Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren Musterklauseln

Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leis- tungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungs- diensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail). • Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbrauch- erschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungs- dienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensord- nung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- band deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schrift- lich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz- buche (EGBGB) zu beschweren. • Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelas- senen Unternehmen nutzen.
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden oder kann eine Beschwerde per E-Mail an: xxxxxxxxx@xxxx.xx senden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Kunden, die Verbraucher sind (natürliche Personen, die außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln) und die mit der Position der Bank nicht zufrieden sind, können sich an den belgischen Ombudsmann in Finanzfragen ("Ombudsfin") wenden: Ombudsfin Xxxxx Xxxx XX, Xxx Xxxxxx XX Xxxxxxxxx, 0 (xxx 2) 0000 Xxxxxxx Xxxxxxx Email : xxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Fax : +00 0 000 00 00 Web : xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine europäische Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: - Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise be- antworten, bei Zahlungsdiensteverträge erfolgt dies in Text- form (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). - Es besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesan- stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten: Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden oder kann eine Beschwerde per E-Mail an: xxxxxxxxx@xxxx.xx senden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E- Mail). Der Kunde kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx, Beschwerden wegen Verstößen der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) einreichen. Die Europäische Kommission hat unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine europäische Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Verbraucher können die OS-Plattform für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online- Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Der Kunde hat folgende außergerichtlichen Möglichkeiten zur Beschwerde und/oder außergerichtlichen Streitbeilegung:
Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren. Die Bank nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer privaten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung

Related to Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.