Projektziele. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen auf die Erreichung folgender Projektziele auszurichten: Kostenziel Bauwerkskosten (Kostengruppe 400 gem. DIN 276-1:2018-12): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, kostensparend zu planen und insbesondere die durch seine Leistungen beeinflussbaren Kostenvorgaben einzuhalten sowie den Auftraggeber hierzu zu beraten. Eine Kostengarantie ist mit der Vereinbarung dieser Kostenvorgabe nicht verbunden.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage/die Baumaßnahme (s. § 1 Nummer 1.1) gemäß den Vorgaben nach § 5 Nummern 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann.
Projektziele. Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen sollen einfach, digital und medien- bruchfrei zur Verfügung stehen und anderen Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt werden.
Projektziele. 6 5 Allgemeine Leistungspflichten
Projektziele. Der Auftragnehmer hat bei seinen Leistungen insbesondere folgende Projektziele zu beachten: Der Projektsteuerung obliegt es, eine aufeinander abgestimmte und effiziente Zusammenarbeit der Fachplaner sowie einen reibungslosen Planungsprozess während des Bearbeitungszeitraumes zu ge- währleisten. Zur Einhaltung sämtlicher Rahmenbedingungen und Ziele einer optimalen Projektabwick- lung gehört ebenfalls die Abstimmung und Kontrolle unter Berücksichtigung des bestehenden Denkmal- schutzes der vorhandenen Gebäude. Sollte sich im Rahmen der weiteren Projektvorbereitung und -abwicklung herausstellen, dass die Pro- jektziele wesentlich gefährdet sind, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich hin- zuweisen und Anpassungsmaßnahmen vorzuschlagen.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leis- tungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage / die Baumaßnahme (s. § 1.1) gemäß den Vorgaben nach § 5.2 bis 5.4 (Projektzie- le) mangelfrei hergestellt werden kann.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der §§ 2 und 3 seine Leistungen in allen Projektstufen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben nach §§ 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Die Vertrags- und Projektziele sind vom Auftragnehmer unabhängig von den in Anlage zu § 6 beschriebenen konkreten Einzelleistungen herbeizuführen und einzuhalten (Werkerfolg). Der Auftragnehmer hat dabei für eine vertragsgerechte Leistungserfüllung sämtlicher Projektbeteiligter, insbesondere der Planer, Fachplaner, Sonderfachleute, Berater und Baubeteiligten, sowie für eine Kontrolle aller planerischen und bauausführenden Fachbereiche im Sinne einer fachlichen Unterstützung des Auftraggeber zur Erreichung der Vertrags- und Projektziele Sorge zu tragen. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die Sach- und Fachkunde des Auftraggebers nicht gemindert. Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. Er hat gemäß seinem Berufs- und Standesrecht im Rahmen des Vertrages ihm mit übertragenen Vermögensbetreuungspflichten ausschließlich für den Auftraggeber wahrzunehmen. Weder der Auftragnehmer noch eine ihm angehörige oder wirtschaftlich verbundene Person dürfen in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber oder Bieter tätig sein, es sei denn, dass dadurch für den Auftragnehmer kein Interessenskonflikt besteht und sich die Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren auswirken. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen in Zusammenwirken mit dem Auftraggeber sowie den Planern, Fachplanern, Sonderfachleuten, Beratern, gewerblichen Unternehmen, betroffenen Kommunen, betroffenen Körperschaften und Genehmigungsbehörden in solchem Umfang und in einer solchen Qualität zu erbringen, wie dies zu einer ordnungsgemäßen Bearbeitung notwendig ist, auch wenn dies im Einzelfall in der Leistungsbeschreibung in Anlage zu § 6 nicht ausdrücklich beschrieben sein sollte, jedoch der Sache nach zum Aufgabengebiet des Auftragnehmers im Rahmen des ihm übertragenen Leistungsumfang gehört und zur Erreichung der Vertrags- und Projektziele erforderlich ist.
Projektziele. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen in allen Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Gesamtbaumaßnahme gemäß den Vorgaben nach @ 5 Nummern 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Er ist verpflichtet, für das in @ 1 dieses Vertrages genannte Bauvorhaben sämtliche beauftragten Leistungen und Leistungsschritte zu erbringen und dabei alle Aufgaben und Pflichten zu erfüllen, soweit sie sich aus dem beauftragten Leistungsinhalt und –umfang und den Bestandteilen dieses Vertrages oder aus der Sachwalterstellung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ergeben und für die Herbeiführung des geschuldeten Gesamtwerkerfolges erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in @ 1.2 und den Anlagen genannten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teile des Gesamtwerkerfolges (selbständige Teilerfolge) sind.
Projektziele. Die JGU ist im Bereich des E-Learning vor allem im Hinblick auf E-Klausuren ausge- wiesen. Darüber hinaus bestehen unterschiedliche Initiativen, die u.a. im Kontext von innovativen Lehrprojekten sowie der Erprobung von MOOCS zu verorten sind. Aus- gehend von diesen punktuellen und auf individuelles Engagement aufbauenden Maßnahmen soll das hier beantragte Projekt einen Beitrag dazu leisten, die beste- henden Potenziale und Programme zu verbinden und auf spezifische Herausforde- rungen hin auszurichten. Dies bedeutet, dass eine thematische Fokussierung ange- strebt wird, die bestehende, an individuellen Bedarfen orientierte Maßnahmen ergän- zen soll. Daneben sollen die bereits begonnenen Initiativen im Bereich der Erstellung von E-Lectures fortgesetzt werden. Hierzu sind die Voraussetzungen mit der techni- schen Ausstattung von insgesamt fünf Veranstaltungsräumen sehr gut, so dass die Produktion von E-Lectures zeitnah erweitert werden kann. Blended Learning-Konzepte zeichnen sich durch die Koppelung von E-Learning- Angeboten und Präsenzlehre aus. Damit bieten sie für Studierende insbesondere die Möglichkeit, raum- und zeitungebunden zu lernen und somit die Lernumgebung den spezifischen individuellen Bedarfen und Vorkenntnissen anzupassen. Unter dieser Perspektive kann Blended Learning einen Beitrag dazu leisten, der Heterogenität von Studierenden und Studierendengruppen – wie bspw. Studierenden, die über den Zu- gang der beruflichen Qualifizierung ein Studium aufnehmen – gerecht zu werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Studierenden oder auch Studienbewerber/innen einen Zugang zu den Angeboten der JGU zu ermöglichen, ohne dass sie kontinuier- lich vor Ort sein müssen. Der Erfolg des Projektes soll an folgenden Indikatoren gemessen werden:
Projektziele. Die Vertragsparteien verfolgen das Ziel,