Projektziele Musterklauseln

Projektziele. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen auf die Erreichung folgender Projektziele auszurichten: Kostenziel Bauwerkskosten (Kostengruppen 200 bis 600 gem. DIN 276-1:2018-12: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kostensparend zu planen und insbesondere die vorgenannte Kostenvorgabe einzuhalten sowie den Auftraggeber hierzu zu beraten. Eine Kostengarantie ist mit der Vereinbarung dieser Kostenvorgabe nicht verbunden.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die Technischen Anlagen (s. § 1 Nummer 1.1) gemäß den Vorgaben nach § 5 Nummern 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden können.
Projektziele. Die JGU ist im Bereich des E-Learning vor allem im Hinblick auf E-Klausuren ausge- wiesen. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Initiativen, die u.a. im Kontext von innovativen Lehrprojekten sowie der Erprobung von MOOCS zu verorten sind. Aus- gehend von diesen punktuellen und auf individuelles Engagement aufbauenden Maßnahmen soll das hier beantragte Projekt einen Beitrag dazu leisten, die beste- henden Potenziale und Programme zu verbinden und auf spezifische Herausforde- rungen hin auszurichten. Dies bedeutet, dass eine thematische Fokussierung ange- strebt wird, die bestehende, an individuellen Bedarfen orientierte Maßnahmen ergän- zen soll. Daneben sollen die bereits begonnenen Initiativen im Bereich der Erstellung von E-Lectures fortgesetzt werden. Hierzu sind die Voraussetzungen mit der techni- schen Ausstattung von insgesamt fünf Veranstaltungsräumen sehr gut, so dass die Produktion von E-Lectures zeitnah erweitert werden kann. Blended Learning-Konzepte zeichnen sich durch die Koppelung von E-Learning- Angeboten und Präsenzlehre aus. Damit bieten sie für Studierende insbesondere die Möglichkeit, raum- und zeitungebunden zu lernen und somit die Lernumgebung den spezifischen individuellen Bedarfen und Vorkenntnissen anzupassen. Unter dieser Perspektive kann Blended Learning einen Beitrag dazu leisten, der Heterogenität von Studierenden und Studierendengruppen – wie bspw. Studierenden, die über den Zu- gang der beruflichen Qualifizierung ein Studium aufnehmen – gerecht zu werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Studierenden oder auch Studienbewerber/innen einen Zugang zu den Angeboten der JGU zu ermöglichen, ohne dass sie kontinuier- lich vor Ort sein müssen. Der Erfolg des Projektes soll an folgenden Indikatoren gemessen werden: a) Entwicklung und Implementierung von zumindest drei Blended Learning- Konzepten, die i.d.R. von mehreren Fächern bzw. Fächern unterschiedlicher Standorte getragen werden; b) Erhöhung des Studienerfolgs von ausländischen Studierenden; c) Erhöhung des selbstwahrgenommenen Lernerfolgs bei Studierenden; d) Akzeptanzzunahme von Blended Learning-Angeboten in den beteiligten Fä- chern; e) Erstellung von E-Lectures.
Projektziele. Um die Abbruchquoten in den Bachelorstudiengängen zu verringern beabsichtigt die FH Bingen das Projekt Studieren mit BISS („Binger Inventar zur Senkung der Studi- enabbrecherzahlen“) durchzuführen. Das Projekt berücksichtigt die individuelle Leis- tungsfähigkeit der Studierenden und entwickelt Maßnahmen für eine intensive und datengestützte Beratung und Begleitung einerseits während der ersten Phase des Studiums, andererseits zur Erleichterung der Übergänge in das Studium und in die Berufstätigkeit. Die Projektinhalte lassen sich folgenden Handlungsfeldern zuordnen: • Qualität der Beratung verbessern • Qualität der Betreuung verbessern • Studienverlauf der individuellen Leistung anpassen Das Studium an der FH Bingen ist generell durch eine starke Homogenität der Lehre geprägt, obwohl die Studienanfänger und -innen mit sehr unterschiedlichen Voraus- setzungen ihr Studium beginnen. Die Studienverläufe waren bisher kaum an die indi- viduelle Leistungsfähigkeit der Studierenden angepasst.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen in allen Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Gesamtbaumaßnahme gemäß den Vorgaben nach @ 5 Nummern 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Er ist verpflichtet, für das in @ 1 dieses Vertrages genannte Bauvorhaben sämtliche beauftragten Leistungen und Leistungsschritte zu erbringen und dabei alle Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, soweit sie sich aus dem beauftragten Leistungsinhalt und –umfang und den Bestandteilen dieses Vertrages oder aus der Sachwalterstellung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ergeben und für die Herbeiführung des geschuldeten Gesamtwerkerfolges erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in @ 1.2 und den Anlagen genannten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teile des Gesamtwerkerfolges (selbständige Teilerfolge) sind.