Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler. 9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5. 9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 90% 9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.39.3.1. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29mehrtägigen Busreisen
9.3.2. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. Unsere Entschädigungspauschalen bei Nichtantritt 90%eintägigen Busreisen
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter uns erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei uns oder dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann Wir können jedoch eine angemessene ange- messene Entschädigung bei Busreisen Bahnreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen Bahnreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29zum 45. Tag vor Reisebeginn 30 15% des Gesamtpreises ab dem 44. vor Reisebeginn 25% ab 14dem 29. Tag vor Reisebeginn 50 35% ab dem 21. vor Reisebeginn 60% ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80 80% am ab dem 3. Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt vor Reisebeginn 90%
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattetgestat- tet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden ent- standen oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbtererben. Der Veranstalter hat Wir haben insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter sind wir zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter können wir vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftretenauftre- ten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar unver- meidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 90%Busreisen
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.Der
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. Grundsätzlich bei Nichtantritt 90%Absage der Reise von mehr als vier Wochen kostenfrei! Busreisen Eintrittskarten, z.B. für Musicals Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) See- und Flusskreuzfahrten
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.ersparten
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform Text- form (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter Reise- veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % Reisen mit Beförderungsleistung und bei Selbstanreise vom Gesamtreisepreis ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 9015 %
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglichun- verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise Pau- schalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar unver- meidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen Erfolgt der Rücktritt bis 50 Tage vor Reisebeginn 20 % des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt ab dem 49. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 35 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt ab dem 14. Tage vor Reisebeginn 70 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 90 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
9.3.1 Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen in Kombination mit Flugreisen und Kreuzfahrten: Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 35 % des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt ab dem 29. Tag Tage vor Reisebeginn 30 55 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt ab dem 14. Tag Tage vor Reisebeginn 50 75 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80 90 % am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 90%Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter uns erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei uns oder dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten verein- barten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen Bahnreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen Bahnreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29zum 45. Tag vor Reisebeginn 30 15% des Gesamtpreises ab dem 44. vor Reisebeginn 25% ab 14dem 29. Tag vor Reisebeginn 50 35% ab dem 21. vor Reisebeginn 60% ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 80 80% am ab dem 3. Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt vor Reisebeginn 90%
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich abzüg- lich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbtererben. Der Veranstalter hat Wir haben insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter sind wir zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb inner- halb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter können wir vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche außer- gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegenunter- liegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren zumutba- ren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag
Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter Reiseveran- stalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 90%Busreisen
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter Reiseveran- stalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige ander- weitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat , unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise. 9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax, SMS) gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Ausreichend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei dem Veranstalter oder Vermittler.
9.2. Xxxxx der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter Reise- veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung bei Busreisen nach Ziff. 9.3. verlangen. Bei den sonstigen Reisen gilt Ziff. 9.5.
9.3. Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen Reisen mit Beförderungsleistung und bei Selbstanreise vom Gesamtreisepreis bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 29. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 7. Tag vor Reisebeginn 80 % am Tag des Reisebeginns bzw. bei Nichtantritt 905 %
9.4. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
. 9.5. Bei Reisen, die nicht unter Ziff. 9.3. fallen, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Veranstalter hat insoweit auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung zu begründen.
. 9.6. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist der Veranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglichun- verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
. 9.7. Abweichend von Ziff. 9.2. kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise Pau- schalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar unver- meidbar und außergewöhnlich i.S. dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
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Samples: Pauschalreisevertrag