Benennung Musterklauseln

Benennung. Der Benutzer wählt zunächst einen Namen für die Sammlung. Mit Klick des Benutzers auf einen entsprechend bezeichneten Button wie etwa „Sammlung kostenpflichtig anlegen“ wird der Web3- Browser des Benutzers angewiesen, eine Transaktion zu erstellen, um die Sammlung anzulegen.
Benennung. Gemäß Richtlinien des Bezirkes kann jede Gruppe pro Spieljahr einen Qualifikanten für die Bezirksliste benennen. Die Benennung obliegt dem GSA Nbg. Hat die Gruppe keinen geeigneten SR so fällt dieser Platz an eine andere Gruppe innerhalb des Kreises. Über die Zuteilung entscheidet der KSA. Voraussetzung für die Benennung ist, dass der SR bereits für die Kreisliga qualifiziert ist und hier mindestens 8 Spiele geleitet hat. Nicht teilnehmen kann wer: - die Anforderungen des Bezirkes nicht erfüllt ( älter als 35 Jahre) - durch ein Verwaltungs – oder Sportgerichtsverfahren als SR mehr als 3 Wochen suspendiert wurde. - den vorgeschriebenen Pflichten gemäß Satzung nicht oder nur mangelhaft nachkommt. - den zentralen KL-Lehrgang unter 30 Jahre nicht besucht hat Grundsätzlich gilt für alle Herrenklassen des Kreises ( KL -BK) dass die jeweiligen Schiedsrichter an einer jährlichen sportlichen Leistungsprüfung ( vor Beginn einer Saison) teilgenommen und diese mit Erfolg abgelegt haben. Hierzu gehört auch der Besuch eines theoretischen Sonderlehrgangs. Schiedsrichter die dieser Aufgabe nicht nachgekommen sind, können in der jeweiligen Saison nicht im 1. Herrenbereich eingesetzt werden und Spiele leiten. Über begründete Ausnahmen entscheidet der GSA
Benennung. Die a vitamin kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Benennung. Die Teilnehmer haben in dem jeweiligen Anhang für jedes Projekt einen Projektleiter zu bezeichnen. Bezugnahmen im vorliegenden Übereinkommen auf den Projektleiter gelten für jeden Projektleiter bezüglich des Projekts, für das er verantwortlich ist.
Benennung. Die einzelnen Länder bestimmen ihre(n) Vertreter nach den jeweilig geltenden nationalen Rechts- vorschriften oder Gepflogenheiten. Für den Fall, dass es in einem Land keine entsprechenden Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten geben sollte, legt die Personalabteilung des jeweiligen Landes einen Vorschlag für das Verfahren zur Benennung vor. Die Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat müssen Mitarbeiter einer Gesellschaft der Gruppe sein, die dem Geltungsbereich der vorliegenden Vereinbarung gemäß Artikel 1 unterliegt, und sie müssen entweder gewählt oder gewerkschaftlich beauftragt sein. Die Stellvertreter werden namentlich nach denselben Modalitäten benannt, die auch für die Mitglieder und Beobachter zur Anwendung kommen. Sie nehmen nur dann an den Sitzungen – sowohl an den Vorbesprechungen als auch an den Plenarsitzungen – teil, wenn die Mitglieder oder Beobachter verhindert sind. Der Verlust des Xxxx- oder Gewerkschaftsmandats bedeutet auch den Verlust des Mandats als Arbeitnehmervertreter im Europäischen Betriebsrat. In diesem Fall wird für die Dauer der ver- bleibenden Mandatszeitein neuer Vertreternachden vorstehendaufgeführten Modalitäten benannt. ❑ Artikel 4 – Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats Der Europäische Betriebsrat tritt im Prinzip zweimal jährlich am Sitz der Gruppe zu Plenar- sitzungen zusammen, auf Einladung des Vorsitzenden: • einer Sitzung im 1. Quartal, vor allem zur Prüfung des Jahresabschlusses des Vorjahres sowie der Budgets des laufenden Geschäftsjahres, und • einer Sitzung im 3. Quartal, die den Aktivitäten gewidmet sein soll, insbesondere der Forschung, sowie den Perspektiven für die Unternehmensgruppe. In jeder Sitzung wird ein kurzer Bericht über die Entwicklung der Geschäftslage vorgelegt. Die Einladungen werden mindestens 20 Tage vor dem Sitzungstermin an die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats sowie die Beobachter ausgesandt; die zur Vorbereitung der Plenar- sitzungen erforderlichen Unterlagen werden soweit möglich zur selben Zeit in französischer und englischer Sprache übermittelt, damit gegebenenfalls Übersetzungen in die Landessprachen der jeweiligen Vertreter angefertigt werden können. Am Vortag der Plenarsitzung steht den Arbeitnehmervertretern (Mitgliedern und Beobachtern bzw. deren Stellvertretern) ein Tag zur Verfügung, um eine Vorbesprechung abzuhalten. An diesen Sitzungen können jeweils ein Vertreter der beiden europäischen Gewerkschafts- dachverbände (EMCEF und FECCIA) als Sachverständige t...
Benennung. Zentraler Ansprechpartner seitens KoSIT für die FITKO ist Xxxx Xxxxxxx. Zentraler Ansprechpartner seitens der FITKO für die KoSIT ist Xxxxxx Xxxxx. Der Austausch eines zentralen Ansprechpartners erfolgt bei Bedarf in Abstimmung zwischen der FITKO und der KoSIT und wird als Anlage zur Einzelvereinbarung dokumentiert.
Benennung. Zahlstelle ist die flatexDEGIRO Bank AG (die „Zahlstelle“). Die Zahlstelle ist berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen und/oder Aufgaben an Dritte zu übertragen. Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Die Zahlstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Emittentin wird dafür Sorge tragen, dass stehts eine Zahlstelle vorhanden ist. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken als Zahlstelle zu bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Bank als Zahlstelle zu widerrufen. Im Falle einer solchen Abberufung oder falls die bestellte Bank nicht mehr als Zahlstelle tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere Bank als Zahlstelle. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß § 10 bekannt zu machen.
Benennung. Die Stadtwerke Passau GmbH wird im Folgenden als "Betreiberin" bezeichnet. Die Verfügungsberechtigten (Schiffseigner, Charterer, Schiffsführer) und Personen, unter deren Aufsicht Fahrzeuge oder schwimmende Anlagen stehen (Obhutspflichtige), sowie deren Vertreter und die Ausrüster werden "Benutzer" genannt.