Regelungen für Services. Unbeschadet weiterer Rechte ist Crayon Schweiz AG berechtigt, für die in den Beauftra- gungen definierten Leistungen unter den nach- stehenden Voraussetzungen eine angemes- sene Preisanpassung zu verlangen: • bei einem Change Request, • bei Mehraufwand durch kundenseitige Verletzung der Mitwirkungspflicht, • bei Änderung der Projektrahmenbedingun- gen oder • Mehraufwendungen durch kundenseitig verursachte Terminverzögerungen.
Regelungen für Services. Für den Fall, dass ein vereinbarter Termin von Crayon Schweiz AG nicht eingehalten wird und / oder die Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies auf Umständen be- ruht, die Crayon Schweiz AG nicht zu vertreten hat, ist die Frist zur Leistungserbringung ange- messen zu verlängern, ohne dass weitere An- sprüche gegen Crayon Schweiz AG aus der Fristversäumung entstehen. Crayon Schweiz AG wird dem Kunden unverzüglich bekannt gewordene Umstände mitteilen, die zu einer Fristverlängerung führen könnten. Diese Um- stände liegen insbesondere bei höherer Ge- walt vor, d.h. bei Ereignissen, die Crayon Schweiz AG an der Leistung hindern und die für Crayon Schweiz AG unvorhersehbar und unverschuldet sind.
Regelungen für Services. Sofern Crayon Schweiz AG Services erbringt, die als Werkvertragsleistungen im Sinne des OR einzustufen sind, hat Crayon Schweiz AG im Falle von Mängeln das Recht zur mindes- tens zweimaligen Nachbesserung, jeweils in- nerhalb angemessener Frist.