Rückgabe des Bootes Musterklauseln

Rückgabe des Bootes. (1) Der Mieter ist verpflichtet das Boot am vereinbarten Ruckgabeort und zur vereinbarten Zeit zuruckzugeben. Bei einer Versputung von mehr als einer vollen Stunde kann dem Mieter ein weiterer voller Tag (1/7 des wöchentlichen Mietzinses) in Rechnung gestellt werden. Daruber hinaus kann der Mieter fur sumtliche Folgekosten (Übernachtungskosten, etc.) des Nachmieters verantwortlich gemacht werden. Im Falle von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, etc.), wird von der Berechnung weiterer Kosten abgesehen. Davon ausgeschlossen sind Verzögerungen durch Stau, starken Verkehr, Sperrungen, etc. (2) Bei Ruckgabe muss das Boot von persönlichen Gegenstunden geruumt und von Abfall befreit sein. Daruber hinaus muss der Betankungszustand entsprechend der Absprache mit dem Vermieter sein. Im Zweifel ist das Boot bei der Ruckgabe vollgetankt.
Rückgabe des Bootes. Das Floß/Wassergefährt muss Strelitz Reisen GmbH am Ende der Fahrt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Das Floß/Wassergefährt muss besenrein und in einem voll funktionstüchtigen Zustand am vereinbarten Ort an den Charterer übergeben werden. Andernfalls behält sich Strelitz Reisen GmbH das Recht vor, dem Charterer eine Reinigungspauschale von 30,00 € in Rechnung zu stellen. Xxxxxx wird nach aktuellem Tagespreis berechnet. Es findet eine Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der übergebenen Ausrüstung und des Floßes/Wassergefährts. Fehlende oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände werden durch den Charterer nach der mit den Reiseunterlagen erhaltenen Inventarsliste und den darin beschriebenen Preisen ersetzt. Schäden am Floß werden dem Charterer nach erfolgtem Gutachten in Rechnung gestellt. Strelitz Reisen GmbH behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dies beinhaltet ein Verspätungszuschlag von 30,00 € pro ½ Stunde, jedoch nicht mehr als der aktuelle Tagescharterpreis. Wird das Floß/Wassergefährt an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort durch den Charterer verlassen, so gilt das Floß/Wassergefährt nicht als zurückgegeben. Für die Überführung des Mietgegenstandes an den Rückgabeort erhebt der Vercharterer eine Servicegebühr von 50,00 € pro ½ Stunde zzgl. der anfallenden Spritkosten nach dem aktuellen Tagespreis. Verlässt der Charterer das Floß/Wassergefährt ohne die beschriebene Überprüfung der Ausrüstung und Funktionsfähigkeit des Mietobjektes, so trifft ihn die Beweislast dafür, dass er die vom Vercharterer bei Prüfung festgestellten Schäden und Mängel nicht zu vertreten hat. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort, werden €500,00 berechnet.
Rückgabe des Bootes. (1) Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand besenrein zu übergeben. (2) Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter für jeden angefangenen Tag das Zweifache des auf einen Tag entfallenden Mietpreises zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt. (3) Die Rückgabe gilt mit Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls als erfolgt.
Rückgabe des Bootes. Nach dem Mietsauslauf ist der Mieter verpflichtet, das Boot mit vollem Treibstofftank und Ausrüstung, wie in der Inventarliste festgehalten wurde, zu übergeben.
