Zahlung und Erfüllung des Vertrages Musterklauseln

Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Zinsen werden täglich berechnet und dem Fleks Horten Tagesgeldkonto am Ende eines Kalenderjahres gutgeschrieben.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Konto nach Maßgabe der Allgemeinen Bestimmungen für den Depot- und Kontovertrag mit der Bank belastet bzw. vergütet. Siehe auch Ziff. 2.1 der Informationen zum Depot- und Kontovertrag. Bitte beachten Sie, dass das Webportal der direkte, webbasierte Zugang zu den Dokumenten rund um das Konto und Depot einschließlich aller dazugehö- riger Unterkonten und damit auch Fremdwährungskonten ist. Im Webportal finden Sie täglich aktualisiert die verschiedenen Dokumente, wie Wertpapierab- rechnungen oder Kontoauszüge. Ebenso werden wichtige Informationen dem Kunden dort in unveränderter Form zur Verfügung gestellt. Es gelten die „Bedingungen für die Nutzung des Webportal“. Wünscht ein Kunde daneben die postalische Zusendung der Dokumente, muss er dies der Bank ausdrücklich mitteilen.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Bank beginnt mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Depot- und Kontovertrag erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, außer der Kunde wünscht einen vor- herigen Beginn der Erfüllung. Anfallende Entgelte werden dem Konto belastet.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erteilt die Aufträge zum Kauf bzw. Verkauf von Geschäften in Finanzinstrumenten. Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (sog. preislich limitierte Aufträge). Darüber hinaus kann der Kunde pro Auftrag den Ausführungsplatz bestimmen oder den Best-Execution-Service der Bank in Anspruch nehmen. Die Ausführungsgeschäfte unterlie- gen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Hinsichtlich der Behandlung der Aufträge wird auf die Bestimmungen der jeweils geltenden börslichen Regelwerke hingewiesen.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand (vgl. „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“). Bei der Erfüllung im Ausland wird die Bank die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechts- vorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben in der vereinbarten Art und Weise vorliegen, er vom Kunden autorisiert ist und ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist („Ausführungsgrundsätze“, siehe dazu insbesondere auch Ziff. 1.3, 2.1 und 3.1 der „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“).
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Bank stellt dem Kreditnehmer in laufender Rechnung einen Kreditrahmen bis zum individuell vereinbarten maximalen Höchstbetrag zur Verfügung.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Einzahlung durch den Kunden Die Einzahlung des vereinbarten Mindestanlagebetrages erfolgt durch den Kunden zu Beginn des Anlagezeitraums. Erfüllung des Vertrages durch die GEFA BANK Die GEFA BANK erfüllt ihre Verpflichtung aus dem Vertrag durch die Einrichtung des TagesGeld­Kontos sowie die Gutschrift der Zinsen.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Besonderheiten im Zusammenhang mit der Zahlung oder Erfüllung der Festgeldanlage liegen nicht vor. Im Übrigen gilt das oben unter »1. Wesentliche Leistungsmerkmale« Gesagte. Die Zinsen (deutsche Zinstagemethode) werden mit dem Festgeldbetrag auf dem Verrechnungs- bzw. Tagesgeldkonto nach Laufzeitende gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden Xxxxxx außerdem unterjährig, und zwar alle zwölf Monate nach Laufzeitbeginn, abgerechnet und vergütet.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages. Die Bank ist berechtigt, die Verwaltungsgebühr, sowie andere Unkosten und Gebühren jeglicher Art, die im Rahmen der Aus- führung und Umsetzung des Vermögensverwaltungsmandats erforderlich werden, von einem Konto des Kunden abzubu- chen.