Laufzeit Musterklauseln

Laufzeit. Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Jede Partei kann die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.
Laufzeit. Ungeachtet einer Kündigung bestehen die in den Artikeln 5 und 6 genannten Rechte und Pflichten der Parteien auch nach der Kündigung fort.
Laufzeit. Dem Benutzer werden innerhalb seiner Dienstzeit/ Schulzeit ein Benutzerkonto im pädagogischen Netzwerk sowie eine Office 365 Education-Lizenz zur Verfügung gestellt. Beim Verlassen der Schule wird das Benutzerkonto deaktiviert und gelöscht sowie die Zuweisung der Office 365 Education-Lizenz aufgehoben.
Laufzeit. 1. Pflege-, Wartungs- und sonstige Serviceverträge, für die eine feste Vertragslaufzeit (12 oder 24 Monate) vereinbart wurde, sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen BVB obliegenden Pflichten erheblich verletzt. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Laufzeit. 1. Nutzungsverträge über Rechenzentren-Kapazitäten und sonstige Serviceverträge über Cloud-Leistungen, haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, Sie sind für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für uns insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen BVB ob-liegenden Pflichten trotz vorheriger Abmahnung erheblich verletzt. 3. Die zusätzliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Laufzeit. 8.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalendervierteljahres, das auf das erste Kalendervierteljahr nach Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist. 8.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl vom Anbieter als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden. 8.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
Laufzeit. Die Laufzeit der Anlagefonds ist unbegrenzt.
Laufzeit a) Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der einjährigen Laufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. b) Sofern Buchungen vorliegen, bei denen der Reisezeitraum nach dem Kündigungstermin liegt, stimmt der Beherbergungsbetrieb einer ordnungsgemäßen Abrechnung dieser Buchung nach dem jeweiligen Abreisetermin zu. Wenn dieser Verfahrensweise nicht zugestimmt werden kann, sind alle ausstehenden Buchungen regelkonform im Buchungssystem zu stornieren. Jeweilige Vermittler sind über Stornierungen zu informieren. Der Beherbergungsbetrieb erhält vom Vermittler eine Stornomitteilung. Erst mit Zugang dieser Stornomitteilung ist sichergestellt, dass die Buchungen aus dem Buchungssystem entfernt worden sind und auch keine Provisionen gegenüber dem Beherbergungsbetrieb berechnet werden. c) Die Kündigung kann nur in schriftlicher Form erfolgen. d) Die Vertragspartner haben daneben ein außerordentliches Recht zur Kündigung, wenn im erheblichen Maße gegen die Zielsetzung oder den Inhalt dieses Vertrages verstoßen wird. Hierbei kommen insbesondere in Betracht: Verstöße gegen die Kontingent- und Preisvereinbarung, mangelhafte Kontingentpflege und Nichtzahlung der Provision. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Beherbergungsbetriebes kann ein neuer Vertrag nur bei Leistung einer Kaution sowie dem Ausgleich aller offenstehenden Rechnungen zustande kommen. e) Der Vertrag endet bei Einstellung des Gewerbebetriebes durch den Vermieter. Es gelten die Bestimmungen aus Ziff. 2 b)
Laufzeit. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Informations- blatt zu Versicherungsprodukten, dem Antrag bzw. dem Ver- sicherungsschein.
Laufzeit. Dieser Vertrag gilt bis zur Kündigung durch eine Partei, wie nachfolgend beschrieben.