Rückgabe des Bootes. Das Boot ist vom Mieter nach Beendigung der Mietzeit dem Vermieter in ordentlichem Zustand (innen und außen) zu übergeben. Der Abwasch von Geschirr, Töpfen und Pfannen, das Abziehen der Bettwäsche sowie die Müllentsorgung sind nicht in der Endreinigung enthalten. Wird das Boot nicht oder nur unzureichend aufgeräumt und/oder stark verschmutzt zurückgegeben, können vom Vermieter die Kosten für eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt werden. Berechnet werden die Kosten durch den Vermieter und abhängig vom Zeitaufwand der Sonderreinigung, mindestens werden 30,00 EUR fällig. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht möglich. Die Anwendung des § 545 BGB wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter die Nutzung nach Beendigung der Charter fort, so hat er die vereinbarte Tagesmiete bis zur Rückgabe zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Vermieter bleibt hiervon unberührt. Wird das Boot schuldhaft erst nach Beendigung der Mietzeit zurückgegeben, so hat der Mieter den entstehenden Schaden des Vermieters zu tragen. Meteorologische Ereignisse und Gezeiten müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert werden. Der Mieter haftet unter anderem für Schäden oder Kosten, die dem Vermieter oder Dritten, zum Beispiel spätere Crews bzw. Mieter, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Der Vermieter ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Falls der Mieter das Boot an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, werden ihm die Kosten für die Rücküberführung des Bootes zu Wasser oder zu Land berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden. Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Boot wieder am vereinbarten Hafen eingetroffen ist. Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite in Anspruch genommen wird, hält der Mieter den Vermieter frei. Kann das Boot aufgrund eines vom Mieter oder seiner Crew schuldhaft verursachten Zustandes nicht rechtzeitig dem nachfolgenden Mieter übergeben werden, so haftet der Mieter wie bei einer verspäteten Rückgabe des Schiffes.
Rückgabe des Bootes. Das Boot muss der Gesellschaft am Ende der Reise am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort werden €1.000 berechnet. Das Boot muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. D.h. der Müll muss komplett entleert und entsorgt sein, das Geschirr sauber gewaschen und aufgeräumt sein, alle Betten abgezogen und zusammengelegt sein und alle Bäder und Toiletten sauber gemacht sein. Andernfalls behält sich die Gesellschaft das Recht vor, dem Charterer zwischen €80 und €150 je nach Bootsgröße und Ausmaß des zusätzlichen Reinigungsaufwands in Rechnung zu stellen. Dem Charterer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in dieser Ziffer 13 genannten Pauschalen.
Rückgabe des Bootes. Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberem Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht am vereinbarten Rückgabeort oder nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entsteht.
Rückgabe des Bootes. Das Floß/Wassergefährt muss Yachthafen Priepert am Ende der Fahrt am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben und verlassen werden. Das Floß/Wassergefährt muss komplett gereinigt, entleert und mit Frischwasser aufgefüllt an den Vercharterter zurückgegeben werden. Eine genaue Checkliste zur Endreinigung gibt es in den jeweiligen Reiseunterlagen des Vercharterer. Andernfalls behält sich der Vercharterter vor eine entsprechende Endreinigungspauschale einzubehalten. Den genauen Preis finden Sie in den Zusatzleistungen des jeweiligen Mietgegenstandes. Bei grober Verunreinigung kann der Vercharterer die Reinigungspauschale dem Aufwand entsprechend erhöhen. Benzin wird nach Verbrauch berechnet. Ein ungefährer Preis wird vorab genannt, der genaue Abrechnungspreis richtet sich nach dem aktuellen Tagespreis der Tank-oder Wassertankstellen. Es findet eine Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der übergebenen Ausrüstung und des Floßes/Wassergefährts. Fehlende oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände werden durch den Charterer nach der mit den Reiseunterlagen erhaltenen Inventarsliste und den darin beschriebenen Preisen ersetzt. Schäden am Floß/Wassergefährt werden dem Charterer nach erfolgtem Gutachten in Rechnung gestellt. Yachthafen Priepert behält sich das Recht vor, alle durch eine verspätete Rückkehr des Bootes anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dies beinhaltet ein Verspätungszuschlag von 30,00 € pro ½ Stunde, jedoch nicht mehr als der aktuelle Tagescharterpreis. Wird das Floß/Wassergefährt an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort durch den Charterer verlassen, so gilt das Floß/Wassergefährt nicht als zurückgegeben. Für die Überführung des Mietgegenstandes an den Rückgabeort erhebt der Vercharterer eine Servicegebühr von 50,00 € pro ½ Stunde zzgl. der anfallenden Spritkosten nach dem aktuellen Tagespreis. Verlässt der Charterer das Floß/Wassergefährt ohne die beschriebene Überprüfung der Ausrüstung und Funktionsfähigkeit des Mietobjektes, so trifft ihn die Beweislast dafür, dass er die vom Vercharterer bei Prüfung festgestellten Schäden und Mängel nicht zu vertreten hat. Bei nicht erfolgter Rückkehr des Bootes zum vereinbarten Ort, werden €500,00 berechnet.

