Scheckinkasso Musterklauseln
Scheckinkasso. Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, so erfüllt die Bank ihre Verpflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks oder der Scheckdaten erfüllt. Vor Eingang des Scheck- gegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).
Scheckinkasso. Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Edekabank AG ihre Verpftichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpftichtung der Edekabank AG aus dem Scheckinkasso durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks [oder der Scheckdaten] erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).
