Vergütung des Vorstands Musterklauseln

Vergütung des Vorstands. Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der früheren Vorstandsmitglieder sind im Vergütungsbericht dargestellt. Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 betragen 1.563 TEUR (Vj. 2.250 TEUR). Die erfolgsunabhängigen Leistungen betragen 877 TEUR (Vj. 862 TEUR). Die erfolgsabhängigen Leistungen beziffern sich auf 686 TEUR (Vj. 1.388 TEUR), davon entfallen 0 TEUR (Vj. 20 TEUR) auf Ermessenstantiemen, 0 TEUR (Vj. 234 TEUR) auf Bartantiemen, 28 TEUR (Vj. 0 TEUR) auf Vergütung aus Zielerreichung von nicht-finanziellen Short Term Incentives und 658 TEUR (Vj. 1.134 TEUR) auf langfristig fällige Leistungen. Bei langfristig fälligen Leistungen handelt es sich um Aktienzusagen/Bezugsrechte im Rahmen des Performance Share Plans. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 12.101 (Vj. 48.675) Bezugsrechte an die Vorstandsmitglieder gewährt mit einem beizulegenden Zeitwert von insgesamt 658 TEUR (Vj. 1.134 TEUR). Des Weiteren wurden im Berichtsjahr 5.332 Bezugsrechte (Vj. 0) zu einem Kurswert von 286 TEUR ausgeübt, was zu einer Erhöhung des Stammkapitals um 5.332 EUR führte. Für das Vorstandsmitglied Xxxxxx Xxxxxx besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür werden 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) p.a. in eine externe rückgedeckte Unterstützungs- kasse eingezahlt. Für das Vorstandsmitglied Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx besteht eine beitragsorientierte Leistungs- zusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2021 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rück- gedeckte Unterstützungskasse eingezahlt. Für das Vorstandsmitglied Xxxxxx Xxxx besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage. Hierfür wurden im Geschäftsjahr 2021 12 TEUR (Vj. 12 TEUR) in eine externe rückgedeckte Unterstützungskasse eingezahlt.
Vergütung des Vorstands. 1. Grundsätze der Vergütung der Mitglieder des Vorstands Der Aufsichtsrat ist für die Erstellung, die regelmäßige Überprüfung sowie die Umsetzung der Vergütungspolitik für den Vorstand zuständig. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat einen externen Berater hinzuziehen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden darf dieser Berater nicht zugleich auch den Vorstand beraten. Die Vergütungspolitik soll marktkonform bezogen auf vergleichbare Unternehmensgruppen sein und in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage und der Größe der Unternehmensgruppe stehen. Die Vergütungspolitik soll die Umsetzung der definierten Gruppenstrategie unterstützen und eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung fördern, ohne unverhältnismäßige Risiken einzugehen und kurzfristige Gewinne übermäßig zu fokussieren.
Vergütung des Vorstands a) Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der Einzelkomponenten der Vorstandsvergütung (Festvergütung, erfolgsbezogene Vergütungskomponenten, Art und Rahmen von Nebenleistungen, Altersversorgungssystem) und regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems auf Angemessenheit;
Vergütung des Vorstands. Jedes Vorstandsmitglied erhält ein jährliches Festgehalt und Sachbezüge, insbesondere in Form von zur Verfügung gestellten Firmenwagen. Es besteht eine Vermögens- schadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die einen angemessenen Selbstbehalt vorsieht (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Darüber hinaus wird für Xx. Xxxxxx Xxxxxx in bestimmten Fällen ein Fahrer gestellt. Im Jahr 2019 wurde die Sozialversicherungspflicht der Vergütung von Xx. Xxxx Xxxxxxxx in Frankreich festgestellt. Die daraufhin abge- führten Arbeitgeberanteile und ein Teil der Arbeitnehmer- anteile in Deutschland sind in den Nebenleistungen des betreffenden Jahres enthalten. Jedes Vorstandsmitglied erhält weiterhin eine jahresbezo- gene Tantieme für das jeweilige Geschäftsjahr in Abhängig- keit von der Erreichung vorab festgelegter Ziele (kurzfristige variable Vergütung). Die jährliche Tantieme beträgt bei voll- ständiger Zielerreichung 220 T € bei Xx. Xxxxxx Xxxxxx und 140 T € bei den weiteren Vorstandsmitgliedern. Sie wird im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung für das vorausgegangene Jahr gezahlt. Für die Jahre 2019 und 2020 erhielt grundsätzlich jedes Vorstandsmitglied ver- schiedene kurzfristige Ziele entsprechend des jeweiligen Verantwortungsbereiches zugewiesen.
