Profilbildung/Profiling/Scoring Musterklauseln

Profilbildung/Profiling/Scoring. Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie von An- schriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen. Folgende Datenarten werden bei der ICD für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Berechnung mit einfließt: Daten zum vertrags- widrigen Zahlungsverhalten (siehe Ziffer 4. u. 5.), zu Schuldnerverzeichnis- Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Ziffer 4. u. 5.), Geschlecht und Alter der Person, adressbezogene Daten (Bekanntsein des Namens bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im Haushalt (Haushaltsstruktur), Bekanntsein der Adresse), Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsver- halten in Ihrem Wohnumfeld (Straße/Haus)), Daten aus Anfragen von Vertragspart- nern der ICD. Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Artikel 9 DSGVO (z. B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstel- lungen) werden von ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahr- scheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der ICD gespeicherten Informa- tionen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring. Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z. B. angebotene Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der dies- bezüglichen Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner.
Profilbildung/Profiling/Scoring. (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO)
Profilbildung/Profiling/Scoring. Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlich- keiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathe- matisch-statistischer Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen.
Profilbildung/Profiling/Scoring. XXXXXX nimmt selbst keine Profilbildung/Profiling/Scoring zur Bonitäts- bzw. Risiko- prüfung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit vor, sondern setzt zu diesem Zweck die folgenden Dienstleister (Auskunfteiunternehmen) ein: • Creditreform Consulting Networks GmbH (CrefoDirect), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx; • Bureau van Dijk (BvD), Xxxxxxx Xxxxxxxxxx 000-000, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx; • SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. PAYONE übermittelt in den relevanten Fällen – zum Zwecke des Vertragsschlusses und/ oder anlassbezogen – Daten an das jeweilige Auskunfteiunternehmen, um von diesem Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu erhalten. Das Auskunfteiunter- PAYONE GmbH · Xxxxxx Xxxxxx 0 · 00000 Xxxxxxxxx/Xxxx · Xxxxxxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: Xxxxxx Xxxxxxxx | Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Frankfurt/Main · HRB 116860 | USt-IdNr. DE185996311 1 / 2 nehmen stellt Informationen zum Interessenten/Vertragspartner nur dann zur Verfü- gung, wenn XXXXXX im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an deren Kenntnis glaub- haft darlegt. Bei der Erteilung von Auskünften kann das Auskunfteiunternehmen PAYONE ergänzend einen aus seinem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeits- bzw. Scoringwert zur Beurteilung des Kreditrisikos übermitteln. Der Interessent/Ver- tragspartner kann bei dem jeweiligen Auskunfteiunternehmen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten. PAYONE teilt jeweils auf Anfrage mit, an welches Auskunfteiunternehmen die Daten des Interessenten/Vertragspartners über- mittelt wurden.