Pensionsgeschäfte ("Repo" / "Reverse Repo") Musterklauseln

Pensionsgeschäfte ("Repo" / "Reverse Repo"). Arten von zulässigen Sicherheiten Die Fondsleitung darf fest- oder variabel verzinsliche Obligationen oder andere Schuldtitel, die von Bund, Kantonen und Gemeinden begeben oder garantiert werden oder von Emittenten, die das von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebene Mindestrating aufweisen, sowie Aktien und andere Beteiligungstitel von erstklassigen Emittenten als Sicherheiten annehmen.