Vergütung des Vorstands. Grundsätze und Ziele des Vorstandsvergütungssystems Vergütungsbestandteile im Überblick Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021
Vergütung des Vorstands. Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile Grundvergütung Zwölf monatliche Auszahlungen Nebenleistungen Versorgungs- zusagen Variable I Share Matching Variable II Vierjährige lang- fristige variable Erfolgsvergütung. Besteht aus vier gleichgewichteten KPIs. Außerordentliche Erfolgsvergütung Außerordentliche Leistungen kann der Aufsichtsrat im Rahmen seines Ermessens geson- dert vergüten.
Vergütung des Vorstands. Für die Festlegung der Struktur des Vergütungssystems sowie der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit zuständig. Er berät und überprüft die Vergütung regelmäßig auf ihre Angemessenheit. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der AIXTRON SE orientiert sich an der wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie den Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch an der üblichen Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen wie auch an der Vergütungsstruktur, die ansonsten im Unternehmen gilt. Zusätzlich werden die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen Erfahrung und persönliche Leistung sowie die langfristige Bindung an das Unternehmen bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt. Die Vorstandsvergütung besteht aus drei Komponenten: einer festen Vergütung (einschließlich Sachbezügen und Zuschüssen für eine private Altersvorsorge), einem variablen Bonus und einer optionalen aktienbasierten Vergütung. Für die feste Vergütung ist im Vorstandsdienstvertrag ein Jahreseinkommen festgelegt. Das Fixum als erfolgsunabhängige Grundvergütung wird monatlich (13-mal pro Jahr) als Gehalt ausgezahlt. Hinzu kommen Sachbezüge, im Wesentlichen aus der Dienstwagenbenutzung, sowie Zuschüsse für eine private Altersversorgung. Der variable Bonus orientiert sich am Konzernjahresüberschuss. Er wird aus einem „Gesamttantiemetopf“ gezahlt, der insgesamt bis zu 10 % des modifizierten Konzernjahresüberschusses, jedoch maximal EUR 6,5 Mio., ausmachen kann. Der modifizierte Konzernjahresüberschuss ergibt sich aus dem vom Abschlussprüfer testierten Konzernabschluss (IFRS) der Gesellschaft, vermindert um einen Konzern-Verlustvortrag und um Beträge, die nach Gesetz oder Satzung im Jahresabschluss der AIXTRON in Gewinnrücklagen einzustellen sind. Der Konzern-Verlustvortrag ergibt sich aus Konzernjahresfehlbeträgen aus Vorjahren, vermindert um Konzernjahresüberschüsse aus darauf folgenden Geschäftsjahren. Zusätzlich können die Mitglieder des Vorstands als variable Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter eine aktienbasierte Vergütung in Form von Optionsrechten aus den Aktienoptionsprogrammen der AIXTRON beziehen. Die Aktienoptionsprogramme, einschließlich der Ausübungshürden, werden jeweils in der Hauptversammlung beschlossen. Die Anzahl der Optionsrechte für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Eine genaue Auflistung der ausstehenden Vorstandsoptionen sowie eine Erläuterung ...
Vergütung des Vorstands. 2.1. Grundsätze der Vergütung des Vorstands
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.