Common use of Personenbezogene Daten Clause in Contracts

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Data Processing Agreement, Datenschutzvereinbarung Zur Erbringung Von Hosting Leistungen, Datenschutzvereinbarung Zur Erbringung Von Hosting Leistungen

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehenbezie- hen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere insbeson- dere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu StandortdatenStandort- daten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert identifi- ziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichenwirt- schaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als . Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Auftragsverarbeitungsvertrag, Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischenpsychi- schen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Datenschutzvereinbarung, Datenschutzvereinbarung

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischenphysi- schen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen so- zialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Datenschutzvereinbarung Zur Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag (Av Vertrag)

Personenbezogene Daten. Nach sind gem. Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kannMerkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

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Sources: Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Datenschutzvereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen Merkma- len identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischenpsychi- schen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Data Processing Agreement

Personenbezogene Daten. Nach Art. 4 Abs. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche na- türliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem ei- nem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

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Sources: Data Processing Agreement