Selbstbehalt bei Solarenergieanlagen. Der oder die Anspruchsberechtigte trägt pro Schadensfall einen Selbstbehalt von CHF 300, sofern nicht anders vereinbart. Dieser wird für Anlagen, Kosten, Ertragsausfälle, Mehrkosten insgesamt nur einmal abgezogen. Der Schadensbetrag wird um den Selbstbehalt reduziert.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions
Selbstbehalt bei Solarenergieanlagen. Der oder die Anspruchsberechtigte trägt pro Schadensfall einen Selbstbehalt von CHF 300.–, sofern nicht anders vereinbart. Dieser wird für Anlagen, Kosten, Ertragsausfälle, Mehrkosten insgesamt nur einmal abgezogen. Der Schadensbetrag wird um den Selbstbehalt reduziert.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen