Domainregistrierung Musterklauseln

Domainregistrierung. 1.1 Mit Bestellung einer Domain beauftragt der Kunde den Anbieter, die bestellte Domain in seinem Namen und Auftrag bei der für die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten („Geschäftsbesorgungsvertrag“). Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande („Registrierungsvertrag“). Der Anbieter handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter für den Kunden und hat daher keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Es gelten daher für den Kunden hinsichtlich der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist. 1.2 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Der Anbieter handelt nur als Stellvertreter für den Kunden bei der Domainregistrierung und ist daher für die Zuteilung der bestellten Domain nicht verantwortlich. Sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung und Haftung aus der Registrierung der Domain sind daher direkt gegen die jeweilige Registrierungsstelle geltend zu machen. 1.3 Der eingetragene Domaininhaber ist der rechtmäßige Besitzer einer Domain. Inhaberwechsel oder Transfers im Namen des Inhabers dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Domains vorübergehend zu sperren oder Inhaberwechsel rückabzuwickeln, falls solche Transaktionen missbräuchlich im Namen des Domaininhabers durchgeführt wurden. 1.4 An dieser Stelle weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass es bei Verstoß gegen die Registrierungsbedingungen und Vergabebestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle zu einer Deaktivierung oder Löschung der betroffenen Domain kommen kann, die nicht im Einfluss vom Anbieter steht. Über die jeweiligen Bestimmungen wird der Kunde im Rahmen des Vertragsabschlusses informiert.
Domainregistrierung. Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. 5.1 Xxxxx Xxxxxxxxx bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten- Erstellung – auch Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. 5.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Xxxxx Xxxxxxxxx wird im Verhältnis zwischen Xxxxx und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. 5.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet. 5.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Xxxxx Xxxxxxxxx wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. 6.1 Xxxxxxxxx & Partner bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. 6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Xxxxxxxxx & Partner wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. 6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet. 6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Xxxxxxxxx & Partner wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. 1.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zum Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. 1.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien. 1.3 Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Gewähr für die Zuteilung einer bestellten Domain kann durch den Anbieter nicht übernommen werden.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von PICS die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. XXXX schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch PICS nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Domainregistrierung. Bei der Verschaffung und Pflege von Domains wird ScaleUp im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. ScaleUp hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss. ScaleUp übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragten Domains keine Rechte Dritter verletzten. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet- Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ScaleUp, deren Erfüllungsgehilfen und die jeweiligen Organisationen zur Domainvergabe frei.
Domainregistrierung. Sofern vereinbart, übernimmt DCCS die Vermittlung und Registrierung von In- ternetdomains. Dies erfolgt im Namen und auf Rechnung des AG. Es gelten die Bedingungen der zuständigen Registrierungsstelle. Der AG bevollmächtigt DCCS mit der Vornahme der zur Registrierung erforderlichen Handlungen und ersetzt der DCCS im Zusammenhang mit der Registrierung und Pflege der Do- mains anfallenden Kosten. DCCS übernimmt keine Gewähr dafür, dass beantragte Domains verfügbar und frei von Rechten Dritter sind.
Domainregistrierung. 6.1 Tramsen Media bietet dem Kunden unter dem Label »Hosting Rhein-Neckar« Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. 6.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Tramsen Media wird im Verhältnis zwischen Xxxxx und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben. 6.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet. 6.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Tramsen Media wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Domainregistrierung. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von unter- schiedlichen nationalen und internationalen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat eigene Bedingun- gen für die Registrierung und Verwaltung der Domains sowie für das Verfahren bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Ergän- zend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen bzw. Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle. • BITWORKS hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Verga- bestelle keinen Einfluss. BITWORKS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beauftragte Domain registriert werden kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Be- stand hat. Die Auskünfte seitens BITWORKS über die Registrie- rungsmöglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfol- gen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. • Eine Änderung der beantragten Domain - sowohl was den Do- mainnamen (Second Level Domain) als auch die Top Level Domain (".de", ".com", ".org", ".eu" etc.) betrifft - ist nach ihrer Registrierung ausgeschlossen. Ist die gewünschte Domain von der Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Do- main durch BITWORKS.