Rechte bei Mängeln. 9.1 Der Lieferant hat die geschuldeten Lieferun- gen/Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen sowie übernommene Garantien einzuhalten. Hat er uns vorab Proben, Muster oder Produktbe- schreibungen überlassen, die Gegenstand vereinbar- ter Spezifikationsmerkmale geworden sind, ist die Lie- ferung nur dann vertragsgemäß, wenn sie auch mit diesen vollständig übereinstimmt. Geschuldete Ein- satzzwecke müssen ebenso sichergestellt sein, wie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zur Pro- duktsicherheit, Umweltbestimmungen, sowie sonstige Anforderungen an die Zusammensetzung von Produk- ten und an zu verwendende Materialien. Bei Dienst- leistungen sind die Sicherheitsbestimmungen von Be- rufsgenossenschaften, sowie die bei Ausführung maß- geblichen und anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Soweit für die Lieferung von Maschi- nen eine Konformitätserklärung vom Hersteller zum Verbringen dieser in den EU-Raum erforderlich ist, hat der Lieferant diese vorzulegen.
9.2 Liegt ein Mangel vor, sind wir berechtigt, im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen über Mängelan- sprüche kostenlose Nacherfüllung durch Mangelbesei- tigung, Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Neu- herstellung, sowie wenn die gesetzlichen Vorausset- zungen erfüllt sind, Schadensersatz für durch Mängel entstandene Schäden zu verlangen.
9.3 Weigert sich der Lieferant, eine geschuldete Nach- erfüllung vorzunehmen oder bleibt sie erfolglos, ob- gleich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, oder wenn eine solche gesetzlich nicht erforderlich war, sind wir zu Minderung berechtigt. Soweit die ge- setzlichen Voraussetzungen vorliegen, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
9.4 In dringenden Fällen können wir, um unverhältnis- mäßig hohe Schäden zu vermeiden, wenn dies unum- gänglich ist und der Lieferant nicht erreicht werden konnte, Mängel im erforderlichen Umfang selbst oder durch Dritte beseitigen und die hierdurch entstehenden Kosten vom Lieferanten ersetzt verlangen.
9.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 36 Monate, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vor- gesehen ist. Die Frist beginnt jeweils mit Lieferung, Leistungserbringung oder Abnahme zu laufen, wenn eine solche gesetzlich vorgesehen oder vereinbart ist. Für im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile be- ginnt die gesetzliche Verjährungsfrist mit Einbau zu laufen.
Rechte bei Mängeln. 9.1. Die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes entspricht den allgemeinen technischen Regelwerken und - soweit solche bestehen - zusätzlichen technischen Regelwerken. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt, soweit sie in den zusätzlichen technischen Regelwerken als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist, wobei in jedem Fall der Grenzwert um in den Regelwerken enthaltene Toleranzen über-/unterschritten werden darf.
9.2. Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr, im übrigen gilt die vom Gesetz vorgegebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum.
9.3. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt ei- ne Probeentnahme entsprechend den gültigen DIN-Normen (z. B. DIN 1996) voraus. Eine Probeentnah- me auf der Baustelle muss in Gegenwart unseres Beauftragten erfolgen.
9.4. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Ansprüche wegen des Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vor- teil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausge- schlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen.
9.5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Rechte des Kunden bei Mängeln der Vertragsge- genstände und schließen sonstige Ansprüche jeglicher Art aus. Haben wir für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen, so stehen dem Kunden wegen eines Mangels die gesetzlichen Rechte zu.
Rechte bei Mängeln. 4.1. waldbach medien gewährleistet, dass der vertragsgemässen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte von Dritten entgegenstehen ("Rechtsmängel"). Bei Rechtsmängeln leistet waldbach medien dadurch Gewähr, dass sie dem Endkunden nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzung an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
4.2. Der Kunde unterrichtet xxxxxxxx medien unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. X. Xxxxxxx- oder Patentrechte) an der Software gegen ihn geltend machen. Der Kunde ermächtigt waldbach medien hiermit, alle zukünftigen Auseinandersetzungen mit Dritten alleine zu führen. Solange waldbach medien von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von waldbach medien anerkennen. waldbach medien wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme oder Verwendung/Publizierung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten) beruhen.
4.3. Die Software von waldbach medien weist die für Web-Systeme übliche Qualität auf. Sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Geringfügige Funktionsstörungen oder -beeinträchtigungen, die ganz oder teilweise auf Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oder Ähnliches zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
4.4. Die beschränkten Nutzungsrechte bestehen an der Software von waldbach medien, wie sie ausgeliefert wurde. Die Gewährleistung von waldbach medien für Mängel ("Sachmängel") wird bei einem Vertragsabschluss über einen Vertriebspartner vollumfänglich ausgeschlossen. In diesem Fall können Sachmängel ausschliesslich gegenüber dem Vertriebspartner oder, sofern ein separater Wartungsvertrag mit waldbach medien besteht, im Rahmen dieses Vertrages gegenüber waldbach medien geltend gemacht werden. waldbach medien regelt in diesen Fällen die Gewährleistung als Softwarehersteller gegenüber dem Vertriebspartner selber.
