Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 7.1. Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist xxxxxx. Ein Rücktritt ist dem Xxxxxx gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Ein Rücktritt ist spätestens am
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindest teilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 9.1 MIC kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zu- rücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von MIC beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
b) MIC hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
c) Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt Ihnen gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat MIC unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
9.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 7.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist xxxxxx. Ein Rücktritt ist spätestens am 14. Tag bei Städte-/ Metropolen-/ Event-/Winter-/Skireisen und am 28. Tag bei Xxxxxx-/ Bade-/ Flugreisen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 5.1. DPF kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zu- rücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch DPF muss in der kon- kreten Reiseausschreibung oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. Soweit nicht abweichend angeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl 35 Teilnehmer.
b) DPF hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzu- geben oder dort auf die entsprechende Reiseausschreibung zu verweisen.
c) DPF ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchge- führt wird.
d) Ein Rücktritt von DPF später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 31 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zu- rücktreten, wenn er in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 8.1. Der CVJM Seelbach kann bei Nichterreichen einer Mindest- teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom CVJM Xxxxxxxx beim Kunden müssen in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Der CVJM Xxxxxxxx hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung bzw. in der Reisebeschreibung anzugeben.
c) Der CVJM Xxxxxxxx ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt vom CVJM Seelbach später als zehn Tage vor Reisebeginn geht nur mit direkter Information an die Kunden.
8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. 7.1. Walk Reisen kann bei Nichterreichen ei- ner Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der spä- teste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser- klärung von Walk Reisen beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrich- tung angegeben sein.
b) Walk Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reise- bestätigung anzugeben.
c) Walk Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüg- lich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteil- nehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Walk Reisen später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reise- preis geleistete Zahlungen unverzüglich zu- rück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.