Reservierung und Stornierung Musterklauseln

Reservierung und Stornierung. 5.1. Eine Stornierung der Flugbuchung ist ausschließlich unter Einhaltung der entsprechenden Bedingungen und Fristen des Leistungsträgers sowie des dafür vorgesehenen Verfahrens zulässig. Die anfallenden Stornierungsgebühren werden vom Leistungsträger nach Maßgabe seiner AGBs festgesetzt und erhoben. Auf die Höhe der abzurechnenden Stornierungsgebühren hat airtuerk keinen Einfluss. Ausgestellte Berechtigungsdokumente sind, sofern sie nicht elektronisch ausgestellt wurden, im Original zurückzugeben. Werden die Originaldokumente nicht zurückgegeben und bleibt airtuerk daher zur Zahlung des Flugentgeltes ganz oder teilweise verpflichtet, so wird das volle Leistungsentgelt gegenüber der Agentur abgerechnet und an airtuerk ausgezahlt. Zahlungsverpflichtet ist die Agentur.
Reservierung und Stornierung. Eine Reservierungsbestätigung von MZTS ist verbindlich, der Mietvertrag wird jedoch erst bei Fahrzeugübernahme abgeschlossen. Bei Nichtübernahme innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Zeit erlischt die Reservierungsbindung. Reservierungen gelten für Fahrzeugklassen, nicht für konkrete Typen oder Marken. Bei Nichtverfügbarkeit eines Fahrzeugs der reservierten Klasse kann MZTS ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bereitstellen. Stornierungsgebühren betragen 100% des Mietpreises für Reservierungen bis zu zwei Tagen. MZTS bemüht sich, gewünschtes Sonderzubehör bereitzustellen, garantiert dies jedoch nicht. Bei Nichtverfügbarkeit besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, aber das Recht, die Fahrzeugübernahme ohne Kosten abzulehnen.

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  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.