Operative Bonifikation Musterklauseln

Operative Bonifikation. Zusätzlich zum fixen Jahresbruttogehalt erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable operative Bonifikation. Dieser Bonus wird jährlich unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das Budget vom Vergütungsausschuss anhand des genehmigten Jahresbudgets des Konzerns festgelegt und orientiert sich an monetären Zielen. Diese Ziele, sowie deren Gewichtung werden jährlich auf Basis verschiedener finanzieller Key Performance Indicators wie zum Beispiel Net Sales, EBIT oder ähnliche Performance Ziele festgelegt. Der Vergütungsausschuss darf zusätzlich Bonuskriterien, auch nicht finanzieller Natur, im eigenen Ermessen festlegen. Es werden zu Beginn jedes Geschäftsjahres ein Zielwert sowie die Möglichkeit der Übererfüllung definiert. Bei Erfüllung des Zielwerts wird eine Bonifikation in Höhe von bis zu 100% des Jahresbruttogehalts gewährt, bei Übererfüllung bis zu 200 %. Die Ausgestaltung der Ziele und die Möglichkeiten der Zielerreichung orientieren sich an einem externen Benchmarking der Vergütung von vergleichbaren Positionen in der internationalen Halbleiter- und Technologiebranche. Die operative Bonifikation wird spätestens 30 Tage nach Beschlussfassung über das Ergebnis des betreffenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig, wobei die Auszahlungsmodalitäten je nach landesüblichen Gepflogenheiten abweichen können.