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen Projektstufen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben nach §§ 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Die Vertrags- und Projektziele sind vom Auftragnehmer unabhängig von den in Anlage zu § 6 beschriebenen konkreten Einzelleistungen herbeizuführen und einzuhalten (Werkerfolg). Der Auftragnehmer hat dabei für eine vertragsgerechte Leistungserfüllung sämtlicher Projektbeteiligter, insbesondere der Planer, Fachplaner, Sonderfachleute, Berater und Baubeteiligten, sowie für eine Kontrolle aller planerischen und bauausführenden Fachbereiche im Sinne einer fachlichen Unterstützung des Auftraggeber zur Erreichung der Vertrags- und Projektziele Sorge zu tragen. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die Sach- und Fachkunde des Auftraggebers nicht gemindert. Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- und Standesrecht im Rahmen des Vertrages ihm mit übertragenen Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für den Auftraggeber wahrzunehmen. Weder der Auftragnehmer noch eine ihm angehörige oder wirtschaftlich verbundene Person dürfen in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber oder Bieter tätig sein, es sei denn, dass dadurch für den Auftragnehmer kein Interessenskonflikt besteht und sich die Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren auswirken. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in Zusammenwirken mit dem Auftraggeber sowie den Planern, Fachplanern, Sonderfachleuten, Beratern, gewerblichen Unternehmen, betroffenen Kommunen, betroffenen Körperschaften und Genehmigungsbehörden in solchem Umfang und in einer solchen Qualität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen Bearbeitung notwendig ist, auch wenn dies im Einzelfall in der Leistungsbeschreibung in Anlage zu § 6 nicht ausdrücklich beschrieben sein sollte, jedoch der Sache nach zum Aufgabengebiet des Auftragnehmers im Rahmen des ihm übertragenen Leistungsumfang gehört und zur Erreichung der Vertrags- und Projektziele erforderlich ist.
Projektziele. Die gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmten Projektziele und -aufgaben sind: • Einführung der Fachplattform VOIS und des dazugehörigen Fachmoduls VOIS|MESO o Übergreifende Planung und Begleitung des Prozesses zur erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft im Rechenzentrum des Auftragnehmers für die Fachverfahrensplattform VOIS, sowie des Fachmoduls VOIS|MESO. 03.02.2023 Service Level Agreement/Leistungsbeschreibung Seite 3 von 9 Vorlagenversion 5.0 - Projektberatung Bürgeramt 23/24 - Anlage 4 zum V19341-1/3011010 o Koordination aller erforderlichen Zuarbeiten o Koordination des fachlichen Einführungsprozesses o Erstellung und inhaltlichen Abstimmung der vertraglichen Grundlagen des dauerhaften Betriebes und der Leistungen „fachliches Verfahrensmanagement“, „technisches Verfahrensmanagement“, sowie „Produktkoordination“, die Fachverfahrensplattform VOIS und das Fachverfahrensmodul VOIS|MESO sind dabei getrennt zu behandeln • Optimierung des Vor-Ort-Betriebes innerhalb der bremischen Bürgerämter o Dokumentation des IST-Zustandes der Prozesse und eingesetzter Technik vor Ort o Gemeinsame Analyse und Bewertung des IST-Zustandes mit dem AG o Definition des künftigen Soll-Zustandes in Abstimmung mit dem AG o Planung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen, sofern im Projektbudget nach Rücksprache mit dem Auftraggeber realisierbar Der Abschluss des Teilprojektes „Einführung der Fachplattform VOIS und des dazugehörigen Fachmoduls VOIS|MESO“ ist spätestens zum 31.12.2023 erforderlich. Das Projekt „Optimierung des Vor-Ort-Betriebes innerhalb der bremischen Bürgerämter“ startet nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Projektziele. Ziele der Auftraggeberin, die sich aus dem Projektprogramm, der Liste der weiteren Bauherrenziele und ggf. weiterer Festlegungen im Zuge der Planungsphase ergeben. Pull-Prinzip oder Pull- Planung Methode, bei welcher Leistungen erst dann zu erbringen sind, wenn das nachfolgende Gewerk auch bereit ist, auf diese aufzubauen. Risikobeitrag RB Auf Basis der im Rahmen der Zielkosten prognostizierten Erstattbaren Kosten der Phase 2 berechneter Anteil in € in Höhe von 100 % Wagnis und Gewinn sowie 50% AGK, der in den Chancen-Risiko-Einbehalt (CRE) einfließt, welcher aus den RB aller Auftragnehmer gebildet wird. Target Value Design TVD Methode zur Entwicklung der Planung und des Bauablaufes, wonach der höchst mögliche Wert und Nutzen im Hinblick auf die fertige Bauleistung mit einem möglichst geringen Ressourceneinsatz erreicht werden soll.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leis- tungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage / die Baumaßnahme (s. § 1.1) gemäß den Vorgaben nach § 5.2 bis 5.4 (Projektzie- le) mangelfrei hergestellt werden kann.