Vertragsdauer und Kündigung. 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Vertragsdauer und Kündigung. 7.1 Der Vertrag wird für die Dauer der vereinbarten Laufzeit fest abgeschlossen (sog. Mindest- bzw. Grundlaufzeit).
7.2 Nach Ablauf der Mindest- bzw. Grundlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate (sog. Verlänge- rungszeitraum), sofern er nicht zuvor von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindest- bzw. Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitrau- mes gekündigt wird.
7.3 Konica Minolta ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen in Bezug auf alle oder einzelne Systeme vorzeitig zu kündigen, sofern
a. das bzw. die betreffenden Systeme bereits länger als 7 Jahre im Einsatz sind oder die aus der jeweiligen Pro- duktspezifikation ersichtliche maximale Laufleistung über- schritten ist, und
b. die Instandhaltung bzw. Instandsetzung nicht mehr oder nur noch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand re- alisiert werden kann. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn innerhalb von 3 aufeinander folgenden Mona- ten mehr als 3 Serviceeinsätze erforderlich sind bzw. wer- den, um ein System instand zu halten bzw. instand zu setzen.
7.4 Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Ein wichtiger Grund, der Konica Minolta zur fristlosen Kündi- gung berechtigt, ist insbesondere dann gegeben, wenn
a. der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche oder un- vollständige Angaben zu seiner Bonität gemacht hat;
b. der Kunde vereinbarte Sicherheiten nicht stellt oder diese später ersatzlos wegfallen;
c. die Zahlungsunfähigkeit des Kunden droht oder eintritt;
d. eine monatliche Abrechnung vereinbart ist und der Kunde sich mit der Zahlung eines Betrages im Verzug befindet, der zwei monatlichen (Netto-) Wartungspauschalen ent- spricht;
e. eine quartalsweise Abrechnung vereinbart ist und der Kunde sich länger als einen Monat mit der Zahlung eines Betrages im Verzug befindet, der drei monatlichen (Netto-) Wartungspauschalen entspricht;
x. xxx Xxxxx seine vertraglichen Pflichten in gravierender Weise oder - trotz Abmahnung - wiederholt verletzt.
7.5 Die Kündigung bedarf der Textform.
Vertragsdauer und Kündigung. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Unterzeichnung durch Bank und Kunde. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Bank leitet ihr Vertriebsrecht von einem Vorlieferanten ab. Sollte der Vorlieferant den Vertrag mit der Bank kündigen, steht der Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Mit Ablauf der Kündigungsfrist erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass das Programm nicht mehr genutzt werden kann. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Software vollständig zu deinstallieren und den Lizenzschlüssel zurückzugeben. Ferner hat er sämtliche vorhandenen Kopien unbrauchbar zu machen sowie das Programm vollständig zu löschen.
Vertragsdauer und Kündigung. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der rechtskräftigen Unterzeichnung. Er kann von jeder Vertragspartei mit nachfolgend benannter Frist von beiden Vertragsparteien zum Monatsende gekündigt werden:1 Monat
Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbundenen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Abwei- chendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er je- derzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalen- dermonats in Textform kündigen.
16.2 Mit der Kündigung der Hauptkarte ist zugleich das Vertragsverhältnis über die Zusatzkarte gekün- digt. Eine Zusatzkarte kann separat sowohl durch den Haupt- als auch den Zusatzkarteninhaber gekündigt werden.
16.3 Die Bank kann den Kartenvertrag fristlos kündi- gen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Kartenvertrags auch unter ange- messener Berücksichtigung der berechtigten Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kar- teninhaber unrichtige Angaben über seine Vermö- genslage gemacht hat, wenn mindestens zweimal die Belastung zum Ausgleich des zu begleichenden Be- trags gemäß Xxxxxx 7 zurückgegeben wird oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögens- lage eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank gefährdet ist.
16.4 Durch die Kündigung des Kartenvertrags wird bei Karten mit Guthaben- und/oder Kreditfunktion parallel der zusätzliche Vertrag über das Einlagen- geschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) bzw. der Verbraucher-Rahmenkredit- vertrag easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) entsprechend den Regelungen des Kreditvertrags gekündigt.
16.5 Der zusätzliche Vertrag über das Einlagenge- schäft und/oder die Kreditgewährung (vgl. Ziffer 1.3) kann gesondert gekündigt werden.
16.6 Mit Kündigung/Beendigung des Verbraucher- Rahmenkreditvertrags easyCredit-Finanzreserve mit der TeamBank (vgl. Ziffer 1.4) endet der Kartenver- trag, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf, es sei denn, Karteninhaber und TeamBank bzw. Bank einigen sich spätestens einen Monat vor Ablauf der easyCredit-Finanzreserve auf einen Neuabschluss oder eine automatische Verlängerung bzw. auf eine andere Zahlweise.
