End-of-Life. Die Software unterliegt ständigen technischen Fortschritten. In Einzelfällen kann das zu einer Einstellung der Weiterentwicklung bzw. der gesamten Software führen („End-of-Life“). In diesem Fall wird die Software in der Regel durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Nachfolgeprodukts. Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass es sich nicht um ein Nachfolgeprodukt handelt, wenn es sich bei der Neuerung lediglich um ein neues Release handelt. MOVEC informiert den Kunden regelmässig über die von ihr geplanten Änderungen des Software-Produktportfolios über das online Magazin „MOVE“ und über ihre Homepage. Wird die Software von MOVEC durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst oder nicht mehr weiterentwickelt und daher eingestellt (End-of-Life), muss MOVEC diese Massnahme mit einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten schriftlich ankündigen. Die schriftliche Ankündigung des End of Life gilt gleichzeitig als ordentliche Kündigung der Softwarepflege für die entsprechende Software zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Recht der Vertragsparteien zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe stellen insbesondere die folgenden dar: (a) Verstoss gegen die Regelungen hinsichtlich Umfangs und der Ausübung des Nutzungsrechts nach Massgabe von Punkt 1. und 2. und fruchtloser Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Abmahnung; (b) soweit gesetzlich zulässig, Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Konkursverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei oder Einstellung der Zahlungen durch eine Vertragspartei.
End-of-Life. HYBRID kann die Lebensdauer (End of Life EOL) bestimmter Software, einschließlich der Komponentenfunktionen, durch eine schriftliche Mitteilung auf seiner Website beenden. Wenn der Kunde eine Gebühr für die Nutzung von Software im Voraus bezahlt hat, die vor Ablauf der aktuellen Nutzungsdauer des Kunden ausläuft, wird HYBRID alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden auf eine im Wesentlichen ähnliche Softwaretechnologie umzustellen. Verfügt HYBRID nicht über eine im Wesentlichen vergleichbare Software, schreibt HYBRID dem Kunden den nicht genutzten Teil der im Voraus bezahlten Gebühr für die als EOL erklärte Software gut. Wenn der Kunde für eine unbefristete Produktlizenz bezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Gutschrift, wenn die Software innerhalb von 36 Monaten nach dem Datum der Lieferung zum EOL erklärt wurde.
End-of-Life. Im Falle des End of Life ( EOL ) eines Produkts oder einer Serviceleistung erbringt NewCoTec noch bis zu einem Jahr Support. Dabei bemisst sich die Ein-Jahres-Frist nach dem von NewCoTec angekündigten EOL-Datum. Dies gilt auch, wenn ein EOL für ein einzelnes Produkt oder eine einzelne Leistung bekanntgegeben wird und diese zusammen mit anderen Produkten und/oder Serviceleistungen in einem gemeinsamen Systemschein aufgelistet sind. In diesem Fall ist NewCoTec zu einer Teilkündigung des Supports für das betroffene Produkt und/oder die Serviceleistung berechtigt und wird dem Kunden bei Bedarf einen aktualisierten Systemschein ausstellen. Serviceumfang und/oder -dauer kann innerhalb des vorgenannten Zeitraums in Abhängigkeit vom jeweiligen Produkttyp bzw. Leistungstyp variieren.