Related to Rückgabe des Bootes

  • Rückgabe der Mietsache 13.1. Bei seinem Auszug hat der Mieter das Apartment mit sämtlichen, auch den von ihm selbst beschaff- ten Schlüsseln (zum Begriff des „Schlüssels“ vgl. Ziff. 1.5), zurückzugeben. 13.2. Die Parteien vereinbaren eine Vorab-Abnahme, welche spätestens sechs Wochen vor Auszug des Mieters zu erfolgen hat. Der Vermieter schlägt dem Xxxxxx mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche in Textform zwei Alternativtermine vor, wobei der Mieter verpflichtet ist, einen Vorab-Ab- nahme-Termin bis spätestens drei Tage vorher zu bestätigen. Über den Vorab-Abnahme-Termin ist ein Protokoll zu erstellen. Der Mieter hat die darin aufgeführten Mängel bis zur Rückgabe des Apart- ments zu beseitigen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die Rückgabe zu verweigern und hat das Recht vom Mieter Schadensersatz für die verzögerte Rückgabe zu verlangen. 13.3. Die Rückgabe des Apartments erfolgt in sauberem und unbeschädigtem Zustand sowie vollständig geräumt, soweit der Mieter ihm gehörende Gegenstände eingebracht hat. 13.4. Schuldhaft vom Xxxxxx verursachte Schäden sind von diesem vor Rückgabe des Apartments zu besei- tigen. Maßgeblich für die Feststellung des ordnungsgemäßen Zustands ist das vom Mieter bei Über- gabe der Mietsache unterzeichnete Apartmentübergabeprotokoll. Im Hinblick auf Schäden, welche nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, ist dem Mieter bekannt, dass ihm der Nachweis obliegt, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat. 13.5. Gibt der Mieter die Mietsache von sich aus vor Vertragsende an den Vermieter zurück, hat er keinen Anspruch auf Verringerung der Monatsmiete. 13.6. Für die Rückgabe des Apartments und der Schlüssel hat der Mieter einen Termin mit dem Community Manager zu vereinbaren. Die Rückgabe kann nur während der Öffnungszeiten des Büros des Commu- nity Managers durchgeführt werden; an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen ist das Büro ge- schlossen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Anfertigung eines Übergabeprotokolls am Rückgabetermin. Das auszufüllende Formular des Übergabeprotokolls wird von Vermieterseite ge- stellt. 13.7. Unterlässt der Mieter die Vereinbarung des Rückgabetermins oder erscheint er nicht zu dem verein- barten Rückgabetermin, kann der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer dem Mieter gesetzten an- gemessenen Nachfrist auf Kosten des Mieters das Apartment öffnen, reinigen und neue Schlösser anbringen lassen. Das Recht des Vermieters, neue Schlösser anbringen zu lassen, entfällt, wenn der Mieter nachweisen kann, dass ein Missbrauch des/der nicht zurückgegebenen Schlüssel(s) ausgeschlossen ist. In diesem Fall findet die Rückgabe des Apartments in Abwesenheit des Mieters statt. Etwaige Schä- den werden fotografisch dokumentiert. Die Fotos werden zum Rückgabeprotokoll genommen, wel- ches dem Mieter per E-Mail übersandt wird.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.