ESG-Richtlinie Musterklauseln

ESG-Richtlinie. Durch die Anwendung der ESG-Politik und/oder von Leitlinien für Anlagen oder Richtlinien zur Vermeidung bestimmter Anla- gen kann der AIFM bewusst auf Gelegenheiten für den Fonds oder einen Teilfonds verzichten, ein Engagement in bestimmten Unternehmen, Branchen, Sektoren oder Ländern einzugehen, und er kann beschließen, ein Wertpapier zu verkaufen, bei dem sich im Nachhinein herausstellen könnte, dass dies nachteilig war. Daher könnte die Wertentwicklung des Fonds oder eines Teilfonds hinter der Wertentwicklung vergleichbarer Investmentfonds zurückbleiben, die keine ökologischen, sozialen, Unter- nehmensführungs- oder Auswirkungsfaktoren berücksichtigen. Konkret könnte die Anwendung von ökologischen, sozialen, Unternehmensführungs- und Auswirkungsfaktoren dazu führen, dass ein Fonds oder ein Teilfonds Anlagen meidet, die eine gute Wertentwicklung erzielt hätten, oder dass er Anlagen tätigt, deren Wertentwicklung anschließend unterdurchschnittlich bleibt, was sich negativ auf die Renditen des Fonds oder eines Teilfonds auswirken könnte.
ESG-Richtlinie. Neuberger Berman ist seit langem davon überzeugt, dass wesentliche Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren („ESG“) ein wichtiger Treiber für langfristige Anlagerenditen sind, sowohl aus der Perspektive der Chancen als auch aus der Perspek- tive der Risikominderung. Die ESG-Richtlinie von Neuberger Berman (die „ESG-Richtlinie“) bietet einen breiten Rahmen für den Ansatz des Unterneh- mens zur ESG-Integration. Die ESG-Richtlinie ist ein Leitfaden zur Formalisierung und Fokussierung der Bemühungen des Unternehmens um verantwortungsbewusstes Anlegen mit der Erkenntnis, dass ESG-Themen einen bedeutenden Einfluss auf die Erzielung von Anlageergebnissen für Anleger haben. Bei der Verwaltung bestimmter Portfolios berücksichtigen der AIFM und der Portfoliomanager die ESG-Richtlinie bei der Entscheidung, welche Anlagen für das jeweilige Portfolio getätigt werden sollen. Dabei integrieren der AIFM oder der Portfoliomanager ESG-Faktoren (einschließlich der Berücksichtigung von Nach- haltigkeitsrisiken) in den Anlageentscheidungsprozess. Der spezifische Ansatz zur ESG-Integration, den der AIFM oder der Portfoliomanager in Bezug auf ein Portfolio verfolgt, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich (i) der Ziele der Portfo- liostrategie, (ii) der von diesem Portfolio gehaltenen Vermögenswerte, (iii) des Anlagehorizonts, (iv) jeglicher spezifischer Re- cherchen des Portfoliomanagers, (v) einer Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Renditen des Portfolios und (vi) des gesamten Anlageprozesses. Das Portfoliomanagement-Team des AIFM bzw. der Portfoliomanager wählt einen Ansatz aus dem Neuberger Berman ESG- Integrationsrahmen aus: (i) Vermeiden, (ii) Bewerten, (iii) Verstärken oder (iv) Auf Auswirkungen abzielen. Diese Auswahl bestimmt, ob bestimmte Unternehmen einfach ausgeschlossen werden („Vermeiden“), ein ganzheitlicheres Verständnis von Risiko und Rendite erreicht wird („Bewerten“), das Portfolio auf der Grundlage von ESG-Merkmalen auf erstklassige Unter- nehmensemittenten ausgerichtet wird („Verstärken“) oder in Unternehmen investiert wird, die neben einer finanziellen Ren- dite bewusst positive soziale/ökologische Auswirkungen erzeugen („Auf Auswirkungen abzielen“). Das Portfoliomanagement-Team des AIFM bzw. der Portfoliomanager legt fest, wie es/er (i) sein Ziel der ESG-Integration erreicht, (ii) ESG-Analysen durchführt, um Risiken (einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken) zu mindern und Chancen zu erhöhen, und (iii) die Un...