media GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder Main-Netz Media GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Main-Netz Media GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 4.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer individualvertraglichen Vereinbarung ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. IMain-Netz Media GmbH erbringt keine über die im Übrigen finden vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Main-Netz Media GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Main-Netz Media GmbH die gesetzlichen Vorschriften AnwendungWebseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 4.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Main-Netz Media GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen Main-Netz Media GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Main-Netz Media GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 4.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Main-Netz Media GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Main-Netz Media GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen Main-Netz Media GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Main-Netz Media GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen. 4.8 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Main-Netz Media GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 4.9 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 4.10 Main-Netz Media GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 4.11 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Main-Netz Media GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Main-Netz Media GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Main-Netz Media GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Main-Netz Media GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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Onlineauftritte und Technik. 1. 3 Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Firefox Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR zunächst eine Werbeluchs Xxxxx & Xxxxxx Xxxxx XxX Telefon: 00000 0000000 xxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx USt.-ID: DE305854859 Steuer-Nr.: 162/181/55409 Raiffeisenbank Rattiszell-Konzell IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 44 Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR und dem Kunden zustande. 1.5 3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.6 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Grazioli - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation Werbeluchs GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. 1.9 3.9 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 3.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. 4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten oder Webkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Werbeluchs GbR und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/ Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos Logos, Schriften u.Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Tramsen Media ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Tramsen Media rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Tramsen Media gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Tramsen Media nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Webseiten-Erstellung Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 Tramsen Media ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Tramsen Media dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Tramsen Media zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Tramsen Media in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den ParteienParteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Im Übrigen finden Tramsen Media haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die gesetzlichen Vorschriften Anwendungdurch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen GeeignetheitEignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation 302 Webagentur ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen 302 Webagentur rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist 302 Webagentur gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von 302 Webagentur nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 302 Webagentur ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher- , kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann 302 Webagentur dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder 302 Webagentur zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von 302 Webagentur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. 302 Webagentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking). 4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft) 4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen 302 Webagentur und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 4.3 Maßgeblich für den Umfang der von 302 Webagentur zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. 302 Webagentur wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte 302 Webagentur erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird 302 Webagentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von 302 Webagentur hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber 302 Webagentur verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil. 4.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt 302 Webagentur ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt 302 Webagentur dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist Gegenstand berechtigt, das von 302 Webagentur erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. 302 Webagentur verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von 302 Webagentur endgültig nicht einverstanden, kann er oder 302 Webagentur das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von 302 Webagentur sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 4.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer individualvertraglichen Vereinbarung ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. I302 Webagentur erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt 302 Webagentur grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert 302 Webagentur die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 4.6 302 Webagentur stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. 302 Webagentur verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen finden Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. 4.7 Voraussetzung für die gesetzlichen Vorschriften AnwendungTätigkeit von 302 Webagentur ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen 302 Webagentur rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist 302 Webagentur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 4.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird 302 Webagentur den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der 302 Webagentur schriftlich oder in Textform anzeigen 302 Webagentur wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf 302 Webagentur vorübergehende Workarounds bereitstellen. 4.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von 302 Webagentur nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 4.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 4.11 302 Webagentur ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher- , kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 4.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann 302 Webagentur dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder 302 Webagentur zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von 302 Webagentur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. 302 Webagentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen GeeignetheitEignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Funkenwerfer ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Funkenwerfer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Funkenwerfer gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Funkenwerfer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 Funkenwerfer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Funkenwerfer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Funkenwerfer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Funkenwerfer in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Funkenwerfer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking). 4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft) 4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Funkenwerfer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 4.3 Maßgeblich für den Umfang der von Funkenwerfer zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Funkenwerfer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Funkenwerfer erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Funkenwerfer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Funkenwerfer hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Funkenwerfer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil. 4.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Funkenwerfer ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich- technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Funkenwerfer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist Gegenstand berechtigt, das von Funkenwerfer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Funkenwerfer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Funkenwerfer endgültig nicht einverstanden, kann er oder Funkenwerfer das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Funkenwerfer sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 4.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer individualvertraglichen Vereinbarung ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. IFunkenwerfer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Funkenwerfer grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Funkenwerfer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 4.6 Funkenwerfer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Funkenwerfer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen finden Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. 4.7 Voraussetzung für die gesetzlichen Vorschriften AnwendungTätigkeit von Funkenwerfer ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen Funkenwerfer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Funkenwerfer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 4.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Funkenwerfer den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Funkenwerfer schriftlich oder in Textform anzeigen Funkenwerfer wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Funkenwerfer vorübergehende Workarounds bereitstellen. 4.