Planungsdeckung Musterklauseln

Planungsdeckung. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes wurde nicht vereinbart. H 5750:02 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an Bauwerken und Bauwerksteilen, die vom Versicherungsnehmer geplant, konstruiert, ver- bzw. ausgemessen worden sind oder für die er die Bau-/ Montageleitung oder Bau-/Montageüberwachung ausübt und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Als Bauwerk im Sinne dieser Bedingungen gelten auch Maschinen und Anlagen sowie Teile davon.
Planungsdeckung. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind Schäden an Bauwerken und Bauwerksteilen, die vom Versicherungsnehmer geplant, konstruiert, ver- bzw. ausgemessen worden sind oder für die er die Bau-/Montageleitung oder Bau-/ Montageüberwachung ausübt und alle sich daraus ergebenden Vermögens- schäden. Auf die Ausschlussbestimmungen gemäß Ziff. 7.7 AHB wird sich der Versicherer insoweit nicht berufen. Als Bauwerk im Sinne dieser Bedin- gungen gelten auch Maschinen und Anlagen sowie Teile davon.