Profilbildung (Scoring) Musterklauseln

Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte s...
Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informa- tionen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung wei- terer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Exper- tenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen. Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx eingesehen werden kön- nen. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Date...
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten.
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird an- hand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informa- tionen, die auch in der Datenübersicht gemäß Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logis- tische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch- statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten.
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit
Profilbildung (Scoring). Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den einge- gangenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft und mittels sogenannter Wahrscheinlich- keitswerte unterstützt die CRIF Bürgel GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-
Profilbildung (Scoring). Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Datenübersicht gemäß Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen
Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können.
Profilbildung (Scoring). Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner bei deren Entscheidungsfindung durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Dies hilft z. B. dabei, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen.
Profilbildung (Scoring). Vor Geschäften mit einem wirtschaftlichen Risiko möchten Geschäftspartner möglichst gut einschätzen können, ob den eingegangenen Zahlungsverpflichtun- gen nachgekommen werden kann. Durch die Auskunft und mittels sogenannter Wahrscheinlichkeitswerte unterstützt die CRIF GmbH Unternehmen bei der Entscheidungsfindung und hilft dabei, alltägliche (Waren-) Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können.