Risiken einer fehlenden Liquidität / Aktienkursrisiko Musterklauseln

Risiken einer fehlenden Liquidität / Aktienkursrisiko. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den angebotenen Aktien insgesamt um eine kleine Emis- sion mit einem nur begrenzten Volumen handelt, sind erhebliche Preisschwankungen bei den Aktienkursen nicht auszuschließen, die auch völlig unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft eintreten können. Insbesondere auch aufgrund des voraussichtlich engen Marktes kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich ein nennenswerter aktiver Handel mit den Aktien der Varengold ergibt oder auch dass der festgestellte Kurs dem rechnerische wahren Wert entspricht. Für den Inhaber der Aktien kann es aufgrund der relativen Marktenge der Emissi- on bei einer Verkaufsabsicht daher schwer sein, einen Käufer zu finden. Auch könnte der Kurs der Aktien der Gesellschaft aus weiteren und ganz anderen Gründen erheblich schwanken, und zwar insbesondere infolge wechselhafter tatsächlicher oder prognostizierter Ergebnisse, geänderter Gewinnprognosen oder der Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Wertpapieranalysten, ver- änderten allgemeinen Wirtschaftsbedingungen oder auch bei einer Realisierung eines Risikos oder auch mehrerer Risiken, die in diesem Prospekt genannt sind. Die allgemeine Aktienkursvola- tilität könnte den Aktienkurs der Gesellschaft zusätzlich unter Druck setzen, ohne dass dies daher in einem direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder ihrer Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage oder auch ihren Geschäftsaussichten stehen muss. Die Marktli- quidität kann trotz der Einschaltung eines Designated Sponsors nur gering ausfallen, insbesonde- re auch wegen der relativ niedrigen Emission von Aktien insgesamt. Die Aktienkurse können da- her aus den geschilderten verschiedenen Gründen erheblichen Schwankungen unterliegen, die nicht notwendig der wirtschaftlichen Lage der Varengold entsprechen müssen. Eine mögliche negative wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft könnte dabei ferner zu einer Überreaktion der Kurse nach unten führen, so dass die Kurse stärker sinken würden als dies der wahren Lage angemessen wäre. Auch wenn die Gesellschaft als aus ihrer Sicht eine der ersten ganz auf den Bereich der Alternati- ven Investments ausgerichtete Bank in Deutschland nicht direkt einer so genannten “peer-group” zugeordnet werden kann, besteht dennoch die Gefahr, dass über eine mögliche negative Entwick- lung des Gesamtmarktes hinaus auch eine negative Entwicklung der Kurse vergleichbarer Unter- nehmen den Kurs der Varengold Aktie deutli...

Related to Risiken einer fehlenden Liquidität / Aktienkursrisiko

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.