SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („Intercard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben. 3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar. 3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt. 3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- lich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG Bank, ob zu der eingesetzten einge- setzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („Intercard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten kartengestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das TerminalTermi- nal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung Bonitätsprü- fung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden kartenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie so- wie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xxxxxx-xxx.xx abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche datenschutz- rechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- lich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG Bank, ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („IntercardInterCard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten kartengestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden kartenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard InterCard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- licherforderlich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG Bank, ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0Mehlbeeren- straße 4, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx 82024 Taufkirchen bei München („Intercard“) geführten geführ- ten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge Last- schrifteinzüge aus karten- gestützten kartengestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung Bonitäts- prüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden Kreditinstituts kartenausgebenden Kre- ditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen beru- hen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage Home- page bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.XX-Xxxx.xx/Xxxxx- nalvertrag abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner Vertrags- partner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- licherforderlich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des LadengeschäftsLaden- geschäfts/der Filiale auszuhängen.
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SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG VR Payment, ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („Intercard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG VR Payment übermittelt das Ergebnis der Prüfung Prü- fung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG VR Payment abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG VR Payment auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG VR Payment aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche da- tenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- lich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die Vereinigte Volksbanken eG durch die VR-Bank Bad Kissingen eG Payment GmbH , ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („Intercard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten kartengestützten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen Vereinigte Volksbanken eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden kartenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen Vereinigte Volksbanken eG abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird wird, den von vom Dienstleister der VR-Bank Bad Kissingen Vereinigte Volksbanken eG auf ihrer dessen Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen Vereinigte Volksbanken eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- lichhinauserforderlich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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Samples: Terminalüberlassung Und Netzbetrieb
SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG Bank, ob zu der eingesetzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („IntercardInterCard“) geführten SperrabfragesystemSperrabfrage- system, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten Verfügungen kartengestützten Verfügun- gen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das Terminal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene be- troffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden Kreditinstituts kartenausgebenden Kre- ditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard InterCard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und ge- mäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche daten- schutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxx- bestandteile abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche datenschutzrechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- licherforderlich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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SEPA ELV Plus (mit Sperrdateiabfrage). 3.3.1 Im Rahmen des elektronischen SEPA-Lastschriftverfahrens mit Sperrdateiabfrage prüft die VR-Bank Bad Kissingen eG Bank, ob zu der eingesetzten einge- setzten Karte ein Sperrvermerk bei dem von der Intercard AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx („IntercardInterCard“) geführten Sperrabfragesystem, in dem Daten fehlgeschlagener Lastschrifteinzüge aus karten- gestützten kartengestütz- ten Verfügungen abrufbar vorgehalten werden, vorliegt. Die VR-Bank Bad Kissingen eG übermittelt das Ergebnis der Prüfung an das TerminalTer- minal. Mit einer positiv verlaufenden Sperrabfrage wird bestätigt, dass die betroffene Karte in dem vorgenannten Sperrabfragesystem zum Zeitpunkt der Abfrage nicht als gesperrt gemeldet ist. Hiermit ist weder eine Bonitätsprüfung Bonitätsprü- fung verbunden, noch wird eine Zahlungsgarantie oder sonstige Einlösungszusage seitens des kar- tenausgebenden kartenausgebenden Kreditinstituts oder seitens der VR-Bank Bad Kissingen eG abgegeben.
3.3.2 Die Übermittlung von Daten an die von der Intercard InterCard geführte Sperrdatei und die Speicherung von Daten in dieser Datei beruhen auf gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gemäß EU-DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.3.3 Der Vertragspartner wird den von der VR-Bank Bad Kissingen eG auf ihrer Homepage bereitgestellten Bontext nutzen. Der Bontext sowie so- wie die ebenfalls auf dem Beleg aufzuführende datenschutzrechtliche Information sind unter der URL xxxx://xxx.xx-xxx.xx/xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar.
3.3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den jeweils von der VR-Bank Bad Kissingen eG aktuell vorgegebenen Bontext sowie die Datenschutzrechtliche datenschutz- rechtliche Information zu nutzen. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig vorab mitgeteilt.
3.3.5 Zur Einhaltung erforderlicher Informationspflichten gegenüber den Karteninhabern ist es darüber hinaus erforder- lich, den Bontext an einer frei zugänglichen Stelle innerhalb des Ladengeschäfts/der Filiale auszuhängen.
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