Domainregistrierung Musterklauseln
Domainregistrierung. 1.1 Mit Bestellung einer Domain beauftragt der Kunde den Anbieter, die bestellte Domain in seinem Namen und Auftrag bei der für die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten („Geschäftsbesorgungsvertrag“). Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande („Registrierungsvertrag“). Der Anbieter handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter für den Kunden und hat daher keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Es gelten daher für den Kunden hinsichtlich der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist.
1.2 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Der Anbieter handelt nur als Stellvertreter für den Kunden bei der Domainregistrierung und ist daher für die Zuteilung der bestellten Domain nicht verantwortlich. Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung und Haftung aus der Registrierung der Domain sind daher direkt gegen die jeweilige Registrierungsstelle geltend zu machen.
1.3 Der eingetragene Domaininhaber ist der rechtmäßige Besitzer einer Domain. Inhaberwechsel oder Transfers im Namen des Inhabers dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Domains vorübergehend zu sperren oder Inhaberwechsel rückabzuwickeln, falls solche Transaktionen missbräuchlich im Namen des Domaininhabers durchgeführt wurden.
1.4 An dieser Stelle weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass es bei Verstoß gegen die Registrierungsbedingungen und Vergabebestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle zu einer Deaktivierung oder Löschung der betroffenen Domain kommen kann, die nicht im Einfluss vom Anbieter steht. Über die jeweiligen Bestimmungen wird der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses informiert.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von ▇▇▇▇▇▇ die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. ▇▇▇▇▇▇ schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch ▇▇▇▇▇▇ nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Domainregistrierung. 6.1 Tramsen Media bietet dem Kunden unter dem Label »Hosting Rhein-Neckar« Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Tramsen Media wird im Verhältnis zwischen ▇▇▇▇▇ und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Tramsen Media wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. 6.1 Funkenwerfer bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Funkenwerfer wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Funkenwerfer wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. 1.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
1.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC- Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.
1.3 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch den Anbieter nicht übernommen werden.
Domainregistrierung. 15.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung, Änderung oder Löschung von Domains im jeweils erforderlichen Umfang mitzu- wirken und insbesondere die hierzu notwendigen Erklärungen für die Registrierungsstelle gegenüber der m.a.x. it abzugeben
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, vor Beauftragung der m.a.x. it mit der Registrierung einer Domain die Vereinbarkeit des gewählten Do- main-Namen mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten sowie mit den allgemei- nen Gesetzen zu prüfen.
15.3 Der Kunde verpflichtet sich, die m.a.x. it von sämtlichen Ansprü- chen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwen- dung einer Domain durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus den mit der Be- anspruchung, Nutzung oder Registrierung einer Domain verbun- denen namens-, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtli- chen Streitigkeiten ergeben.
15.4 Die m.a.x. it ist berechtigt, eine Domain löschen zu lassen, falls der Kunde über die von ihm zur Verfügung gestellten Kontaktda- ten über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen nicht mehr er- reichbar ist.
15.5 Verletzt der Kunde bei Vertragsende bezüglich der Löschung oder Übertragung einer Domain seine Mitwirkungspflichten, so ist die m.a.x. it berechtigt, die Domain an die Registrierungsstelle zurück- zugeben bzw. diese löschen zu lassen. Der Kunde bleibt in die- sem Fall verpflichtet, die Domain-Entgelte bis zur erfolgreichen Rückgabe oder Löschung der Domain zu zahlen.
15.6 Beendet die m.a.x. it den Vertrag wegen Zahlungsverzugs, kann die m.a.x. it nach angemessener Frist die Löschung der betroffe- nen Domains veranlassen bzw. diese an den Registrar zurückge- ben.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von PICS die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. ▇▇▇▇ schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch PICS nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Domainregistrierung. Bei der Verschaffung und Pflege von Domains wird ScaleUp im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. ScaleUp hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. ScaleUp übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzten. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet- Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ScaleUp, deren Erfüllungsgehilfen und die jeweiligen Organisationen zur Domainvergabe frei.
Domainregistrierung. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von unter- schiedlichen nationalen und internationalen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Domains sowie für das Verfahren bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maß- geblichen Registrierungsbedingungen bzw. Richtlinien der je- weiligen Vergabestelle. • BITWORKS hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Vergabe- stelle keinen Einfluss. BITWORKS übernimmt keine Gewähr da- für, dass die vom Kunden beauftragte Domain registriert wer- den kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskünfte seitens BITWORKS über die Registrierungs- möglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfolgen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeit- punkt der Auskunftseinholung. • Eine Änderung der beantragten Domain - sowohl was den Do- mainnamen (Second Level Domain) als auch die Top Level Do- main (".de", ".com", ".org", ".eu" etc.) betrifft - ist nach ihrer Re- gistrierung ausgeschlossen. Ist die gewünschte Domain von der Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Domain durch BITWORKS.
