Schutz der Software Musterklauseln

Schutz der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragssoftware durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern (Virenabwehr, Firewall, etc.), insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
Schutz der Software. 8.1 Unbeschadet der von mediDOK® eingeräumten Nutzungs- rechte an der Software verbleiben alle Rechte an dieser ein- schließlich aller von dem VP erstellten Kopien bei medi- DOK®. Weder durch diese Bedingungen noch durch eine von mediDOK® angenommene Bestellung wird das Eigentum an der Software auf den VP übertragen, sondern bleibt stets Ei- gentum von mediDOK®. Das Eigentum des VP an maschi- nenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Da- tenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.
Schutz der Software. 4.1 Soweit dem Kunde nach diesen Geschäftsbe- dingungen bzw. dem Vertragsschein Rechte nicht ausdrücklich eingeräumt sind, stehen alle Rechte an der überlassenen Software (und aller vom Kunden angefertigten Kopien) - ins- besondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutz- rechte - ausschließlich der COMRAMO oder
Schutz der Software. 9.1 Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an dem Vertragsgegenstand (und aller vom Kunden angefertigter Kopien) - insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte - ausschließlich Kendox zu. Dies gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch Kendox. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
Schutz der Software. 5.1 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien der Software an einem geschützten Ort zu verwahren.
Schutz der Software. 2.1 Die Software (Programme und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Alle Leistungsschutzrech- te an der Software sowie die sonstigen Unterlagen und Informationen, die wir selbst oder über den Hersteller der Software als originärem Rechteinhaber dem Vertragspartner im Rahmen der Vertrags- anbahnung und –durchführung überlassen oder zugänglich machen, stehen im Verhältnis zum Ver- tragspartner ausschließlich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben wir entsprechende Verwertungsrechte.
Schutz der Software. Der LIZENZNEHMER darf die SOFTWARE weder verändern, editieren, anpassen, einem Reverse-Engineering unterziehen, vervielfältigen, disassemblieren, dekompilieren oder duplizieren noch diesbezüglich andere technische oder logische Verfahren anwenden, um deren Struktur, Prozesse, Funktionsweise oder sonstigen schutzfähigen Merkmale zu beeinflussen oder Informationen darüber zu erlangen.
Schutz der Software. 4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright- vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten und auch auf etwaigen Siche- rungskopien den Copyrightvermerk von der pramux GmbH anzubringen.
Schutz der Software. 4.1 Soweit dem Kunde nach diesen Geschäftsbedingungen bzw. dem Vertrag Rechte nicht ausdrücklich ein- geräumt sind, stehen alle Rechte an der überlassenen Software (und aller vom Kunden angefertigten Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – aus- schließlich der KITU zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Software durch KITU. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.
Schutz der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.