4.5. Der Kunde hat dem Vertriebspartner oder waldbach medien die Sachmängel umgehend schriftlich mitzuteilen.
Rechte bei Mängeln. Die Behebung von Mängeln der Mietsache während der Vertragslaufzeit erfolgt nach Xxxx von TRAUT durch kostenfreien Austausch oder durch Reparatur der Mietsache. Hierzu räumt der Kunde TRAUT einen ange- messenen Zeitraum ein. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von TRAUT Änderun- gen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für TRAUT unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrecht nach § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt, sowie nachvollziehbar dokumentiert wur- den. Für die Ansprüche des Kunden bei Mängeln gelten ergänzend die allgemeinen Regelungen dieser AGB in Abschnitt A.
Rechte bei Mängeln. 6.1. Wird der in II. 1.4 aufgeführte Service Level für die Dauer von drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten oder von drei (3) Kalendermonaten innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Kalendermonaten unterschritten (Verfügbarkeit während der Betriebszeit unter 95 %) und haben wir dies zu vertreten, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
6.2. In anderen Fällen nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Falls die Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt werden. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung, wobei die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur eröffnet ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2 handelt.
6.3. Die Verjährungsfrist für Rechte bei Mängeln beträgt zwölf (12) Monate.
Rechte bei Mängeln. 6.1 Hat Matrix42 gegen eine der im Abschnitt "Gewährleistung" aufgeführten Gewährleistungen verstoßen, kann Matrix42 nach Xxxx entweder a) angemessene, den Industriestandards entsprechende Anstrengungen zur Behebung des Mangels zu unternehmen. Matrix42 ist berechtigt, den Mangel durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit des Services nicht erheblich leidet, oder b) die Matrix42 Software durch eine Software zu ersetzen, die im Wesentlichen der Dokumentation oder der Leistungsbeschreibung entspricht.
6.2 Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder ist die Mängelbeseitigung oder der Austausch endgültig fehlgeschlagen, hat der Kunde:
a) im Falle einer befristeten (Subskriptionslizenz und/oder SaaS) das Recht, die gegenüber der Matrix42 vereinbarten Gebühren angemessen zu reduzieren und/oder aus wichtigem Grund sofort zu kündigen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind;
b) im Falle einer unbefristeten Lizenz kann der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegenüber Matrix42 verlangen. Das Recht, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, unterliegt den in Abschnitt 7 festgelegten Haftungsbeschränkungen.
6.3 Bei vermieteter Software ist die verschuldensunabhängige Haftung von Matrix42 für bereits bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel ausgeschlossen.
6.4 Im Falle einer unbefristeten Lizenz verjähren die hier genannten Gewährleistungsansprüche innerhalb von 1 Jahr nach Lieferung der Matrix42-Software. Dies gilt nicht im Falle von Ansprüchen aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziffer 7.1.
6.5 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass a) ein beanstandeter Fehler oder Mangel von Matrix42 in angemessener Weise reproduzierbar ist, b) der Verstoß ganz oder teilweise nicht auf Produkte oder Dienstleistungen zurückzuführen ist, die nicht von Matrix42 stammen.
6.6 Die in dieser Vereinbarung dargelegten Gewährleistungen sind die einzigen von Matrix42 gewährten Mängelansprüche. Matrix42 oder sein Lieferant übernehmen keine weiteren Zusicherungen, einschließlich der ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantie, dass die Matrix42-Software fehlerfrei ist, der stillschweigenden Garantie einer zufriedenstellenden Qualität, der Garantie der Eignung für einen bestimmten Zweck.
6.7 Im Falle von Standardsoftware, die von Dr...
Rechte bei Mängeln. 9.1. Mängel sind der H2O GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der H2O GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9.2. Alle diejenigen Teile sind nach Xxxx der H2O GmbH nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Ersetzte Teile werden Eigentum der H2O GmbH.
9.3. Zur Vornahme aller, der H2O GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen, hat der Besteller nach Verständigung mit der H2O GmbH dieser die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist die H2O GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die H2O GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der H2O GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
9.4. Die H2O GmbH trägt - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung einschließlich des Versandes. Sie trägt darüber hinaus die eventuell erforderlichen Ein- und Ausbaukosten, sofern dies Gegenstand der ursprünglichen Leistung war, sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Arbeitskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung der H2O GmbH eintritt.
9.5. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die H2O GmbH - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
9.6. Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mang...
Rechte bei Mängeln. Sofern ein Service einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist und Avaya vom Kunden eine schriftliche Mitteilung erhält, in der dieser Mangel in angemessener Weise beschrieben wird, wird Avaya die Services oder den nichtkonformen Teil der Services erneut erbringen. Hierfür stehen Avaya zwei (2) Nachbesserungsversuche zu. Eine Selbst- oder Ersatzvornahme sowie das Recht zur Kündigung sind bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Rechte bei Mängeln. Ist die gelieferte Xxxx von vertragswidriger Beschaffenheit, stehen dem Käufer unter Beachtung der nachfolgenden Einzelregelungen nach seiner Xxxx folgende Rechte zu:
Rechte bei Mängeln. Sofern der Professional Service einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist und Avaya vom Kunden während der geltenden Gewährleistungsfrist eine schriftliche Mitteilung erhält, in der dieser Mangel in angemessener Weise beschrieben wird,gilt:
6.3.1 Xxxxxxxxxx. Avaya stehen zwei (2) Nachbesserungsversuche zu, um (a) die Leistungen oder den nichtkonformen Teil erneut zu erbringen bzw.
(b) das Arbeitsergebnis nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen, um den Mangel zu beheben. Eine Selbst- oder Ersatzvornahme sowie das Recht zur Kündigung ist bis zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.