Vertragsdauer und Kündigung. 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn - der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zah- lungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt; - der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögens- verfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz) - Der Kunde geht seiner Mitwirkungspflicht nicht nach
Vertragsdauer und Kündigung. Der Vertrag wird erstmals für die Dauer vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX geschlossen. Sollte der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden, verlängert er sich um jeweils um ein halbes Jahr. Die Vertragsparteien sind an einer langfristigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert, die in einem hohen Maße auf Vertrauen basiert. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien, einmalig, nach Ablauf der ersten sechs Monate (XX.XX.XXXX), einen Erfahrungsaustausch. Sollten die Parteien gegebenenfalls schon während der ersten sechs Monate feststellen, dass die beauftragten bzw. erbrachten Leistungen nicht dem Interesse des AG entsprechen oder die Leistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden können, sind sich die Parteien darüber einig, diesen Vertrag anzupassen und neu zu verhandeln. Sollte keine Einigkeit erzielt werden können, kann der Vertrag von jeder der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats außerordentlich gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien von der anderen Partei eine Entschädigung wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages verlangen kann. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist befristet bis zum XX.XX.XXXX. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Häuser oder Grundstücke, die Gegenstand dieses Vertrages sind, durch Verkauf einzelner oder aller Häusern oder einzelner oder aller Grundstücke verändern, so ist der AG berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne, dass der AN eine Entschädigung verlangen kann, ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen und zwar mit Wirkung zu dem Tag des in dem Mitteilungsschreiben (Kündigung/Teilkündigung) genannten Datums (wirtschaftlicher Übergang des Kaufobjektes auf den Erwerber) an. Das außerordentliche Teilkündigungsrecht kann der AG wiederholt ausüben. Die Kündigung ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu klären. Der AG wird versuchen dem AN die Gelegenheit einzuräumen bei dem Käufer einen selbständigen Anschlussvertrag zu den Konditionen dieses Vertrages abzuschließen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertragsdauer und Kündigung. 18.1. Der Bilanzkreisvertrag tritt zum …………………. , frühestens jedoch 10 Werktage nach Unterzeichnung, in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom BKV mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die gleiche Frist gilt auch für die Schließung einzelner Bilanzkreise aus diesem Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 20 bleibt unberührt.
18.2. Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren frühere Bilanzkreisverträge zwischen dem BKV und dem ÜNB ihre Gültigkeit.
18.3. Hat ein in diesem Vertrag genannter Bilanzkreis länger als 3 Monate keinen energetischen Umsatz, kann der Bilanzkreis von jeder Vertragspartei nach vorheriger Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats geschlossen werden. Von der Schließung ausgenommen sind Bilanzkreise die aufgrund bestehender gesetzlicher Verpflichtungen oder Festlegungen der Bundesnetzagentur bereitgehalten werden müssen. Der BKV kann der Bilanzkreisschließung unter Angabe von wichtigen Gründen mit einer Frist von 10 Werktagen vor Inkrafttreten der Schließung widersprechen.
18.4. Die Schließung des letzten Bilanzkreises führt gleichzeitig zur Beendigung des gesamten Vertrages.
Vertragsdauer und Kündigung. (1) Die kostenlose Mitgliedschaft kann vom Nutzer jederzeit und ohne die Angabe von Gründen gekün- digt werden. Zur Kündigung genügt die Löschung des Accounts.
(2) Die Mitgliedschaft für den kostenpflichtigen Account wird für den jeweils gewählten Zeitraum abge- schlossen und verlängert sich automatisch um den ursprünglich ausgewählten Zeitraum (nachfol- gend: „Verlängerungszeitraum“), wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Nutzer und fotoleaxx können die kostenpflichtige Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei (2) Wochen vor Ablauf des jeweili- gen gewählten Zeitraums sowie zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraumes kündigen. Die Kündigung bedarf zumindest der Textform, das heißt auch, dass eine Kündigung per E-Mail möglich ist. Der Kündigungserklärung steht es gleich, wenn der Nutzer seinen Account löscht.
(3) Im Falle einer Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft behält der Nutzer das Recht und die Möglichkeit, fotoleaxx im Rahmen der kostenlosen Mitgliedschaft weiter zu nutzen.
(4) Das Recht des Nutzers und von fotoleaxx, die kostenpflichtige Mitgliedschaft jederzeit und ohne Ein- haltung einer Frist wegen eines wichtigen Grundes zu kündigen (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für fotoleaxx insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist für fotoleaxx unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von fotoleaxx und des Nutzers nicht zumutbar ist. Hierzu zählen insbesondere folgende Umstände, wobei die Auf- zählung nicht abschließend ist:
a) Schwerwiegende Verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen;
b) Wiederholte Verstoße gegen vertragliche Pflichten und die Bestimmungen dieser Nutzungsbedin- gungen oder
c) Schädigung von fotoleaxx oder seiner Nutzer in erheblichem Maße, insbesondere durch vorsätzli- xxxx Xxxxxxxxxx der Services von fotoleaxx.
(5) Liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung im vorgenannten Sinne für fotoleaxx vor, hat fotoleaxx das Recht, unabhängig von einer Kündigung der Mitgliedschaft auch die folgenden Sanktionen gegen den Nutzer zu verhängen:
a) Xxxxxxxx von Werken und Beitragen, die der Nutzer eingestellt und veröffentlicht hat,
b) Ausspruch einer Abmahnung oder
c) Sperrung des Zugangs zu den Services von fotoleaxx.
(6) In folgenden Fallen ist der Anspruch des Nutzers auf Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte für den kostenpflichtigen Account ausge...
Vertragsdauer und Kündigung. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.