Rechte des Kunden bei Werkmängeln (ehemals Gewährleistung) Musterklauseln

Rechte des Kunden bei Werkmängeln (ehemals Gewährleistung). D.5.1 Ist auf das vereinbarte Werk Kaufrecht anwendbar, stehen dem Kunden die in Ziffer C.3 vereinbarten Rechte bei Mängeln zu. Im Übrigen stehen dem Kunden bei einem vereinbarten Werk folgende Rechte zu: NewCoTec hat dem Kunden das Werk so zur Verfügung zu stellen, dass es der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. nach dem Stand der Technik ausgeführt wird. Bei allen während der Verjährungsfrist auftretenden Mängeln wird NewCoTec unverzüglich nach Zugang der Mängelanzeige auf eigene Kosten mit der Mängelbeseitigung beginnen. Eine Vereinbarung der versprochenen Leistung stellt keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 639 BGB dar. D.5.2 Diese Rechte des Kunden verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Verjährungsbeginn, welcher regelmäßig die Abnahme sein wird. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt diese Erleichterung der Verjährung nicht.