REGULÄRE SAISON DER PRO LEAGUE Musterklauseln

REGULÄRE SAISON DER PRO LEAGUE. 3.3.1. Setzliste und Gruppen Die Teams werden zu Beginn des Splits der jeweiligen regulären Saison in Zehnergruppen (10) eingeteilt. Für Split 1 werden die Teams in absteigender Reihenfolge der Priorität wie folgt gesetzt: ● Eingeladene Teams werden nach der Gesamtzahl der ALGS-Punkte gesetzt, die während der Saison 2020–2021 der Apex Legends Global Series von den drei (3) Startern aus dem endgültigen Kader des Teams in Woche 1 erzielt wurden; ● Teams, die sich durch den Sieg in einer Vorsaison-Qualifikation qualifiziert haben, werden nach dem Datum ihres Sieges in einer Vorsaison-Qualifikation gesetzt, wobei frühere Daten einen höheren Setzplatz erhalten; und ● Teams, die sich über die Gesamt-PQ-Punkte qualifiziert haben, werden auf der Grundlage der Gesamt-PQ-Punkte gesetzt. - Platzierungspunkte (beschrieben in Abschnitt 3.3.2), die während der regulären Saison der Pro League – Split 1 in einem Snake Draft verdient wurden; und - Abschließende Platzierung in der Qualifikation für Split 2 der Pro League in einem Snake Draft; 3.3.2. Format Jeder Split der regulären Saison besteht aus einer Doppelrunde mit vierzig (40) Teams, wobei vier (4) Gruppen mit zehn (10) Mannschaften aus jeder Region gebildet werden. Jede Gruppe spielt während der fünf (5) Wochen dauernden Saison in einer Reihe von sechs (6) Matches zweimal gegen alle anderen Gruppen in ihrer Region. Die Teams sammeln in jedem Match Punkte, wie in ANHANG C5.1 beschrieben. Am Ende jeder Matchreihe werden die Teams in jeder Reihe nach Rundenergebnissen eingestuft und erhalten Punkte in ihrer regulärer Saisontabelle („Platzierungspunkte“), wie in ANHANG C5.4 beschrieben. Die Gesamtzahl der Platzierungspunkte, die ein Team in allen Matchreihen eines regulären Saison-Splits erzielt, bestimmt die Endplatzierung des Teams in diesem regulären Saison-Split.
REGULÄRE SAISON DER PRO LEAGUE. Die Preise werden an die Teams auf der Grundlage ihrer Platzierung am Ende jedes regulären Saison-Splits vergeben. Die Gesamtsumme des Preises eines Teams für jeden Split wird durch die Anzahl der Spiele geteilt, die das Team während dieses regulären Saison-Splits bestritten hat, um die „Matchpreismenge“ eines Teams für diesen Split zu ermitteln. Für jedes Spiel, das ein Team in der regulären Saison bestritten hat, wird die Matchpreismenge zu gleichen Teilen unter allen Teilnehmern aufgeteilt, die an dem Spiel teilgenommen haben. Split-Rangliste Nordamerika EMEA APAC Nord APAC Süden Südamerika Darüber hinaus erhalten die drei (3) Starter der folgenden Teams für die Playoffs von Split 2 eine Reise zum Veranstaltungsort des Live-Events (einschließlich Hin- und Rückflug in der Economy-/Touristenklasse von einem großen Verkehrsflughafen in der Nähe des Wohnsitzes des Teilnehmers zu einem großen Verkehrsflughafen in der Nähe des Veranstaltungsortes des Live-Events (nach Ermessen von EA kann ein Bodentransport anstelle des Fluges erfolgen), Hotelunterbringung (zwei (2) Doppelzimmer für jedes Team) für fünf (5) Nächte in der Nähe des Veranstaltungsortes des Live-Events und Bodentransport zum/vom Hotel und dem Veranstaltungsort des Live-Events) mit einem ungefähren Verkaufswert („EHW“) von 2.250 US$: ● Ein (1) Team mit den meisten Platzierungspunkten, die in dem entsprechenden Split über alle Regionen hinweg erzielt wurden. ● Fünf (5) Teams mit den meisten Platzierungspunkten, die in dem entsprechenden Split in den Regionen Nordamerika, EMEA und APAC Norden erzielt wurden. ● Zwei (2) Teams mit den meisten Platzierungspunkten, die in dem entsprechenden Split in den Regionen APAC Süden und Südamerika erzielt wurden. Der tatsächliche ARV kann aufgrund von Fahrpreisschwankungen und der Entfernung zwischen Abfahrts- und Zielort variieren. Der Gewinner erhält nicht die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und dem ARV.

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  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Geltung der AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.