Unterbeauftragung. (1) Der Auftragsverarbeiter darf ohne die vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Zustimmung des Verantwortlichen die Verarbeitung personenbezogener Daten weder ganz noch teilweise an Unterauftragsverarbeiter untervergeben. Der Verantwortliche erklärt hiermit seine gesonderte Zustimmung dazu, dass der Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen Unterauftragsverarbeiter einsetzt, wie in Appendix 1 zu dieser AVV geregelt, wobei diese zwischen einzelnen Services differenzieren kann. Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Zustimmung dazu, dass der Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzt, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend den Anforderungen der DSGVO oder entsprechender Anforderungen sonstigen anwendbaren Datenschutzrechts erfolgt.
(2) Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen informieren, bevor er von der allgemeinen Zustimmung zur Änderung oder Ergänzung der gemäß Appendix 1 zu dieser AVV eingesetzten Unterauftragsverarbeiter Gebrauch macht, dabei angeben, wie ein Schweigen ausgelegt wird und damit dem Verantwortlichen Gelegenheit geben, der Änderung zu widersprechen. Der Verantwortliche wird den Auftragsverarbeiter unverzüglich schriftlich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung des Auftragsverarbeiters informieren, wenn er den Ersatz- oder den zusätzlichen Unterauftragsverarbeiter ablehnt und darüber, aus welchen berechtigten Gründen er dies tut.
(3) Wenn der Verantwortliche nicht rechtzeitig widerspricht, gilt dies als Zustimmung zur Änderung oder Ergänzung der gemäß Appendix 1 eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Wenn der Verantwortliche widerspricht, ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, entweder diese AVV schriftlich mit einer Frist von dreißig
(30) Tagen zu kündigen oder angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um dem Verantwortlichen eine Änderung der Verarbeitungstätigkeiten vorzuschlagen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Ersatz- oder zusätzlichen Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden. Die vorgeschlagene Änderung darf den Verantwortlichen nicht unzumutbar belasten. Wählt der Auftragsverarbeiter die Option einer Änderung der Verarbeitungstätigkeiten und ist der Auftragsverarbeiter dann nic...
Unterbeauftragung. Der Anbieter ist berechtigt für die Leistungserbringung Subunternehmer (einschließlich anderer Unternehmen der proALPHA-Unternehmensgruppe) einzusetzen.
Unterbeauftragung. Die Weitergabe von Aufträgen im Rahmen der Tätigkeiten unter dieser Vereinbarung an Unterauftragnehmer durch den Auftragnehmer bedingt die Anwendung von technischen und organisatorischen Massnahmen zur analogen Wahrung des Datenschutzes und der Informationssicherheit. ICAS informiert den Auftraggeber über seine Unterbeauftragten. Zu Beginn des Vertrags bestehen folgende Unterbeauftragte: YoungSolutions Zürich, Schweiz IT Infrastruktur-Anbieter Zertifikate: ISO27001 und ISO9001 [Nicht als Unterbeauftragte verstanden werden Psychotherapeuten und Rechtsanwälte, welche direkt in einem Vertragsverhältnis mit ICAS stehen].
Unterbeauftragung. 14.1 Die diva-e behält sich das Recht vor, Unteraufträge an Dritte zu vergeben.
14.2 Die Auswahl und Überwachung dieser Dritten obliegt diva-e.
Unterbeauftragung. Der Auftraggeber stimmt der Einschaltung von Unterauftragnehmern durch DEKRA Certification GmbH zu. Die Zertifizierungsentscheidung trifft DEKRA Certification GmbH allerdings immer selbst.
Unterbeauftragung. Der Lieferant ist berechtigt, sich zur Erfüllung der eigenen Leistungen Dritter (z. B. Subunternehmer) nach schriftlicher Freigabe (E-Mail ausreichend) durch den Auftraggeber, die nicht unbillig verweigert wer- den darf, zu bedienen. Der Lieferant hat bei dem Auftraggeber den Einsatz Dritter rechtzeitig im Voraus zu beantragen.
