Organisation der Sitzungen. 1) Die Kommission beruft die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewer- tungsausschüsse ein. 2) Soweit machbar werden die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewer- tungsausschüsse mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungs- termin einberufen. 3) Unbeschadet des Art. 32 werden Informationen oder Unterlagen, die für die in Abs. 1 genannten Sitzungen wichtig sind, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Lenkungsausschusses und des Ver- tragsverwaltungsausschusses, einschliesslich etwaiger Beobachter in diesen beiden Ausschüssen, sowie den Mitgliedern des Öffnungsausschusses bzw. der Bewertungsausschüsse soweit machbar mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin übermittelt. 4) Die in Abs. 1 genannten Sitzungen finden in Brüssel (Belgien) in von der Kommission zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt. 5) Die Kommission erstattet keine Ausgaben für Fahrt oder Unterkunft oder andere Tagegelder für die von den Mitgliedstaaten benannten Teil- nehmer an den in Abs. 1 genannten Sitzungen.
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Samples: Abkommen Über Ein Gemeinsames Vergabeverfahren Zur Beschaffung Einer Auktionsaufsicht, Abkommen Über Ein Gemeinsames Vergabeverfahren Zur Beschaffung Gemeinsamer Auktionsplattformen
Organisation der Sitzungen. 1) . Die Kommission beruft die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewer- tungsausschüsse Bewertungsausschüsse ein.
2) . Soweit machbar werden die Sitzungen des Lenkungsausschusses, des Vertragsverwaltungsausschusses, des Öffnungsausschusses und der Bewer- tungsausschüsse Bewertungsausschüsse mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungs- termin Sitzungstermin einberufen.
3) . Unbeschadet des Art. Artikels 32 werden Informationen oder Unterlagen, die für die in Abs. Absatz 1 genannten Sitzungen wichtig sind, den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Lenkungsausschusses und des Ver- tragsverwaltungsausschussesVertragsverwaltungsausschusses, einschliesslich einschließlich etwaiger Beobachter in diesen beiden Ausschüssen, sowie den Mitgliedern des Öffnungsausschusses bzw. der Bewertungsausschüsse soweit machbar mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin übermittelt.
4) . Die in Abs. Absatz 1 genannten Sitzungen finden in Brüssel (Belgien) in von der Kommission zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt.
5) . Die Kommission erstattet keine Ausgaben für Fahrt oder Unterkunft oder andere Tagegelder für die von den Mitgliedstaaten benannten Teil- nehmer Teilnehmer an den in Abs. Absatz 1 genannten Sitzungen.
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Samples: Vereinbarung Über Ein Gemeinsames Vergabeverfahren, Vereinbarung Über Ein Gemeinsames Vergabeverfahren