Der Mietvertrag Musterklauseln

Der Mietvertrag. 1090 ABGB definiert den Bestandvertrag als einen Vertrag, „wodurch je- mand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und ge- gen einen bestimmten Preis erhält“. Zentral für den Bestandvertrag ist also die Überlassung einer – beweglichen oder unbeweglichen – Sache zum Gebrauch gegen Entgelt. Der Begriff des Bestandvertrages umfasst zwei Vertragstypen, nämlich den Mietvertrag und den Pachtvertrag. Nach § 1091 ABGB liegt ein Mietvertrag vor, „wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbei- tung gebrauchen lässt“; ein Pachtvertrag hingegen dann, wenn die in Bestand gegebene Sache „nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann“.
Der Mietvertrag. Der Mietvertrag ist ein Vermittlungsvertrag, der die Miete der gebuchten Ferienunterkunft regelt. Die gemietete Unterkunft ist nicht Eigentum der SONNE UND STRAND Ferienhausvermittlung A/S (nachstehend SONNE UND STRAND genannt), sondern Eigentum Dritter (privater Eigentümer). Der Vermittlungsvertrag wird zwischen dem Mieter und SONNE UND STRAND abgeschlossen, aber auf Rechnung des Eigentümers. Der Vermittlungsvertrag ist verbindlich. Das Mietverhältnis umfasst die genannte Ferienunterkunft und sämtliches Zubehör wie in der Beschreibung der Ferienunterkunft angegeben. Die Ferienunterkunft darf nicht ohne besondere Erlaubnis von mehr Personen bewohnt werden als in der Beschreibung angegeben. Durch Abschluss des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er volljährig und mündig ist. Sind alle Reiseteilnehmer zwischen 15 und 25 Jahre alt, wird die Gruppe als Jugendgruppe angesehen. Bei Jugendgruppen ist in einigen Fällen eine Zustimmung des Eigentümers der Unterkunft erforderlich, damit der Vertrag verbindlich ist. Die auf dem Mietvertrag angegebene Person muss während der Abwicklung des Mietverhältnisses zugegen sein und haftet für eventuelle Schäden oder einen Missbrauch der Ferienunterkunft. Weder der Eigentümer noch SONNE UND STRAND können für Lärmbelästigung durch Bauarbeiten, Nachbarn, Verkehr o. Ä. verantwortlich gemacht werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass Servicetechniker Unterkünfte mit oder ohne vorherige Benachrichtigung des Mieters betreten dürfen, um den Swimmingpool oder den Whirlpool zu warten oder um im Falle von Reklamationen für Abhilfe zu sorgen. Falls der Mieter in Verbindung mit dem Abschluss des Mietvertrages Vereinbarungen über den Kauf anderer Leistungen trifft, z. B. von Eintrittskarten für Vergnügungsparks oder kulturelle Veranstaltungen oder von Fährtickets, handelt es sich hierbei um selbstständige Vereinbarungen mit dem betreffenden Anbieter dieser Leistungen. Mängel oder Verspätungen in Bezug auf diese Leistungen geben unter keinen Umständen dem Mieter das Recht, in Bezug auf den Mietvertrag mit SONNE UND STRAND Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der Mietvertrag unterliegt nicht den Regeln für Pauschalreisen oder zusammengestellte Leistungen. Agenten, Internetportale usw. sind nicht berechtigt, Vermittlungsverträge mit ▇▇▇▇▇▇▇ abzuschließen, die von diesen Mietbedingungen abweichen.
Der Mietvertrag. Der vorliegende Vertrag betrifft die Vermietung eines manuellen Modularrollstuhls und eines manuellen Multipositionsrollstuhls an Personen mit Unterstützungsbedarf, die ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben und in einem Wohn- und Pflegezentrum untergebracht sind.
Der Mietvertrag 

Related to Der Mietvertrag

  • Mietvertrag Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Annahme des Einstellscheines (oder anderes Medium) und Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Kfz sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Ertrag Der Ertrag von Investmentfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen und der Entwicklung des errechneten ▇▇▇▇▇ des Investmentfonds zusammen und kann nicht im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik sowie der Marktentwicklung der einzelnen Vermögenswerte des Investmentfonds abhängig. Je nach Zusammensetzung eines Investmentfonds sind daher auch die Risikohinweise für Anleihen, Aktien sowie Optionsscheine zu beachten.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 9.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Stromzählernummer in Textform mitzuteilen. 9.2. Der Lieferant wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 9.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde dem Lieferanten das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 9.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Entnahmestelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 9.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 9.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird dem Lieferanten die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die der Lieferant gegenüber dem örtlichen Netzbe- treiber einstehen muss und für die er von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht des Lieferanten zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche des Lieferanten auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Entnahmestelle bleiben unberührt. 9.5. Der Lieferant ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Ein- haltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 9.5 unberührt.