Regelungen für Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden. Im Vergleich zu Anteilen die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, sind grundsätzlich immer Min- desthalte- und Rückgabefristen zu beachten. Der Freibetrag entfällt. Auf die Risiken und Folgen einer befristeten Rücknah- meaussetzung (vgl. Kapitel „Rücknahmeaussetzung und Beschlüsse der Anleger“) wird ausdrücklich hinge- wiesen.
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