Common use of Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise Clause in Contracts

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.zollerreisen.com

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx der Peterbus GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.peterbus.at

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx der Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.fortunareisen.com

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. zB Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx der Eibisberger GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.eibisberger.at

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx der Schmid GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.schmid-reisen.at

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro der Fa. Xxxxx Xxxxxx gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.Reisebüro-Busunternehmen

Appears in 1 contract

Samples: www.busdichweg.com

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkoholx.X. Xxxxxxx, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx der Neubauer Reisen GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.neubauer.at

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro Xxxxxx der Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.busdichweg.com

Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Reise. 15.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten (vgl. Kap. II / Punkt 1.4., wie z.B. Alkohol, Drogen, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Kapitäns und/oder Reiseleiters, regelmäßiges Zuspätkommen), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung zu beinträchtigen. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, Reisebüro der Xxxxxx GmbH gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: www.schuch.travel