Unterbeauftragung. (1) Der Auftragsverarbeiter darf ohne die vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen die Verarbeitung personenbezogener Daten weder ganz noch teilweise an Unterauftragsverarbeiter untervergeben. Der Verantwortliche erklärt hiermit seine gesonderte Zustimmung dazu, dass der Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wie in Appendix 1 zu dieser AVV geregelt, wobei diese zwischen einzelnen Services differenzieren kann. Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Zustimmung dazu, dass der Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzt, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend den Anforderungen der DSGVO oder entsprechender Anforderungen sonstigen anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt.
(2) Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen informieren, bevor er von der allgemeinen Zustimmung zur Änderung oder Ergänzung der gemäß Appendix 1 zu dieser AVV eingesetzten Unterauftragsverarbeiter Gebrauch macht, dabei angeben, wie ein Schweigen ausgelegt wird und damit dem Verantwortlichen Gelegenheit geben, der Änderung zu widersprechen. Der Verantwortliche wird den Auftragsverarbeiter unverzüglich schriftlich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung des Auftragsverarbeiters informieren, wenn er den Ersatz- oder den zusätzlichen Unterauftragsverarbeiter ablehnt und darüber, aus welchen berechtigten Gründen er dies tut.
(3) Wenn der Verantwortliche nicht rechtzeitig widerspricht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung oder Ergänzung der gemäß Appendix 1 eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Wenn der Verantwortliche widerspricht, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, entweder diese AVV schriftlich mit einer Frist von dreißig
(30) Tagen zu kündigen oder angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um dem Verantwortlichen eine Änderung der Verarbeitungstätigkeiten vorzuschlagen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Ersatz- oder zusätzlichen Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden. Die vorgeschlagene Änderung darf den Verantwortlichen nicht unzumutbar belasten. Wählt der Auftragsverarbeiter die Option einer Änderung der Verarbeitungstätigkeiten und ist der Auftragsverarbeiter dann nic...
Unterbeauftragung. Der Anbieter ist berechtigt für die Leistungs- erbringung Subunternehmer (einschließlich anderer Unternehmen der proALPHA-Unternehmensgruppe) einzusetzen.
Unterbeauftragung. Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der Tätigkeiten unter dieser Vereinbarung an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedingt die Anwendung von technischen und organisatorischen Massnahmen zur analogen Wahrung des Datenschutzes und der Informationssicherheit. ICAS informiert den Auftraggeber über seine Unterbeauftragten. Zu Beginn des Vertrags bestehen folgende Unterbeauftragte: YoungSolutions Zürich, Schweiz IT Infrastruktur-Anbieter Zertifikate: ISO27001 und ISO9001 [Nicht als Unterbeauftragte verstanden werden Psychotherapeuten und Rechtsanwälte, welche direkt in einem Vertragsverhältnis mit ICAS stehen].
Unterbeauftragung. Der Anbieter ist berechtigt für die Leistungserbringung Sub- unternehmer (einschließlich anderer Unternehmen der proAL- PHA-Unternehmensgruppe) einzusetzen.
Unterbeauftragung. 14.1 Die diva-e behält sich das Recht vor, Unteraufträge an Dritte zu vergeben.
14.2 Die Auswahl und Überwachung dieser Dritten obliegt diva-e.
Unterbeauftragung. Der Auftraggeber stimmt der Einschaltung von Unterauftragnehmern durch DEKRA Certification GmbH zu. Die Zertifizierungsentscheidung trifft DEKRA Certification GmbH allerdings immer selbst.
Unterbeauftragung. Der Lieferant ist berechtigt, sich zur Erfüllung der eigenen Leistungen Dritter (z. B. Subunternehmer) nach schriftlicher Freigabe (E-Mail ausreichend) durch den Auftraggeber, die nicht unbillig verweigert wer- den darf, zu bedienen. Der Lieferant hat bei dem Auftraggeber den Einsatz Dritter rechtzeitig im Voraus zu beantragen.
Unterbeauftragung. Für eine Unterbeauftragung gelten ergänzend folgende Grundsätze: Es erfolgt keine Unterbeauftragung. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftrag- nehmers sind zulässig, soweit: // der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt,
Unterbeauftragung. SAP kann für Teile des Digital Interconnect Service Unteraufträge an Dritte vergeben. SAP trägt die Verantwortung für Verstöße gegen den Vertrag, die durch ihre Unterauftragnehmer verursacht werden. Es steht SAP frei, die Leistung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung an ein Verbundenes Unternehmen zu delegieren.
Unterbeauftragung. 6.1 Soweit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des KUNDEN Unterauftragnehmer und/oder Unterauftragsverarbeiter einbezogen werden sollen, willigt der KUNDE hiermit in eine solche Einbeziehung unter den nachfolgenden Bedingungen ein: CONTINENTAL wählt den Unterauftragnehmer und/oder Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und prüft vor Beauftragung, ob der Unterauftragnehmer und/oder Unterauftragsverarbeiter die zwischen dem KUNDEN und CONTINENTAL getroffenen Vereinbarungen entsprechend einhalten kann. CONTINENTAL gestaltet die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Unterauftragnehmer/n und/oder Unterauftragsverarbeiter(n) so, dass sie die festgelegten Datenschutzbestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN und CONTINENTAL einhalten; es muss ausreichend gewährleistet sein, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
6.2 Die Einbeziehung von Unterauftragnehmern einschließlich der Einbeziehung weiterer Auftragsverarbeiter durch Unterauftragnehmer und/oder Unterauftragsverarbeiter ist zulässig, sofern die in Ziffer 6.1 aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. CONTINENTAL setzt derzeit die in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragnehmer/Unterauftragsverarbeiter ein. Über (neue) Unterauftragnehmer wird der KUNDE in Textform informiert; er kann der Einbeziehung eines Unterauftragnehmers nur aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere aufgrund der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten und Vorschriften durch den jeweiligen Unterauftragnehmer.
6.3 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Bestimmung umfassen keine Nebenleistungen zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs von CONTINENTAL, die nicht im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung stehen. Dazu zählen z.B. Reinigungsarbeiten, Facility Management, Bereitstellung von Telekommunikationshardware (Telefon) oder IT-Hardware. Um den Schutz und die Sicherheit der Daten des KUNDEN zu gewährleisten, ist CONTINENTAL jedoch verpflichtet, entsprechende und rechtskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen und Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die den Schutz und die Sicherheit der Daten des KUNDEN auch bei der Beauftragung von Nebenleistungen Dritter sicherstellen.