Unterbeauftragung. Für eine Unterbeauftragung gelten ergänzend folgende Grundsätze: Es erfolgt keine Unterbeauftragung. Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel des bestehenden Unterauftrag- nehmers sind zulässig, soweit: // der Auftragnehmer eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt,
Unterbeauftragung. SAP kann für Teile des Digital Interconnect Service Unteraufträge an Dritte vergeben. SAP trägt die Verantwortung für Verstöße gegen den Vertrag, die durch ihre Unterauftragnehmer verursacht werden. Es steht SAP frei, die Leistung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung an ein Verbundenes Unternehmen zu delegieren.
Unterbeauftragung. 8.1. Beauftragung von nicht zu Mimecast gehörenden Subunternehmern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Mimecast für die Leistungserbringung auch nicht zu Mimecast gehörende Subunternehmer einsetzt. Eine Unterbeauftragung im Sinne des vorliegenden NDV bezieht sich auf Leistungen, die unmittelbar zur Erfüllung der Hauptverpflichtung im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß dem Vertrag erbracht werden. Nicht als Unterbeauftragung gelten Nebenleistungen wie Telekommunikations-, Post- und Beförderungsleistungen, Wartungs- und Nutzerunterstützungsleistungen oder die Entsorgung von Datenträgern sowie andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hardware und Software von Datenverarbeitungsanlagen. Mimecast schließt schriftliche Vereinbarungen mit allen nicht zu Mimecast gehörenden Subunternehmern, die dem nicht zu Mimecast gehörenden Subunternehmer im Zusammenhang mit den von ihm zu erbringenden spezifischen Leistungen zum Schutz der Sicherheit und Integrität von personenbezogenen Daten technische und organisatorische Pflichten auferlegt, die mindestens ebenso streng sind wie die Pflichten von Mimecast gemäß diesem NDV.
8.2. Wechsel zu nicht zu Mimecast gehörenden Subunternehmern. Beauftragt Mimecast einen neuen, nicht zu Mimecast gehörenden Subunternehmer oder möchte Mimecast Änderungen in Bezug neue, nicht zu Mimecast gehörende Subunternehmer oder deren Austausch vornehmen, so hat Mimecast dies dem Kunden mindestens 20 Tage vorher in Schriftform anzukündigen. Die Mitteilung für die Zwecke dieser Ziffer 8.2 kann elektronisch vorgenommen werden, z. B. durch Posting auf der Mimecast-Administrationskonsole der Leistungen, eine entsprechende Mitteilung im Trust Center und/oder in einem e-Newsletter, der an den Kunden gesendet wird, sofern der Kunde den e-Newsletter über das Online Preference Center von Mimecast abonniert hat. Widerspricht der Kunde der Beauftragung bzw. dem Austausch eines nicht zu Mimecast gehörenden Subunternehmers schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen nach der schriftlichen Ankündigung des Wechsels durch Mimecast, kann der Kunde nach eigenem Ermessen eine wirtschaftlich angemessene Änderung der Nutzung der Leistungen durch den Kunden vorschlagen, so dass der nicht zu Mimecast gehörende Subunternehmer nicht für den/die in Anspruch genommenen Leistung(en) eingesetzt wird. Kann Mimecast eine solche Änderung nicht innerhalb angemessener Frist ums...
Unterbeauftragung. 11.1 Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmern bedienen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorlage der vertraglichen Regelungen mit den Unterauftragnehmern zu verlangen.
11.2 Der Auftragnehmer haftet für diese Unterauftragnehmer wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
11.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter, insbesondere Unterbeauftragte, auf die Bestimmungen dieser AGB hinzuweisen und zur Einhaltung dieser Bedingungen anzuhalten ggf. sind entsprechende vertragliche Regelungen zu treffen.