Risiken im Zusammenhang mit ESG-Politik und ESG-Vorschriften Musterklauseln

Risiken im Zusammenhang mit ESG-Politik und ESG-Vorschriften. 3.7.1. Risiko von ESG-Einstufung und -Verordnung Anleger sollten sich bewusst sein, dass sich die Regulierung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekten (ESG) rasch verändert, wobei überall auf der Welt unterschiedliche Systeme zur Kategorisierung, Kennzeichnung und Offenlegung von ESG-Aspekten entstehen. Der AIFM, die Portfoliomanager, der Fonds, beliebige Teilfonds und ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen sind derartigen ESG-Systemen unterworfen oder könnten es sein, was sich darauf auswirken kann, wie die Aktivitäten des AIFM, der Portfoliomanager, des Fonds, beliebiger Teilfonds oder ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen betrieben werden, wie der Fonds oder ein Teilfonds operiert und/oder wie der Fonds oder ein Teilfonds sein Kapital einsetzt oder Anlagen auswählt. ESG-Aspekte sind einer verstärkten aufsichtsrechtlichen Prüfung unterworfen, und ESG-Vorschriften (auch wenn sie fest etabliert sind) und/oder ihre Auslegungen verändern sich laufend, insbesondere bei Weiterentwicklungen der zugrunde liegenden wissenschaftlichen und allgemeinen Kenntnisse über ESG-Aspekte. Der Fonds oder ein Teilfonds kön- nen dementsprechend (auch rückwirkend) strengeren oder aufwändigeren ESG-Anforderungen unterworfen werden, was sich (unter anderem) auf die Zulässigkeit bzw. weitere Zulässigkeit des Fonds oder eines Teilfonds für bestimmte ESG- Kategorisierungen oder Kennzeichnungen, Anlagen oder Anlageprozesse auswirken kann.