Orderentgelt Musterklauseln

Orderentgelt. Für die Ausführung von Kaufaufträgen berechnet die DekaBank ein volumenabhängiges Orderentgelt in Höhe von 1 %. Das Orderentgelt beinhaltet das Orderentgelt der DekaBank sowie die Additional Trading Costs (ATC) der Abwicklungsstelle. Die ATC sind Handels- und Transaktionskosten, welche die jeweilige Abwicklungsstelle der DekaBank in Rechnung stellt. Das Orderentgelt wird bei Käufen vor dem Anteilserwerb vom Anlagebetrag abgezogen, so dass der Anlagebetrag um das Orderentgelt reduziert wird und nur der um das Order- entgelt reduzierte Anlagebetrag tatsächlich investiert wird. Die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze beschreiben das Vorgehen der DekaBank bei der Ausführung von Aufträgen, das darauf ausgerichtet ist, im Regelfall gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für Kunden zu erzielen. Eine Garantie, im Einzelfall die best- mögliche Ausführung zu erzielen, ist damit nicht verbunden. Die DekaBank führt Aufträge in Einklang mit den AGB aus. In den nachfolgenden Aus- führungsgrundsätzen werden ausschließlich die Ausführungswege und die Ausführungs- plätze für ETF dargelegt.