Systematische ESG-Filterung und ESG-Bewertung privater Emittenten Musterklauseln

Systematische ESG-Filterung und ESG-Bewertung privater Emittenten. Die Fondsleitung wählt und bewertet die Unternehmen anhand einer von der Lombard Odier Gruppe entwickelten Bewertungsmethode ("ESG/ CAR-Industrial-Materiality-Rating-Methode"), die unter anderem ESG-Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, Biodiversität, Wassernutzung, Abfallmanagement, soziale Fragen, Unternehmensführung, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung auswertet. Anhand dieser Methode werden die Geschäftsaktivitäten der Unternehmen über ihre gesamte Wertschöpfungskette hinweg bewertet, wobei die ESG-Kriterien, die für den Sektor und die Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens am relevantesten sind, im Mittelpunkt stehen. Die erhobenen Daten werden einheitlich mit 0 bis 100 Punkten dargestellt und die Gesellschaften und Portfolios auf einer Skala von A+ bis D bewertet. Die Fondsleitung verwendet für die Evaluation der Investitionen das oben genannte Auswahl- und Bewertungsverfahren. Die Fondsleitung verfolgt nicht das Ziel, die am schlechtesten bewerteten Unternehmen automatisch auszuschliessen, da sich daraus in einem bereits beschränkten Markt ein stark reduziertes Universum an Unternehmen ergeben würde. Sie verwendet dieses Verfahren als Leitlinie und wird in der Regel versuchen, in die am besten bewerteten Unternehmen zu investieren. Jede Entscheidung, ein Unternehmen auszuschliessen, liegt im alleinigen Ermessen der Fondsleitung. • Swiss Leaders • Swiss Small & Mid Caps • Swiss Equities Tracker+ ESG • Swiss Franc Bond • Swiss Franc High Grade Bond • Swiss Franc Credit Bond • Ultra Low Duration (CHF) • Short-Term Money Market (CHF) • Short-Term Money Market (EUR) • Short-Term Money Market (USD)

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.