Regionale und lokale Regierungen. Jede Vertragspartei stellt in ihrem Hoheitsgebiet sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, durch die regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Aus- übung der ihnen von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befugnisse handeln, eingehalten werden. 7 SR 0.631.112.514 8 SR 0.975.228.1
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Regionale und lokale Regierungen. Jede Vertragspartei stellt in ihrem Hoheitsgebiet sicher, dass sämtliche trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher Pflichten und Verpflichtungen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, ergeben und sorgt auf ihrem Hoheitsgebiet für deren Einhaltung durch die regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Aus- übung Ausübung der ihnen von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen übertrage- nen Befugnisse handeln, eingehalten werden. 7 SR 0.631.112.514 0.632.20 8 SR 0.975.228.10.631.112.514
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Regionale und lokale Regierungen. Jede Vertragspartei stellt in ihrem Hoheitsgebiet sicher, dass sämtliche Pflichten und Verpflichtungen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, durch die regionalen und lokalen Regierungen und Behörden sowie durch nichtstaatliche Stellen, die in Aus- übung der ihnen von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden übertragenen Befugnisse handeln, eingehalten werden. 6 SR 0.631.112.514 7 SR 0.631.112.514 8 SR 0.975.228.1
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Samples: Freihandelsabkommen