Schäden an Technischen Gebäudebestandteilen (Haus- technik). (nur gültig, wenn die Gefahr äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren (SVIP-ABS Ziffer 3.15) und die Position Gebäude als verein- bart gilt) Ergänzend zu der Gefahrengruppe äußere Einwirkung von unbenann- ten Gefahren (SVIP-ABS Ziffer 3.15) sind Schäden an technischen Ge- bäudebestandteilen (Haustechnik) wie folgt mitversichert, sofern die Position Gebäude im Vertrag eingeschlossen ist:
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)