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Funkenwerfer nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 4.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 4.11 Funkenwerfer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 4.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Funkenwerfer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Funkenwerfer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Funkenwerfer in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Funkenwerfer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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Onlineauftritte und Technik. 1. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos Logos, Schriften u.Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 1.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Clementine Media ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Clementine Media rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Clementine Media gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Clementine Media nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 1.8 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.9 Clementine Media ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Clementine Media dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Xxxxxxxxxx Media zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Clementine Media in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Clementine Media haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking). 2. Webseiten- und Shoperstellung mit Lasten- und Pflichtenheft 2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Webkomponenten/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Clementine Media und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 2.3 Maßgeblich für den Umfang der von Clementine Media zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Clementine Media wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Clementine Media erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Clementine Media den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Clementine Media hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Clementine Media verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil. 2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Clementine Media ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder -gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Clementine Media dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist Gegenstand berechtigt, das von Clementine Media erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Clementine Media verpflichtet sich insoweit unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Xxxxxxxxxx Media endgültig nicht einverstanden, kann er oder Clementine Media das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Clementine Media sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichungen von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer individualvertraglichen Vereinbarung ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. IClementine Media erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Clementine Media grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Clementine Media die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 2.6 Clementine Media stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Clementine Media verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen finden Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. 2.7 Voraussetzung für die gesetzlichen Vorschriften AnwendungTätigkeit von Clementine Media ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen Clementine Media rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Clementine Media gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Clementine Media den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Clementine Media schriftlich oder in Textform anzeigen Clementine Media wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Clementine Media vorübergehende Workarounds bereitstellen. 2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) sind von Clementine Media nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 2.11 Clementine Media ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Clementine Media dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Xxxxxxxxxx Media zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Clementine Media in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Clementine Media haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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Onlineauftritte und Technik. 13. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 1.1 3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shoperstellung Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend Webseitenerstellungnachfolgend„Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 1.2 3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online- AnwendungenOnline-Anwen- dungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 1.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, und Firefox in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 1.4 3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt dar. Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen GeeignetheitEignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt und dem Kunden zustande. 1.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Grazioli - Agentur für Kommunikation nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. 1.6 3.4 Der Kunde kann jederzeit auf das Fronted der Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmenzu- stimmen. Im Übrigen ist Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden. 1.7 3.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. 1.8 3.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Grazioli - Agentur für Kommunikation Atelier Doppelpunkt ist, dass der Kunde sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderliche erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken etc.Grafiken, Schriften) Grazioli - Agentur für Kommunikation vor Auftragsbeginn vollständig und/oder Systemumgebungen Atelier Doppelpunkt rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stelltgestellt werden. Kommt Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachUmsetzung von Projekten, kann Xxxxxxxx - Agentur für Kommunikation die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Atelier Doppelpunkt gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellenkeinerlei Hinsicht verantwortlich. 1.9 3.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Atelier Doppelpunkt nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 1.10 Die Vergütung 3.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 3.9 Atelier Doppelpunkt ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 3.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Atelier Doppelpunkt dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Atelier Doppelpunkt zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Atelier Doppelpunkt in Anspruch nehmen. Ent- sprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Web- seiten verantwortlich. Atelier Doppelpunkt haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidri- gen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking). 4. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft) 4.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend„Webseiten- erstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer. 4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Atelier Doppelpunkt und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwen- dungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. 4.3 Maßgeblich für den Umfang der von Atelier Doppelpunkt zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Atelier Doppelpunkt wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte Atelier Doppelpunkt erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird Atelier Doppelpunkt den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von Atelier Doppelpunkt hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber Atelier Doppelpunkt verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil. 4.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt Atelier Doppelpunkt ein Pflichtenheft, das ins- besondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt Atelier Doppelpunkt dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist Gegenstand berechtigt, das von Atelier Doppelpunkt erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Atelier Doppelpunkt verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag von Atelier Doppelpunkt endgültig nicht einverstanden, kann er oder Atelier Doppelpunkt das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen von Atelier Doppelpunkt sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen. 4.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer individualvertraglichen Vereinbarung ausdrücklichen Individual- vereinbarung zwischen den Parteien. IAtelier Doppelpunkt erbringt keine über die im Übrigen finden vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt Ate- lier Doppelpunkt grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Atelier Doppelpunkt die gesetzlichen Vorschriften AnwendungWebseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben. 4.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Atelier Doppelpunkt ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Gra- fiken) und/oder Systemumgebungen Atelier Doppelpunkt rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Atelier Doppelpunkt gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. 4.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Atelier Doppelpunkt den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Atelier Doppelpunkt schriftlich oder in Textform anzeigen Atelier Doppelpunkt wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf Atelier Doppelpunkt vorübergehende Workarounds bereitstellen. 4.8 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von Atelier Doppelpunkt nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht. 4.9 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. 4.10 Atelier Doppelpunkt ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- ,datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 4.11 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Atelier Doppelpunkt dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Atelier Doppelpunkt zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Atelier Doppelpunkt in Anspruch nehmen. Ent- sprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Web- seiten verantwortlich. Atelier Doppelpunkt haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidri- gen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

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