Risiken aus der Kündigung der Beteiligung durch die Anleger. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung an der Investmentge- sellschaft ist ausgeschlossen, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jedoch jederzeit möglich. Sofern eine Viel- zahl von Anlegern oder einzelne Anleger mit sehr hohen Zeich- nungsbeträgen ihre Beteiligung zum gleichen Zeitpunkt kündigen oder aus anderen Gründen aus der Investmentgesellschaft aus- scheiden, besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft (direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft) gehaltene Beteiligungen an Zielfonds vorzeitig verwerten muss, um die Abfindungsansprüche der kündigenden bzw. ausscheidenden Anleger befriedigen zu können. Dies kann das Vermögen der Investmentgesellschaft gefährden und die den verbleibenden Anlegern der Investmentgesellschaft zustehende Beteiligung am Vermögen der Investmentgesellschaft vermindern.
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Samples: Investment Prospectus, Sales Prospectus, Investment Prospectus
Risiken aus der Kündigung der Beteiligung durch die Anleger. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung an der Investmentge- Investmentge sellschaft ist ausgeschlossen, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jedoch jederzeit möglich. Sofern eine Viel- Viel zahl von Anlegern oder einzelne Anleger mit sehr hohen Zeich- Zeich nungsbeträgen ihre Beteiligung zum gleichen Zeitpunkt kündigen oder aus anderen Gründen aus der Investmentgesellschaft aus- aus scheiden, besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft (direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft) gehaltene Beteiligungen an Zielfonds vorzeitig verwerten muss, um die Abfindungsansprüche der kündigenden bzw. ausscheidenden ausschei denden Anleger befriedigen zu können. Dies kann das Vermögen der Investmentgesellschaft gefährden und die den verbleibenden verbleiben den Anlegern der Investmentgesellschaft zustehende Beteiligung Beteili gung am Vermögen der Investmentgesellschaft vermindern.
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Samples: Sales Prospectus
Risiken aus der Kündigung der Beteiligung durch die Anleger. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung an der Investmentge- Investmentge sellschaft ist ausgeschlossen, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jedoch jederzeit möglich. Sofern eine Viel- Viel zahl von Anlegern oder einzelne Anleger mit sehr hohen Zeich- nungsbeträgen Zeichnungsbeträgen ihre Beteiligung zum gleichen Zeitpunkt kündigen oder aus anderen Gründen aus der Investmentgesellschaft aus- scheidenInvestmentgesell schaft ausscheiden, besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft Investment gesellschaft (direkt oder indirekt über eine Zweckgesellschaft) gehaltene Beteiligungen an Zielfonds vorzeitig verwerten muss, um die Abfindungsansprüche der kündigenden bzw. ausscheidenden ausschei denden Anleger befriedigen zu können. Dies kann das Vermögen der Investmentgesellschaft gefährden und die den verbleibenden verbleiben den Anlegern der Investmentgesellschaft zustehende Beteiligung Beteili gung am Vermögen der Investmentgesellschaft vermindern.
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Samples: Sales Contracts