Ort der Datenverarbeitung. Die vertraglich vereinbarte Verarbeitung durch den Auftragnehmer selbst findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Der Auftragnehmer setzt für die vereinbarte Verarbeitung allerdings auch Unterauftragnehmer ein, die - in dem in der Anlage 1 beschriebenen Umfang und unter Wahrung der besonderen Voraussetzungen für die Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO - Verarbeitungen in einem Drittland (den USA) durchführen. Der Auftraggeber stimmt dieser Verarbeitung durch die Unterauftragnehmer des Auftragnehmers hiermit zu. Jede weitere Verlagerung von Verarbeitungstätigkeiten in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen für die Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Ort der Datenverarbeitung. Die vertraglich vereinbarte Verarbeitung durch den Auftragnehmer selbst findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Der Auftragnehmer setzt für die vereinbarte Verarbeitung allerdings auch Unterauftragnehmer ein, die - in dem in der Anlage 1 beschriebenen Umfang und unter Wahrung der besonderen Voraussetzungen für die Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO - Verarbeitungen in einem Drittland (den USA) durchführen. Der Auftraggeber stimmt dieser Verarbeitung durch die Unterauftragnehmer des Auftragnehmers hiermit zu. Jede weitere Verlagerung von Verarbeitungstätigkeiten in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen für die Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Ort der Datenverarbeitung. Die vertraglich vereinbarte Verarbeitung durch den Auftragnehmer selbst findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Der Auftragnehmer setzt für die vereinbarte Verarbeitung allerdings auch Unterauftragnehmer ein, die - in dem in der Anlage 1 beschriebenen Umfang und unter Wahrung der besonderen Voraussetzungen für die Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO - Verarbeitungen ein, die ihren Unternehmenssitz in einem Drittland (den USA) durchführenhaben. Der Auftraggeber stimmt dieser Verarbeitung durch die Unterauftragnehmer des Auftragnehmers hiermit zu. Jede weitere Verlagerung von Verarbeitungstätigkeiten in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen für die Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag