Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen. 2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen z. B. durch den Upload in sog. File-oder Streaming-Sharing Systeme. oder für Internet-Ticker oder SMS Dienste. Der Kunde darf Online-Inhaltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Kunden dürfen im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf Online- Inhaltedienste zuzugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen. 2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Abonnementvertrag
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden entspre- chenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage Satelliten- empfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) ), oder eine IPTV-Anbindung, sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen persön- lichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HDHD- und/oder UHD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte lizen- sierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-Watermar- king- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der AngeboteSky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen z. (z.B. durch den Upload in sog. File-Sharing oder Streaming-Sharing Systeme. oder , die Nutzung für Internet-Ticker oder SMS Dienste). Der Kunde darf Online-Inhaltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Ab dem 01.04.2018 dürfen Kunden dürfen im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden grenz- überschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf Online- Inhaltedienste Sky Online-In- haltedienste zuzugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ und/oder öffentlichen Zugänglichmachung Zu- gänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen Ansprü- chen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung Weiter- sendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden entspre- chenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage Satelliten- empfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten Programm- angeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote Programman- gebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus CI+ Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der AngeboteSky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen (z. B. durch den Upload in sog. File-Sharing oder Streaming-Sharing Systeme. oder , die Nutzung für Internet-Ticker oder SMS Dienste). Der Kunde darf Online-Inhaltedienste das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Kunden dürfen im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf Online- Inhaltedienste zuzugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ und/oder öffentlichen Zugänglichmachung Zugäng- lichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
2.1.4 Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard entgegen den o.g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder „Live-Streaming“ und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kun- den eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfol- gte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Ver- tragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unter- binden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard miss- bräuchlich nutzen, insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
2.1.5 Für den Fall, dass der Kunde eine Smartcard außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuch- lich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih- Receivers entstandener Schäden vor. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.1.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Kunde hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seiner persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Aus Sicherheitsgründen ist die initiale Jugendschutz-PIN nach Erhalt der Smartcard zu ändern. Der Kunde darf Jugendlichen den Zugang zu vorgesperrten Pro- grammen nur dann ermöglichen, wenn der Inhalt für deren Alter freigegeben ist.
2.1.7 Zum Abruf der 18+ Inhalte erhält der Kunde von Sky eine 18+ PIN. Die 18+ PIN ist nicht abänder- bar. Nach dreimaliger Falscheingabe wird sie unwiderruflich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Kunde. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner 18+ PIN erlangen können. Wer 18+ Inhalte Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu 18+ Inhalten ver- schafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu 18+ Inhalten haben, kann Sky den Kunden von der Nutzung 18+ Dienste sofort ausschließen. Beweist der Kunde, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Kunden wieder auf.
2.1.8 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Kunden ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Kunde Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert ein Lastschriftmandat zu erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden entspre- chenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage Satelliten- empfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) ), oder eine IPTV-Anbindung, sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen persön- lichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HDHD- und/oder UHD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte lizen- sierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-Watermar- king- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der AngeboteSky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen (z. B. durch den Upload in sog. File-Sharing oder Streaming-Sharing Systeme. oder , die Nutzung für Internet-Ticker oder SMS Dienste). Der Kunde darf Online-Inhaltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland Deutsch- land und Österreich) empfangen. Kunden dürfen iIm Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt können Kunden auf Online- Sky Online-Inhaltedienste zuzugreifen zu zugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ Vorfüh- rung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung Gel- tendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte un- genehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung Weiter- sendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) ), oder eine IPTV-Anbindung, sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegtetc.). Für den Empfang von HDHD- und/ oder UHD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/und/ oder die eine nicht geneh- migte genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz Jugendschutzes und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen z. B. durch den Upload in sog. File-oder Streaming-Sharing Systeme. oder für Internet-Ticker oder SMS Dienste. Der Kunde darf Online-Inhaltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Kunden dürfen im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf Online- Inhaltedienste zuzugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.der
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Subscription Agreement
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden entspre- chenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage Satelliten- empfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) ), oder eine IPTV-Anbindung, sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegtetc.). Für den Empfang von HDHD- und/oder UHD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind EmpfangsgeräteEmp- fangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung Entschlüsse- lung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz Jugendschutzes und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-Watermarking- oder Fingerprintingverfahren ermöglichener- möglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der AngeboteSky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche jeg- liche Inhalte der Angebote Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen (z. B. durch den Upload in sog. File-Sharing oder StreamingStream- ing-Sharing Systeme. oder , die Nutzung für Internet-Ticker oder SMS SMS-Dienste). Der Kunde darf Online-Inhaltedienste In- haltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Kunden dürfen iIm Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt können Kunden auf Online- Sky Online-Inhaltedienste zuzugreifen zugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend vorüberge- hend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung Geltendma- chung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung Weiter- sendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden entspre- chenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage Satelliten- empfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) ), oder eine IPTV-Anbindung, sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen persön- lichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HDHD- und/oder UHD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte lizen- sierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte genehmigte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-Watermar- king- oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/und/ oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen.
2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der AngeboteSky Programmangebote sowie Zusatzdienste. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche jeg- liche Inhalte der Angebote Sky Programmangebote sowie Zusatzdienste öffentlich vorzuführen oder öffentlich zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen z. (z.B. durch den Upload in sog. File-Sharing oder StreamingStream- ing-Sharing Systeme. oder , die Nutzung für Internet-Ticker oder SMS Dienste). Der Kunde darf Online-Inhaltedienste In- haltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Ab dem 01.04.2018 dürfen Kunden dürfen im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Por- tabilität Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf Online- Sky Online-Inhaltedienste zuzugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhaltenaufhal- ten. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
2.1.3 Die Nutzung der Smartcard zur Weitergabe von Verschlüsselungsdaten oder sonstige ungenehmigte un- genehmigte Manipulationen am Datenverarbeitungsvorgang der Smartcard, um die Sky Programmangebote unberechtigt zu nutzen („Cardsharing“) oder die ungenehmigte Weitersendung Weiter- sendung der Sky Programmangebote („Live-Streaming“), sind strengstens untersagt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen