Domainregistrierung Musterklauseln

Domainregistrierung. 1.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.
Domainregistrierung. Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von Xxxxxx die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. Xxxxxx schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch Xxxxxx nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Domainregistrierung. 6.1 Xxxxxxxxx & Partner bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von PICS die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. XXXX schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch PICS nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Domainregistrierung. Bei der Verschaffung und Pflege von Domains wird ScaleUp im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. ScaleUp hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. ScaleUp übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzten. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet- Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ScaleUp, deren Erfüllungsgehilfen und die jeweiligen Organisationen zur Domainvergabe frei.
Domainregistrierung. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von unter- schiedlichen nationalen und internationalen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Domains sowie für das Verfahren bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maß- geblichen Registrierungsbedingungen bzw. Richtlinien der je- weiligen Vergabestelle. • BITWORKS hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Vergabe- stelle keinen Einfluss. BITWORKS übernimmt keine Gewähr da- für, dass die vom Kunden beauftragte Domain registriert wer- den kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskünfte seitens BITWORKS über die Registrierungs- möglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfolgen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeit- punkt der Auskunftseinholung. • Eine Änderung der beantragten Domain - sowohl was den Do- mainnamen (Second Level Domain) als auch die Top Level Do- main (".de", ".com", ".org", ".eu" etc.) betrifft - ist nach ihrer Re- gistrierung ausgeschlossen. Ist die gewünschte Domain von der Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Domain durch BITWORKS.
Domainregistrierung. Sofern vereinbart, übernimmt DCCS die Vermittlung und Registrierung von In- ternetdomains. Dies erfolgt im Namen und auf Rechnung des AG. Es gelten die Bedingungen der zuständigen Registrierungsstelle. Der AG bevollmächtigt DCCS mit der Vornahme der zur Registrierung erforderlichen Handlungen und ersetzt der DCCS im Zusammenhang mit der Registrierung und Pflege der Do- mains anfallenden Kosten. DCCS übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains verfügbar und frei von Rechten Dritter sind.
Domainregistrierung. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains ist der TVG Verlag im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Regist- rierungsstelle lediglich als Vermittler tätig. Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des Kunden an die zuständigen Vergabestellen steht unter dem Vorbehalt der konkreten Verfügbarkeit einer jeweiligen Domain bei der zuständigen Verga- bestelle. Kann die Domain im genannten Zeitraum nicht registriert werden, wird der TVG Verlag von der Pflicht zur Leistung frei. Der TVG Verlag hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt folglich keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. – Der Kunde garantiert, dass die von Ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. – Der Kunde wird einen etwaigen Verlust seiner Domain dem TVG Verlag unverzüglich mitteilen. – Der TVG Verlag ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrags mit dem Kunden freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von medienworx die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. Medienworx schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich eine fachgerechte Ausführung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch medienworx nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.